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Brandschutz in der Altbausanierung: Regelwerke, Zuständigkeiten und Checkliste für Planende

Bei Altbausanierungen erlischt der Bestandsschutz – Brandschutzanforderungen müssen neu bewertet werden. Welche LBO, VV TB und MLAR gelten, wo Hotspots liegen und was Planende beachten müssen.

04/20/2026

Lesezeit

9 Minuten

Bei Sanierungen erlischt der Bestandsschutz, die baulichen Gegebenheiten müssen an geltende Vorschriften angepasst werden. Fehlende Rettungswege, unbekannte Baumaterialien oder unzureichend abgeschottete Leitungsdurchführungen sind dabei typische Probleme. Dazu kommt: In Deutschland gibt es kein bundeseinheitliches Regelwerk zum Brandschutz, Baurecht ist Ländersache. Dieser Beitrag erklärt, worauf Planende, Architektinnen und Architekten beim Brandschutz bei Altbausanierungen achten müssen.

Bauordnungsrecht: 16 Bundesländer – 16 Landesbauordnungen

In Deutschland regeln die Bundesländer das Bauordnungsrecht in ihren Landesbauordnungen (LBO). Die LBO umfassen neben dem Brandschutz unter anderem auch Vorgaben zu Baugenehmigungen, Genehmigungsfreiheit, technische Anforderungen an Bauten oder Abstandsflächen. Die LBO der Bundesländer basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO). Aktualisiert wird die MBO von der Bauministerkonferenz. Die MBO bietet lediglich einen Orientierungsrahmen für die 16 verschiedenen LBO, sie ist kein Gesetz. Die MBO soll helfen, die Landesbauordnungen möglichst einheitlich zu gestalten. Trotz MBO variieren die LBO in vielen Details wie Abständen und Grenzflächen, Regelungen zum vereinfachten Baugenehmigungsverfahren und genehmigungsfreien Bauvorhaben. Auch beim Brandschutz gibt es Unterschiede, insbesondere bei den Anforderungen an Baustoffe und Rettungswege.

Welche Brandschutz-Vorgaben sind relevant?

Gesetzlich geregelt ist der Brandschutz in den Landesbauordnungen (LBO), den allgemeinen Bauartgenehmigungen (aBG), den DIN-Normen 4102/EN 13501 sowie der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie, kurz MLAR). Maßgeblich sind die Vorgaben der Landesbauordnung und der im Bundesland eingeführten Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB). Dieser Beitrag zeigt die Systematik; die konkrete Anwendung und Zuständigkeiten sind projektspezifisch mit der zuständigen Bauaufsicht abzustimmen.

Der Brandschutz in den LBO und den VV TB

Trotz länderspezifischer Unterschiede verfolgen alle LBO dieselben Brandschutzziele, meist in §14 festgelegt:

1. Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen.

2. Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen.

3. Wirksame Löscharbeiten ermöglichen.

Sämtliche Brandschutzmaßnahmen ordnen sich diesen Zielen unter. Aufgrund des komplexen Aufgabengebietes des Brandschutzes gelten in den einzelnen Bundesländern neben den Landesbauordnungen weitere Vorschriften: Die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen und die Verwendung von Bauprodukten regeln die jeweiligen Landesbauordnungen. Diese werden durch Technische Baubestimmungen (VV TB) konkretisiert. Vergleichbar zu MBO und LBO gibt es auch für die Technischen Baubestimmungen eine bundeseinheitliche Basis zur Orientierung: Muster einer Verwaltungsvorschrift über Technische Baubestimmungen (MVV TB), veröffentlicht vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt).

