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Sicherheit auf Schritt und Tritt: Absturzsicherer Übergang aufs Steildach

Abstürze sind die häufigste Ursache tödlicher Arbeitsunfälle. Besonders riskant: der Überstieg aufs Steildach. Erfahren Sie, was BetrSichV & TRBS 2121 fordern und wie Dachzugangssysteme sicher und normgerecht schützen.

05/04/2026

Lesezeit

4 Minuten

Ein Fehltritt kann tödlich enden: Zwischen 2009 und 2025 kamen 811 Menschen durch Abstürze ums Leben, ein Drittel der insgesamt 2.635 tödlichen Arbeitsunfälle in diesem Zeitraum. Das ergab eine Analyse der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) . Zu den besonders kritischen Stellen bei Arbeiten auf Dächern gehört der Übergang auf die Dachfläche. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum der Überstieg vom Zugang auf die Dachfläche Gefahren birgt, welche Sicherheitsvorkehrungen an dieser Stelle zu treffen sind und warum Dachübergangssysteme eine sichere Alternative zu Leitern bieten.

Warum der Überstieg aufs Dach gefährlich ist

Im Spannungsfeld aus Zeit- und Kostendruck sind auf Baustellen pragmatische Lösungen gefragt. Für den Zugang zum Dach wird deshalb oftmals kein Gerüst gestellt, sondern eine Leiter verwendet. Dabei können schnell gefährliche Situationen entstehen:

  • Keine definierten Austrittspunkte
  • Keine Sicherungen am Übergang von der Leiter zum Dach
  • Weg- und Abrutschgefahr beim Übertritt aufgrund der Dachneigung

Deshalb erlaubt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Verwendung einer Leiter beim Aufstieg für Dacharbeiten nur unter bestimmten Voraussetzungen. Es dürfen keine Dacharbeiten von einer Leiter aus ausgeführt werden. Vorab ist eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) Pflicht. Sie muss belegen: Andere, sicherere Arbeitsmittel sind unverhältnismäßig. Zu- und Abstieg sind sicher möglich. Darüber hinaus ist die Leiter als Zugang zum Dach zu sichern, die Standsicherheit muss jederzeit gewährleistet sein. An entsprechend gefährdeten Stellen müssen Absturzsicherungen vorhanden sein. Auch die Witterungsverhältnisse müssen berücksichtigt werden.

Die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121 Teil 2 schließt Leitern als Verkehrsweg für Höhen über fünf Meter ausdrücklich aus. Einen praxisnahen Rahmen zur Verwendung von Leitern bietet die DGUV Information 208-016, Verwendung von Leitern und Tritten. Leitern, die als Aufstieg verwendet werden, müssen unter anderem:

  • Mindestens einen Meter über die Austrittsstelle hinausragen, sofern nicht andere Vorrichtungen ein sicheres Festhalten erlauben
  • Auf einer ausreichend großen und tragfähigen sowie unverschiebbaren und rutschhemmenden Fläche aufgestellt werden
  • Regelmäßig auf ihren Zustand überprüft werden
Praxislösung: Sicherer Dachübergang mit System

Eine Alternative zur Leiter ist ein Fanggerüst. Es bietet zwar ein hohes Maß an Sicherheit, ist jedoch vergleichsweise teuer und mit erheblichem Aufwand für Transport, Lagerung und Aufbau verbunden. Zusätzlich können bauliche oder örtliche Gegebenheiten das Stellen eines Fanggerüsts erschweren oder sogar unmöglich machen. Zugangssysteme mit aufeinander abgestimmten Komponenten wie Tower PROTECT Dachzugangssystem können helfen, Improvisationen am Überstieg zu reduzieren. Es ermöglicht ein einfaches, sicheres und normgerechtes Übersteigen auf Steildächer und verbindet hohe Sicherheit mit hoher Wirtschaftlichkeit. Grundlage des Systems sind die bewährten fahrbaren Arbeitsbühnen (Fahrgerüste) der Würth Serie Tower PROTECT, die weiterhin klassisch als Arbeitsbühnen eingesetzt werden können. In Kombination mit den speziell entwickelten Komponenten des Dachzugangs-Sets werden die Fahrgerüste zum Tower PROTECT Dachzugangssystem erweitert. So entsteht ein DGUV-geprüfter Dachzugang nach DIN EN 13374, Klasse C, der für Dachneigungen bis zu 60° ausgelegt ist.

FAQ Sicherer Übergang aufs Dach

Wann ist eine Leiter als Zugang zum Dach zulässig?

