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Degressive Abschreibung: Das müssen Handwerkerinnen und Handwerker wissen

Degressive Abschreibung: Jetzt Steuern sparen durch neue AfA-Regelung – das ändert sich für Handwerksbetriebe und Investitionen.

07/21/2025

Lesezeit

4 Minuten

Das können Sie abschreiben und damit Steuern sparen: Im Rechnungswesen bedeutet „Abschreibung“, dass man den Wertverlust eines Wirtschaftsguts als Aufwand geltend macht. So wird die Steuerlast verringert, es fallen weniger Steuern an. Um Investitionen zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu stärken, hat die Bundesregierung im Rahmen des Investitionssofortprogramm – auch „Wachstumsbooster“ genannt – die Wiedereinführung und Ausweitung der degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) beschlossen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was degressive Abschreibung bedeutet, was sich jetzt ändert und welche steuerlichen Vorteile die degressive Abschreibung dem Handwerk bietet.

Was versteht man unter degressiver Abschreibung?

Abschreibungen erfassen die unvermeidliche Wertminderung eines abnutzbaren Gegenstandes während der Nutzungsdauer. Mit der degressiven Abschreibung können jährlich bis zu 30 Prozent der Investitionssumme abgeschrieben werden, also das Dreifache der bislang üblichen linearen Abschreibung. Das gilt für alle beweglichen Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Besonders gefördert werden Elektrofahrzeuge: Für sie gilt sogar ein Abschreibungssatz von 75 Prozent statt 30 Prozent. An die Steuererleichterungen kommt man auf einem einfachen Weg: Die degressive Abschreibung ist für alle Betriebe, unabhängig vom Umsatz oder der Geschäftsform, möglich. Der Wechsel ist unkompliziert: Da Abschreibungen ohnehin Teil der Buchhaltung sind, gibt es keine zusätzlichen Förderanträge oder ähnliches.

Kurz zusammengefasst: lineare Abschreibung vs. degressive Abschreibung


Lineare Abschreibung

Die Anschaffungskosten werden gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt. Die jährliche Abschreibung richtet sich nach der AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums. In dieser Tabelle ist die typische Nutzungsdauer für Wirtschaftsgüter aufgelistet, an die sich die Buchhaltung eines Unternehmens bei der Abschreibung orientieren. Sie schreibt zum Beispiel eine Nutzungsdauer von sieben Jahren für Bohrhämmer fest, fünf Jahre für Bautrockungsgeräte, zehn Jahre für Baucontainer, zwölf Jahre für Büromöbel oder fünf Jahre für ein Smartphone.

„Linear“ bedeutet gleichmäßig verlaufend: Bei der linearen Abschreibung wird jedes Jahr derselbe Betrag abgeschrieben.


Degressive Abschreibung

Erlaubt ist das Dreifache der linearen Abschreibung, maximal jedoch 30 Prozent des Restwerts.

„Degressiv“ bedeutet abnehmend, fallend: Die Abschreibungen fallen anfangs höher aus und sinken mit den Jahren.

Lineare Abschreibung und degressive Abschreibung im Vergleich

In konkreten Zahlen wirkt sich der Unterschied zwischen linearer und degressiver AfA bei einer Investition von 10.000 Euro und neun Jahren Nutzungsdauer für die ersten drei Jahre so aus:

Lineare Abschreibung Degressive Abschreibung
Abschreibungssatz: 1/9 = 11,11 Prozent Abschreibungssatz: Das 3-fache der linearen Abschreibung ist rechnerisch 1/9x3 = 33,33 Prozent, der Abschreibungssatz ist allerdings gesetzlich auf 30 Prozent begrenzt.
Jährlicher Abschreibungsbetrag:
10.000 × 11,11 Prozent = 1.111 €
Der Abschreibungsbetrag beträgt im ersten Jahr 3.000 Euro, also 30 Prozent von 10.000 Euro. Im zweiten Jahr sind es 2.100 Euro, im dritten Jahr 1.470 Euro.
Summer der Abschreibungen in den ersten drei Jahren:
3.333 Euro
Summer der Abschreibungen in den ersten drei Jahren:
6.570 Euro
Was macht die degressive Abschreibung für das Handwerk attraktiv?

Der Vorteil der degressiven Abschreibung liegt darin, dass sie die realistische Entwicklung des Wertverlusts berücksichtigt. Bei vielen Gütern wie technischen Geräten ist der Wertverlust in den ersten Jahren der Nutzung höher, bei Fahrzeugen sogar deutlich höher. So beziffert der ADAC den Wertverlust eines Neuwagens nach einem Jahr mit durchschnittlich 25 bis 30 Prozent. Mit der degressiven AfA können Betriebe diesen anfänglich höheren Wertverlust steuerlich besser geltend gemacht als mit der linearen Abschreibung.

Für welche Investitionen gilt die neue degressive AfA?