       
Bundesebene
Basis zur Orientierung & möglichst einheitlichen Gestaltung der Baugesetze der Länder
Musterbauordnung (MBO) Muster- Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR)
Landesebene
Gesetzliche Vorgaben
Landesbauordnungen (LBO) Technischen Baubestimmungen auf Landesebene (VV TB) Leitungsanlagen-Richtlinie (Eingeführte Technische Baubestimmung, unterscheidet sich meist im Stand/Jahr)

Schematische Darstellung der Bauordnungen auf Bundes- und Länderebene

HOTSPOTS beim BRANDSCHUTZ in der Altbausanierung

Bestandsgebäude entsprechen oft nicht den heutigen Vorschriften. Zu den typischen Problemfeldern gehören:

  • Brennbare Baustoffe wie Holzbalkenkonstruktionen oder Holztreppenhäuser
  • Hohlräume und Zwischenwände wie abgehängte Decken als Brandübertragungsweg
  • Fehlende Abschottungen in Versorgungsschächten und Leitungsdurchführungen
  • Veraltete Elektroinstallationen
  • Fehlende Brandschutztüren
  • Unzureichende Fluchtwege

Bei Sanierungen, Aus- und Umbauten können sich diese brandschutztechnischen Problemstellen verschärfen, etwa wenn neue Leitungsführungen in eine vorhandene, teils unbekannte Bausubstanz integriert werden. Besonders kritisch sind Durchdringungen und Abschottungen: Sanitärleitungen, Kabeltrassen, Lüftungs- und Installationsschächte müssen häufig durch brandabschnittsbildende Wände und Decken geführt werden. Gerade im Bestand sind Bauteildicken, Materialqualitäten und Hohlräume nicht immer eindeutig, was die Auswahl zugelassener Abschottungssysteme erschwert. Sanitärinstallationen bringen zusätzliche Risiken durch brennbare Rohrmaterialien, Dämmstoffe oder Vorwandkonstruktionen mit. Im Elektrobereich können Kabelbündel, hohe Belegungsdichten in Schächten und Nachinstallationen, zum Beispiel für Photovoltaik, E Mobilität oder IT, die Brandlast und die Wärmeentwicklung erhöhen. Die Bestandsaufnahme ist entscheidend: Alte Installationsschächte, unbekannte Leitungswege, spätere Umbauten ohne Unterlagen oder schadstoffbelastete Baustoffe wie in Dämmungen verlängern Planungs- und Ausführungszeiten. Brandschutz muss deshalb in der Sanierung aktiv geplant, mit allen Gewerken und Beteiligten abgestimmt und geprüft werden.


Was bedeutet Bestandsschutz?

Bestandsschutz gilt für Gebäude, die rechtmäßig mit einer Baugenehmigung errichtet wurden. (Art 14 GG). Bestehende Gebäude mit Bestandschutz müssen unter anderem die heutigen Vorschriften des Brandschutzes nicht erfüllen, wenn:

  • sie rechtmäßig bestehen, also unter den damals gültigen Vorschriften errichtet wurden
  • ihre Bausubstanz nicht wesentlich geändert wurde
  • ihre Nutzung nicht geändert wurde
  • bei Renovierungen nicht wesentlich in die Substanz eingegriffen wurde
  • keine Gefahr von ihnen ausgeht

Achtung: Besteht konkrete Gefahr für Leib und Leben, verfällt der Bestandsschutz, auch wenn Charakter und Nutzung des Bestands beibehalten wurden!


Wann erlischt der Bestandsschutz?

Der Bestandsschutz wird aufgehoben, wenn Anlagen wesentlich geändert werden. Dann muss die aktuelle Bauordnung angewendet werden. Was eine „wesentliche Änderung“ ist, ist nicht klar definiert, hier muss immer die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt werden.

