Geringwertige Wirtschaftsgüter: GWG-Regelung strategisch nutzen – Was sich 2025 für Handwerksbetriebe lohnt
Erfahren Sie, wie Handwerksbetriebe 2025 die GWG-Regelung optimal nutzen, Anschaffungen sofort abschreiben und so gezielt Steuern sparen können.
12/01/2025
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4 Minuten
Auch bei kleineren Anschaffungen sollten Handwerker ihre Investitionen sorgfältig planen, denn so lassen sich Steuervorteile sichern. Die GWG-Regelung bietet Betrieben und Selbstständigen eine einfache Möglichkeit, Steuern zu sparen und bestimmte Güter wie Maschinen oder Werkzeuge sofort und vollständig abzuschreiben. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie es funktioniert und wie das Handwerk die sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgüter von der Steuer absetzen kann.
Typische Beispiele für GWG im Handwerk sind Bohrmaschinen, Akkuschrauber, Messtechnik, Tablets, Werkzeug, mobile Drucker oder Werkstattlampen. Die Anschaffungskosten solcher geringwertigen Wirtschaftsgüter können Betriebe in dem Jahr, in dem sie gekauft wurden, sofort und in voller Höhe als Betriebsausgabe absetzen. Die GWG-Grenzen bleiben 2025 unverändert.

Im §6 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz (EstG) sind geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) definiert:
- Das Wirtschaftsgut ist beweglich und abnutzbar.
- Das Wirtschaftsgut ist selbständig nutzungsfähig. Ausgenommen sind also beispielsweise Teile von Anlagen, die nur mit anderen Teilen verwendet werden können.
- Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten betragen bis zu 800 € netto, das sind 952 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Bei Kleinunternehmern oder nicht vorsteuerabzugsberechtigten Bereichen zählt der Bruttobetrag.
Für die Abschreibung gibt es verschiedene Möglichkeiten, abhängig von der Investitionssumme. Aber Achtung, es gibt Unterschiede bei der Dokumentationspflicht in den Steuerunterlagen.
1. Bei Anschaffungskosten bis 250 EUR: Sofortabschreibung ohne Verzeichnis
Der vollständige Kaufpreis wird als Betriebsausgabe abgeschrieben.
Ein Beispiel aus einem Handwerksbetrieb: Ein Kfz-Betrieb kauft einen Steckschlüssel-Set für 220 Euro netto. Der gesamte Betrag kann im Kaufjahr abgeschrieben und als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
2. Bei Anschaffungskosten zwischen 250,01 EUR und 1.000 EUR: Sofortabschreibung oder Poolabschreibung
Kostet zum Beispiel eine Maschine mehr als 250,01 Euro kann auch sie sofort und vollständig abgeschrieben werden, man spricht dann von der Sofortabschreibung. Allerdings summieren sich in den allermeisten Betrieben Anschaffungen, die steuerlich unter die GWG fallen, im Laufe eines Jahres. Auch beim Kauf mehrerer GWG können Handwerker Steuern sparen: Bei der Poolabschreibung wird ein so genannter Sammelposten gebildet. Dieser Sammelposten kann über fünf Jahre mit jeweils einem Fünftel abgeschrieben werden, die Steuerbelastung verteilt sich auf fünf Jahre. Voraussetzung: Für Sammelposten muss ein Verzeichnis angelegt werden, in dem Anschaffungskosten, Kaufdatum und Nutzungsdauer aufgeführt sind. Gut zu wissen: Die Obergrenze für den Kaufpreis in Sammelabschreibungen ist höher, sie liegt bei 1.000 statt 800 Euro. Wer die Sammelabschreibung wählt, muss alle Zugänge zwischen 250,01 und 1.000 Euro in den Pool buchen. Eine Kombination mit einer Sofortabschreibung in demselben Jahr ist nicht möglich.
Ein Beispiel aus einem Handwerksbetrieb: Ein Zimmermann kauft im Laufe eines Jahres einen Akku-Hobel mit Ladegerät und Zweitakku für 400 Euro, eine Kreissäge für 600 Euro und einen Nass-Trockensauger für 810 Euro. Da die Anschaffungskosten der einzelnen Geräte zwischen 250,01 und 1.000 Euro liegen, kann das Unternehmen die Sammelpostenregelung nutzen.
3. Lineare Abschreibung
Unabhängig von der GWG-Regelung ist auch die lineare Abschreibung möglich: Die Anschaffungskosten werden auf die Nutzungsdauer verteilt, „linear“ bedeutet gleichmäßig verlaufend: Jedes Jahr wird derselbe Betrag abgeschrieben. Die jährliche Abschreibung richtet sich nach der AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums. In dieser Tabelle ist die typische Nutzungsdauer für Wirtschaftsgüter aufgelistet.
Ein Beispiel aus einem Handwerksbetrieb: Ein Bauunternehmen kauft einen Bohrhammer für 450 Euro. Die AfA-Tabelle schreibt dafür eine Nutzungsdauer von sieben Jahren fest, in denen die Anschaffungskosten gleichmäßig abgeschrieben werden können.

