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Gemäß GGVS ist für den Transport
von bestimmten Gasen eine ausreichende
Be- und Entlüftung des
Laderaums erforderlich.
Bestens geeignet ist hierfür die
räumlich diagonale Anbringung
z.B. einer Dach- oder Seitenlüftung
und einer Bodenlüftung.
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