Fahrzeuge: Der Gesetzgeber hat eine degressive Abschreibung für zwischen dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 neu angeschaffte Elektrofahrzeuge eingeführt. Diese beginnt mit einem Abschreibungssatz von 75 Prozent, damit alle Unternehmen – auch kleine und mittlere – davon profitieren. Der Abschreibungszeitraum von sechs Jahren ist in der AfA-Tabelle festgelegt und entspricht der durchschnittlichen Nutzungsdauer.

Bewegliche Wirtschaftsgüter: Der degressive Abschreibungssatz von 30 Prozent gilt unter anderem für Maschinen vom Bohrhammer über Gartengeräte bis zum Trennschleifer, Betriebs- und Geschäftsausstattung wie Werkbank, Büroeinrichtungen, Hebevorrichtungen oder Fuhrpark, Waren wie Verbrauchsmaterialien und Befestigungstechnik sowie Betriebseinrichtungen wie Gefahrstoffschränke oder Lagersysteme. Von der Bezeichnung „bewegliche Wirtschaftsgüter“ darf man sich nicht in die Irre führen lassen: Auch fest mit Grund und Boden verbundene Einrichtungen wie stationäre Maschinen und Anlagen, etwa eine Drehbank, zählen zu den beweglichen Wirtschaftsgütern. Unter unbeweglichen Wirtschaftsgütern versteht man unter anderem bebaute und unbebaute Grundstücke oder Gebäude auf fremdem Grund und Boden – sie können nicht oder nur über längerer Zeiträume abgeschrieben werden.

Die degressive Abschreibung gilt für Investitionen, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 getätigt werden. Für Investitionen im Zeitraum von Januar bis Juni 2025 gibt es keine degressive Abschreibung. Sie müssen bis zu Ende der Nutzungszeit linear abgeschrieben werden.

Praxisbeispiel: Elektrofahrzeuge im Handwerksbetrieb

Der Investitionsbooster für E-Mobilität erleichtert den Umstieg auf neue Fahrzeuge, ganz gleich ob es sich eine komplette Umstellung der Flotte oder einen einzelnen neuen Transporter handelt: Betriebe, die sich im Zeitraum vom 30. Juni bis zum 1. Januar 2028 ein neues Elektrofahrzeug anschaffen, können dieses Fahrzeug im ersten Jahr mit einem Abschreibungssatz von 75 Prozent der Anschaffungskosten bei der Steuererklärung geltend machen. Danach sinkt der Abschreibungssatz im zweiten Jahr auf 10 Prozent, im dritten und vierten Folgejahr auf 5 Prozent, danach auf 3 Prozent und 2 Prozent im sechsten Jahr.

Was gilt beim Wechsel zwischen linearer und degressiver Abschreibung?

Anspruch auf eine degressive Abschreibung haben alle Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit Gewinneinkünften, unabhängig von Rechtsform und Jahresumsatz. Wichtig: Die degressive Abschreibung ist nur möglich für Investitionen, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 getätigt werden.

Das Einkommensteuergesetzes erlaubt einen einmaligen Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung. Ein Wechsel kann sich auszahlen, wenn die lineare Abschreibung ab diesem Zeitpunkt höher oder gleich der degressiven ist.

Für wen lohnt sich die degressive Abschreibung besonders?

Wer jetzt größere Investitionen plant, kann von der degressiven Abschreibung besonders profitieren: Die degressive Abschreibung berücksichtigt den schnelleren Wertverlust vieler Wirtschaftsgüter zu Beginn ihrer Nutzungsdauer. Diese Wertminderung lässt sich somit besser steuerlich geltend machen als bei der linearen Abschreibung. Der höhere Satz der degressiven Abschreibung bringt eine wirtschaftliche Entlastung: In den ersten Jahren werden höhere Abschreibungen ermöglicht, was die Liquidität und die Investitionsfähigkeit von Betrieben verbessert. Zu beachten ist allerdings, dass die degressive Abschreibung in den späteren Jahren zu geringeren Abschreibungsbeträgen führt, was die steuerlichen Belastungen in diesen Jahren erhöhen kann. Hier sollte geprüft werden, ob der einmalig erlaubte Wechsel in die lineare Abschreibung sinnvoll ist.

Fazit: Die degressive Abschreibung berücksichtigt den hohen Wertverlust von Gütern wie Maschinen, Waren, Betriebsausstattungen und -einrichtungen in den ersten Jahren nach der Anschaffung und ermöglicht in diesem Zeitraum höhere Abschreibungen. Das senkt Ihre Steuerlast, so soll ein Anreiz für Investitionen geschaffen werden. Besonders bei größeren Investitionen kann sich ein Wechsel von der linearen zur degressiven Abschreibung auszahlen, das gilt insbesondere für Elektrofahrzeuge. Die degressive Abschreibung ist für Wirtschaftsgüter möglich, die Sie zwischen 30. Juni 2025 und 1. Januar 2028 angeschafft haben.

 

Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag keine steuerrechtliche Beratung ersetzt. Wir raten zur Rücksprache mit Ihrer Steuerberaterung.

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