Der Bestandschutz kann durch bauliche Maßnahmen wie Sanierungen und Umbauten mit wesentlichen Eingriffen durchbrochen werden. Auch Nutzungsänderungen können dazu führen, dass der Bestandschutz erlischt, zu diesen Änderungen gehören:

  • erhöhte Personenzahl
  • Neuordnung von mehreren unabhängigen Nutzungseinheiten
  • Ausbau von Geschossen und deren Nutzung

Erlischt der Bestandschutz, sind in der Regel zusätzliche oder angepasste Brandschutzmaßnahmen erforderlich. Die Ingenieurkammer Baden-Württemberg weist in einer Arbeitshilfe zum Brandschutz im Bestand auf folgende Punkte hin: „Es sollen hierbei angemessene Lösungen für einen bestandsgerechten Brandschutz gefunden werden, dies unter Beachtung der Tatsachen, dass kreative Lösungen im Bestand oft sinnvoller sind als die stringente Einhaltung des Baurechts. Maßgabe für die Beurteilung ist immer die Einhaltung der bauordnungsrechtlich definierten Schutzziele.“

Übrigens: Keinen Bestandschutz haben bestehende Anlagen, die bei der Errichtung nicht den gültigen Vorschriften entsprachen sowie bestehende Anlagen mit nicht begründeten und nicht dokumentierten formell zulässigen Abweichungen.


Abweichungen, Verwendbarkeitsnachweis und Anwendungsnachweis: Wer ist wofür verantwortlich?

Bauarten vs. Bauprodukte

Die MBO 2016 greift die europäische Bauprodukteverordnung (BauPVO) auf und grenzt die Anforderungen an die Bauwerkssicherheit gegenüber den Anforderungen an Bauprodukte stärker ab. Damit verbunden ist auch eine deutlichere Unterscheidung von Bauprodukten und Bauarten:

  • Bauprodukte sind Gegenstände, also vorgefertigte Baustoffe oder Bauteile wie Ziegel, Dämmstoffe oder Fenster, die dauerhaft in ein Bauwerk eingebaut werden.
  • Bauarten sind Verfahren oder Ausführungen, also das Zusammenfügen der Bauprodukte zu Anlagen oder Teilen davon, einschließlich Planung und Ausführung. Beispiele sind der Einbau von Brandschutzdecken oder die Befestigung und Verklebung von Wärmedämmsystemen.

Bauprodukte tragen in der EU das CE-Kennzeichen oder haben ein Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen). Die CE-Kennzeichnung bzw. das Ü-Zeichen besagen, dass das Bauprodukt gehandelt werden darf. Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller die Einhaltung aller geltenden Anforderungen der Bauproduktenverordnung sowie aller anderen einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU. Zudem übernimmt er mit der CE-Kennzeichnung die Verantwortung dafür, dass das Bauprodukt die deklarierten Leistungen erbringt. Das Ü-Zeichen kennzeichnet Bauprodukte, die den technischen Baubestimmungen entsprechen. Es bestätigt, dass Produkte aus überwachten Produktionsprozessen stammen, für die der Hersteller die Haftung übernimmt.

Altbausanierung – was tun, wenn die Brandschutz-Vorgaben nicht umsetzbar sind?

Abweichungen werden im Bauordnungsrecht zugelassen. Man unterscheidet in materielle Abweichungen vom Bauordnungsrecht (MBO/LBO), Abweichungen von Eingeführten Technischen Baubestimmungen (VV TB) und Abweichungen von An- und Verwendbarkeitsnachweisen. Zulässig ist eine Abweichung nur, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die abweichende Lösung dem Schutzziel in gleicher Weise gerecht wird. Die LBO gehen davon aus, dass diese Bedingung erfüllt ist, wenn die einschlägigen Technischen Baubestimmungen oder allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Es ist auch möglich, den Bereich der Technischen Baubestimmungen zu verlassen, wenn nachgewiesen wird, dass das Bauprodukt oder die Bauart sicher verwendet, beziehungsweise angewendet werden kann.

Verwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)

Nötig, wenn es weder Technischen Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik für das Bauprodukt gibt. (nicht geregelte, nationale Bauprodukte)

Nötig, wenn das Bauprodukt von den Technischen Baubestimmungen wesentlich abweicht.

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis für das Bauprodukt (abP)

abP wird für Bauprodukte erteilt, die nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden können. Diese Produkte sind in den Technischen Baubestimmungen abschließend gelistet. abP dürfen von den Prüfstellen erteilt werden, die in den LBO anerkannt sind.

