Die Voraussetzungen für eine Zulassung zum Studium sind durch das Hamburgische Hochschulgesetz festgelegt. Die Zulassung eines Bewerbers kann ausgesprochen werden, wenn er/sie die Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife nachweisen kann. Bewerber mit einer fachgebundenen Hochschulreife werden dann zugelassen, wenn die „Fachbindung“ mit dem gewählten Studiengang übereinstimmt.
Zusätzlich zu den genannten Voraussetzungen sind von den Bewerbern berufspraktische Grundkenntnisse nachzuweisen. Dieser Nachweis ist nach geltenden Studien- und Prüfungsordnungen für den Studiengang „Betriebswirtschaft“ durch eine einschlägige berufliche Ausbildung oder Tätigkeit erbracht. Bewerber ohne berufspraktische Kenntnisse müssen ein Grundpraktikum bis zu einer Dauer von 13 Wochen nachweisen, wovon 7 Wochen vor Aufnahme des Studiums abzuleisten sind. Die verbleibenden 6 Wochen können studienbegleitend während des Grundstudiums absolviert werden.
Zusätzlich zu den bisher aufgezeigten Zulassungsmöglichkeiten gibt es einen besonderen Hochschulzugang für Berufstätige nach § 38 Absatz 2 des Hamburgischen Hochschulgesetzes. Nach dieser gesetzlichen Regelung können Bewerber ohne (Fach-) Hochschulreife für ein Studium zugelassen werden, wenn sie eine anerkannte Fortbildungsprüfung abgelegt haben.
Erfüllen Bewerber die o.g. Voraussetzungen, dann können sie ohne zusätzliche Eingangsprüfung – nach Teilnahme an einem kostenpflichtigen Beratungsgespräch (die Gebühr beträgt zurzeit 80,- €) – die Zulassung zum gewählten Studiengang erhalten.
In der Übersicht nennen wir Ihnen einige Fortbildungsabschlüsse, die den Weg zur Hochschule ermöglichen:
Weitere finden Sie in unserem Studienführer.
Für Berufstätige mit abgeschlossener Berufsausbildung und danach einer mindestens zweijährigen beruflichen Tätigkeit, aber ohne Fortbildungsprüfung, ist ein Zugang ebenfalls möglich.
Die Zulassung erfolgt über eine zu bestehende Eingangsprüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik (Prüfungsgebühr zurzeit 125,- €).