
BG BAU Arbeitsschutzprämie: So einfach sichern Sie sich die Förderung
Sichern Sie sich die Arbeitsschutzprämie der BG BAU: Erfahren Sie, welche Anschaffungen gefördert werden, wie hoch die Zuschüsse sind und wie einfach der Antrag funktioniert – inklusive Schritt-für-Schritt-Anleitung.
06/02/2025
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6 Minuten
Ausgaben für den Arbeitsschutz rentieren sich: Unfälle und Fehlzeiten werden verhindert, mit gutem Arbeitsschutz zeigen Sie Wertschätzung für Ihr Team. Und die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) zahlt Zuschüsse: Die Arbeitsschutzprämie gibt es für persönliche Schutzausrüstung (PSA), Gerüste und Leitern, Handmaschinen und vieles mehr. Dieser Beitrag erklärt, wie Sie die Arbeitsschutzprämie erhalten.
Was ist die Arbeitsschutzprämie der BG BAU?
Die Arbeitsschutzprämien sollen dazu beitragen, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern. Dazu fördert die BG BAU Investitionen ihrer Mitgliedsbetriebe in sichere und gesunde Arbeitsplätze. Prämien gibt es für Produkte und Maßnahmen, die die Sicherheit für Beschäftigten erhöhen und helfen, Unfälle zu vermeiden.

Wer kann die Arbeitsschutzprämie beantragen?
Antragsberechtigt sind Mitgliedsunternehmen der BG BAU ab einem Beschäftigten mit einem BG-Beitrag ab 100 Euro. Die Mitgliedschaft ist für gewerbliche Bauunternehmen und baunahe Betriebe vorgeschrieben.
Unternehmer ohne Beschäftigte können sich freiwillig über die BG BAU versichern. Damit sind sie gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten abgesichert und können auch die Arbeitsschutzprämien beantragen: Freiwillig Versicherten steht eine Förderung bis zu einer Höhe von 250 € im Jahr zu.
Die Arbeitsschutzprämien können beantragt werden, solange Fördermittel zur Verfügung stehen. Ob im laufenden Jahr noch Prämien ausgezahlt werden, erfahren Sie auf der Webseite der BG Bau
Wie hoch sind die Prämien?
Die Höhe der Zuschüsse ist abhängig vom BG-Mitgliedsbeitrag und betragen zwischen 100 und 20.000 Euro. Eine Ausnahmen sind Investitionen in die Absturzsicherung wie unter anderem Bautreppen, Leitern und Fallschutzsysteme: Sie werden auch unabhängig vom Mitgliedsbeitrag gefördert.
Es gibt fünf Stufen für Förderungen:
- 100 Euro Förderung
für Unternehmen mit Beiträgen von 100 Euro bis 250 Euro (Stufe A) - 10 % des Umlagebeitrages, mindestens 100 Euro und maximal 2.500 Euro
für Unternehmen mit Beiträgen von 251 Euro bis 25.000 Euro (Stufe B) - 7,5 % des Umlagebeitrages, mindestens 2.500 Euro und maximal 3.750 Euro
für Unternehmen mit Beiträgen von 25.001 Euro bis 50.000 Euro (Stufe C) - 5 % des Umlagebeitrages, mindestens 3.750 Euro und maximal 5.000 Euro
für Unternehmen mit Beiträgen von 50.001 Euro bis 100.000 Euro (Stufe D) - 2 % des Umlagebeitrages, mindestens 5.000 Euro und maximal 20.000 Euro
für Unternehmen mit Beiträgen ab 100.001 Euro (Stufe E)
Die BG BAU will auch kleineren Mitgliedsunternehmen in ihren Bemühungen für den Arbeitsschutz unterstützen. Unternehmen der Stufen A bis D können deshalb ihre Fördersumme für eine Arbeitsschutzprämie über mehrere Jahre ansparen.
Tipp: Die Höhe des BG-Bau-Beitrags Ihres Unternehmens finden Sie im jährlichen Beitragsbescheid. Er wird im Allgemeinen im April verschickt. Wer den Bescheid nicht zur Hand hat, findet seine Daten im Portal „meine BG Bau“ sowie im „Extranet der BG BAU“
Fristen: Ihre Rechnungen für förderfähige Produkte und Maßnahmen können Sie 365 Tage nach Rechnungsstellung einreichen. Der Stichtag 31.12. entfällt seit 2024!
Was wird mit der Arbeitsschutzprämie gefördert?