Zustimmung im Einzelfall (ZiE)

Eine ZiE kann statt einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung beantragt werden, wenn das Bauprodukt nur im Rahmen eines konkreten Bauvorhabens verwendet werden soll. Die ZiE wird in der Regel von der Obersten Bauaufsichtsbehörde des Landes erteilt, in dem das Bauvorhaben durchgeführt wird.

Anwendbarkeitsnachweise für Bauarten

Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG)

Nötig, wenn es keine allgemein anerkannten Regeln für die Bauart gibt oder die Bauart von den Technischen Baubestimmungen wesentlich abweicht.

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis für die Bauart (abP)

abP wird für Bauarten erteilt, die nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden können. Diese Produkte sind in den Technischen Baubestimmungen abschließend gelistet. abP dürfen von den Prüfstellen erteilt werden, die in den LBO anerkannt sind.

Vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG)

Eine vBG kann statt einer allgemeinen Bauartgenehmigung beantragt werden, wenn die Bauart nur im Rahmen eines konkreten Bauvorhabens angewandt werden soll. Die vBG wird in der Regel von der Obersten Bauaufsichtsbehörde des Landes erteilt, in dem das Bauvorhaben durchgeführt wird.


In der MBO sind die technischen Regeln für die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken, für Bauarten und für Bauprodukte in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) zusammengeführt.

Teil A und B enthalten Vorschriften für die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken.
Teil C enthält Regelungen für die Verwendung von Bauprodukten ohne CE-Kennzeichnung sowie Festlegungen zu Bauprodukten und Bauarten, für die ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis vorgesehen ist.
Teil D behandelt Bauprodukte, für die kein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis erforderlich ist und regelt den Umgang mit freiwilligen Herstellerangaben.


Checkliste Brandschutz bei Altbausanierungen

Prämisse sind die Brandschutzziele, also der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und im Brandfall die Rettung von Menschen und Tieren sowie effektive Löscharbeiten zu ermöglichen. Um diese Ziele zu erreichen, sind unter anderem diese Fragen relevant:

GRUNDLAGEN

In welchem Bundesland ist die Baustelle?

Identifikation der maßgeblichen Landesbauordnung (LBO) und der maßgeblichen Technischen Baubestimmungen (VV TB).

Welche Version von LBO und VV TB ist aktuell?

Aktuelle Versionen der Dokumente prüfen und im Projekt dokumentieren.

Welche Maßnahmen sind nötig, um die Brandschutzziele zu erreichen?

Die Brandschutzziele als Leitlinie im Projekt dokumentieren und Maßnahmen sowie Verantwortlichkeiten definieren.

 

BESTANDSAUFNAHME

Welche Bauunterlagen sind vorhanden?

Sammeln, Sichten und Bewerten der vorhandenen Bauunterlagen, Identifikation von fehlenden Unterlagen, Dokumentation und Verzeichnis im Projekt.

Wo gibt es kritische Bereiche?

Prüfung der Unterlagen und der Gegebenheiten vor Ort, Dokumentation von brandschutz-relevanten Bereichen wie Durchdringungen, Schächten, Leitungsführungen, Rettungswegen, Dokumentation von Abweichungen und Mängeln.

 

DETAILANALYSE & BRANDSCHUTZPLANUNG

Wo verlaufen aktuell und zukünftig Rettungswege?

Rettungswege als „roten Faden“ im Bauvorhaben planen und prüfen: Wegführung, Trennung von Rettungswegen, wirksames Verhindern von Feuer- und Rauch-Ausbreitung auf Grundlage der LBO und VV TB.

Wo gibt es aktuell und zukünftig brandschutz-relevante Bereiche?

Vollständige Erfassung von Brenn- und Entflammbarkeit von Baustoffen, Hohlräumen, Leitungsanlagen, Durchdringungen und Schächten inkl. den MLAR-Anforderungen an diese Bereiche, insbesondere auf Rettungswegen.

Welche Maßnahmen müssen zwingend umgesetzt werden?