GWG vs. degressive Abschreibung
Teurere Geräte wie stationäre Maschinen oder hochwertiges Messequipment überschreiten schnell den Anschaffungspreis von 800 beziehungsweise 1.000 Euro. Für solche Investitionen bietet sich seit 2024 als Alternative zur linearen Abschreibung die degressive Abschreibung an: Mit der degressiven Abschreibung können jährlich bis zu 30 Prozent der Investitionssumme abgeschrieben werden, also das Dreifache der bislang üblichen linearen Abschreibung. „Degressiv“ bedeutet abnehmend, fallend: Die Abschreibungen fallen anfangs höher aus und sinken mit den Jahren.
In der Praxis lassen sich die Modelle kombinieren: GWG sofort abschreiben, größere Anschaffungen degressiv. Mit der richtigen Kombination entsteht so ein ausgewogener Investitionsplan, der Steuervorteile optimal ausnutzt. Mehr zu den aktuellen Regelungen erfahren Sie im Beitrag Degressive Abschreibung: Das müssen Handwerkerinnen und Handwerker wissen.
Aufgrund der komplexen Regelungen, insbesondere bei Kombinationen der unterschiedlichen Abschreibungen, ist es dringend empfehlenswert, mit einer Steuerberatung zusammenzuarbeiten und Anschaffungen langfristig zu planen. Die Steuer-Expertenteams helfen, eine individuell passende Investitionsstrategie zu finden und umzusetzen.

Wichtig für Betreibe ist, sämtliche Belege wie Rechnungen aufzubewahren und an die Steuerberatung weiterzugeben.
Empfehlenswert ist außerdem, jeden Kauf sofort zu dokumentieren. So haben Sie die relevanten Angaben sofort zur Hand, falls dies notwendig werden sollte, etwa bei einer Sammelabschreibung. Diese Angaben sind wichtig:
- Kaufdatum
- Kaufpreis
- Nutzungsdauer
- Ggf. Inventarnummer
Wer die Regelungen zu GWG clever nutzt, spart Steuern. Gleichzeitig ermöglichen es die Abschreibungsmodelle rund um GWG, lineare und degressive Abschreibung fortlaufende Investitionen und helfen, technisch auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Die richtige Strategie ermöglicht so Investitionen, die sich schnell auszahlen. Insbesondere gegen Jahresende sollten Sie und Ihre Steuerberatung nochmals einen Blick auf die Investitionen werfen und Anschaffungen für Werkstatt, Büro oder digitale Ausstattungen strategisch zu planen, um mögliche Steuervorteile mitzunehmen.

Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag keine steuerrechtliche Beratung ersetzt. Wir raten zur Rücksprache mit Ihrer Steuerberaterung.