Ziel der Arbeitsschutzprämie ist, Unternehmen zu motivieren, aktiv in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu investieren. Zu den förderfähigen Investitionen gehören:
- Arbeitsmittel zum Schutz vor Absturz (z.B. Fallschutzsysteme, Plattformleitern)
- Arbeitsmittel zum Schutz vor Staub und Gefahrstoffen (z.B. Nass- und Trockensauger)
- Arbeitsmittel zum Schutz vor UV-Strahlung (z.B. Schutzbrillen und -kleidung)
- Arbeitsmittel zum Schutz vor Lärm (z.B. Otoplastiken/Gehörschutz)
- Arbeitsmittel zum Schutz vor elektrischer Gefährdung (z.B. Personenschutzschalter, Schutzverteiler)
- Arbeitsmittel zum Schutz vor körperlicher Belastung (z.B. Montageplattform, Leiter-Lift-Systeme)
- Sicherheitstechniken für Handmaschinen (z.B. Absaugeeinheit, Saugbohrer)
- Zusatzausrüstungen für Baumaschinen und Baustellen LKW (z.B. Rückfahrkamera)
- Investitionen in die Qualifikation der Beschäftigten (z.B. Seminar Absturzprävention)
Tipp: Geräte sind nur förderfähig, wenn sie vom Hersteller für den gewerblichen Bereich zugelassen sind. Maschinen und Geräte von Würth erfüllen dieses Kriterium.
Sonderfall Absturzprävention
Unternehmen können zusätzlich eine beitragsunabhängige Förderung für Maßnahmen zur Absturzprävention beantragen. Bei der beitragsunabhängigen Förderung gibt es 50 % der Anschaffungskosten als Zuschuss. Die Maximalsummen staffeln sich in 3.000 Euro, 5.000 Euro und 10.000 Euro – die beiden höheren Stufen sind an Qualifizierungsmaßnahmen geknüpft. Ein Vergleich zwischen beiden Fördervarianten kann sich lohnen.
Schritt für Schritt-Anleitung: So beantragen Sie die BG BAU Arbeitsschutzprämie
Schritt 1: Produkt oder Maßnahme aussuchen und bestellen. Achten Sie darauf, förderfähige Produkte auszuwählen:
- Online-Katalog förderfähige Produkte
- PDF-Katalog förderfähige Produkte
Schritt 2: Kaufbeleg prüfen und gegebenfalls digitalisieren, einscannen oder abfotografieren.
Checkliste für Belege:
- Mögliche Belege sind Fotos, Rechnungskopien, Belege, Zertifikate, Urkunden
- Der Beleg ist nicht älter als 365 Tage, maßgebend ist das Rechnungsdatum
- Die Rechnung beinhaltet die genaue Bezeichnung der Geräte bzw. Maßnahmen (Hersteller, Modellbezeichnung, Artikelnummer des Herstellers)
Leasinggeräte können ebenfalls gefördert werden. Berechnungsgrundlage sind die Anschaffungskosten, also die Summe der monatlichen Netto-Leasingraten während der Laufzeit.
Checkliste für Leasingverträge
- Der Leasingvertrag ist bei Antragseingang nicht älter als 365 Tage
- Die Laufzeit beträgt mindestens 12 Monate
- Beginn und Ende des Leasings sind im Vertrag vermerkt
Schritt 3: Antragsformular ausfüllen, Belege ergänzen und abschicken
Die Förderung des Arbeitsschutzes im Handwerk läuft inzwischen digital: Sie finden den BG Bau Antrag für die Arbeitsschutzprämie hier.
- Füllen Sie den Antrag komplett aus.
- Laden Sie zusätzliche Rechnungen oder Nachweise hoch. Zulässige Dateiformate sind .pdf, .png, .jpg, jpeg.
Schritt 4: Prüfung und Auszahlung abwarten!
Tipps für einen erfolgreichen BG Bau Antrag Arbeitsschutzprämie
- Fristen beachten: Rechnungen können 365 Tage lang eingereicht werden!
- Nur gelistete Produkte einreichen.
Hier finden Sie eine Übersicht aller Produkte von Würth, die BG förderfähig sind – gerne berät Sie dazu auch ihr Ansprechpartner im Außendienst. Eine komplette Übersicht bietet der BG-Bau-Prämienkatalog. - Antrag vollständig und korrekt ausfüllen.
Tipp: Im ersten Feld „Unser Zeichen“ geben Sie Ihre Unternehmens- oder Mitgliedsnummer an, beides finden Sie im Beitragsbescheid.
Fazit:
Die BG-Arbeitsschutzprämie unterstützt Unternehmen, in Arbeitssicherheit zu investieren. Es lohnt sich, vor dem Kauf von Maschinen, PSA und anderer Betriebsausstattung einen Blick in den Katalog der förderfähigen Produkte zu werfen: Der Anschaffungspreis wird mit bis zu 50 Prozent bezuschusst. Auch Würth bietet eine große Auswahl an förderfähigem Arbeitsschutz an.