LBO-, MLAR-Anforderungen sowie relevante VV TB als „Muss-Liste“ im Projekt hinterlegen.

 

ZUSTÄNDIGKEITEN, ABSTIMMUNG, PRÜFBARKEIT

Wer ist wofür verantwortlich?

Zuständige Bauaufsicht als Ansprechstelle festlegen; Abstimmungswege definieren.

Wer prüft welche Unterlagen?

Landes- und objektabhängige Besonderheiten berücksichtigen, Ansprechstellen festlegen und dokumentieren.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Dokumentationspaket festlegen: Welche Nachweise/Pläne/Fotos/Protokolle sind für Ausführung und Übergabe erforderlich?

 

AUSSCHREIBUNG UND BAU

Wer koordiniert Änderungen an Leitungswegen und Durchdringungen während der Bauphase?

Schnittstellen und Verantwortlichkeiten festlegen und dokumentieren.

Abnahme- und Übergabepunkte als Projekt-Meilensteine inkl. brandschutzrelevanter Dokumentation planen.

Fazit

In der Altbausanierung gelingt Brandschutz am zuverlässigsten, wenn Schutzziele klar sind, die landesspezifischen Regelwerke (LBO/VV TB) früh identifiziert werden und kritische Details wie Leitungsanlagen in Rettungswegen konsequent geplant, ausgeführt und dokumentiert werden.

FAQ

Wann erlischt der Bestandsschutz von Altbauten?

Bei wesentlichen Umbauten, Erweiterungen und/oder Nutzungsänderungen müssen die baulichen Gegebenheiten an geltende Vorschriften angepasst werden, d.h. auch die Brandschutzmaßnahmen müssen ertüchtigt werden.

Welche Gesetze regeln den Brandschutz bei der Sanierung von Altbauten?

Maßgeblich sind die Vorgaben der Landesbauordnung und der im Bundesland eingeführten Technische Baubestimmungen (VV TB). Die konkrete Anwendung und Zuständigkeiten müssen mit der zuständigen Bauaufsicht abgestimmt werden.

Was ist der Unterschied zwischen MBO, LBO, MLAR und VV TB?

MBO, kurz für Musterbauordnung, und MLAR, kurz für Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie, sind bundeseinheitliche Muster Sie dienen als Vorlage für die Bundesländer, um ein möglichst einheitliches Baurecht in Deutschland zu schaffen und sind rechtlich nicht bindend.

LBO, kurz für Landesbauordnung, und VV TB, kurz für Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, regeln die gesetzlichen Anforderungen an Gebäude in den einzelnen Bundesländern. Die LBO bildet den Rahmen, die VV TB konkretisieren die Vorgaben der LBO. Baurecht in Deutschland ist Ländersache, es gibt keine bundeseinheitlichen gesetzlichen Vorgaben.

Welche Bereiche sind in puncto Brandschutz bei der Sanierung besonders relevant?

Besonderes Augenmerk ist auf die Brenn- und Entflammbarkeit von Baustoffen, Hohlräume, Abschottungen in Versorgungsschächten, Brandschutztüren und Fluchtwege zu richten.

Warum sind Versorgungsschächte und Durchdringungen relevante Bereiche für den Brandschutz?

Durch sie können sich Feuer und Rauch in andere Brandabschnitte ausbreiten und müssen deshalb abgeschottet werden, um ein Durchbrennen und den Kamineffekt zu verhindern.

RECHTLICHER HINWEIS: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle fachliche Beratung. Er stellt insbesondere keine rechtliche oder bauordnungsrechtliche Beratung dar. Anforderungen und Verfahren können je nach Bundesland und Einzelfall variieren; konkrete Fragestellungen sollten frühzeitig mit der zuständigen Bauaufsicht sowie qualifizierten Fachplanenden bzw. Architektinnen und Architekten abgestimmt werden.

Eine Übersicht aller 16 Landesbauordnungen finden Sie mit Stand April 2026 hier zum Download.

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