Leitern dürfen als Verkehrsweg genutzt werden, wenn:

  • Der Höhenunterschied maximal fünf Meter beträgt.
  • Die Gefährdungsbeurteilung zeigt, dass andere Arbeitsmittel unverhältnismäßig sind und der Zugang sicher erfolgen kann.

Leitern müssen standsicher sein, gegen Umstürzen gesichert werden und mindestens einen Meter über die Austrittsstelle hinausragen, sofern keine anderen Haltemöglichkeiten vorhanden sind.

Unser Leiternsortiment

Welche Punkte gehören in die Gefährdungsbeurteilung?
  • Arbeitsaufgabe: Körperkraft, Schwierigkeit, Ergonomie, Transport, bauliches Umfeld
  • Dauer und Häufigkeit der Nutzung
  • Leiterbauart: Abmessungen, Traglast, Zubehör
  • Umgebungsbedingungen: Witterung, Untergrund, Aufstellort
  • Standsicherheit und Zubehör
Tipps zur Gefährdungsbeurteilung

Mit dem GBU-Manager gelingt Ihnen der erfolgreiche Einstieg in den Arbeitsschutz: Schritt für Schritt unterstützt Sie das Tool bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen.

Zum GBU-Manager

Welche Rolle spielen TRBS 2121 und DGUV Information 208-016?

Beide Regelwerke geben erläuternde Hinweise und konkretisieren die Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) über die Verwendung von tragbaren Leitern und Tritten. Dazu gehören unter anderem:

  • Maximalhöhen
  • Angaben zur angemessene Leiterfußausbildung, z. B. Gleitschutzvorrichtung gegen Verrutschen
  • Sicherung gegen Umstürzen oder Umkippen
  • Besondere Anforderungen für bestimmte Leiterbauarten wie Steck-, Schiebe- oder fahrbaren Leitern
Ersetzt das Tower PROTECT Dachzugangssystem den Seitenschutz bei Dacharbeiten?

Nein. Das System ist zwar nach DIN EN 13374, Klasse C als Seitenschutzsystem geprüft – diese Prüfung bezieht sich jedoch auf den gesicherten Übertritt auf die Dachfläche, nicht auf den Schutz der gesamten Dachkante während der Arbeiten. Für einen vollständigen Seitenschutz ist zusätzlich ein separates, am Dach montiertes Absturzsicherungssystem erforderlich. Zugang und Absturzsicherung sind im Sicherheitskonzept klar zu trennen und in der Gefährdungsbeurteilung gemeinsam zu berücksichtigen.

Praxis-Check am Steildach: Sicheres System vs. Schnelle Lösung

Dieser Praxis-Check hilft, typische Gefahrpotenziale am Dachübergang zu erkennen und konkrete Verbesserungen abzuleiten – unabhängig davon, ob der Zugang über Leiter, Gerüst oder ein Dachzugangssystem erfolgt.


So entstehen Risiken am Dachübergang
  • „Über den Zugang wird spontan entschieden“
    Bedeutet im Klartext: keine/unklare Gefährdungsbeurteilung
  • „Leiter steht – jetzt schnell hoch“
    Bedeutet im Klartext: Unsichere Aufstellung, fehlende Sicherung
  • „Oben gibt es keinen definierten Austrittspunkt“
    Bedeutet im Klartext: Improvisiertes Klettern statt geplantem Übergang
  • „Das Wetter kippt, aber wir ziehen durch“
    Bedeutet im Klartext: Witterung gefährdet Sicherheit und Gesundheit
  • „Wir behandeln Dachzugang wie Dacharbeit“
    Bedeutet im Klartext: Der Übertritt vom vertikalen Aufstieg zur Dachfläche ist nicht in der GBU berücksichtigt
  • „Es ist nichts dokumentiert“
    Bedeutet im Klartext: GBU und erforderliche Dokumentation fehlen

So werden Risiken am Dachübergang verringert
  • GBU ist Startpunkt
    Zugangsmittel und Übergang sind vorab beurteilt, Maßnahmen abgeleitet, festgelegt und dokumentiert
  • Begründete Wahl des Arbeitsmittels
    Leitern werden nur dort genutzt, wo es vertretbar ist
  • Korrekte Aufstellung der Leiter
    Standsicherheit, tragfähiger Untergrund, Sicherung gegen Umstürzen
  • Definierter Austritt
    Es gibt eine klar gestaltete Übergangsstelle wie eine Plattform mit Geländer
  • Klare Trennung von Dachzugangssystem und Absturzsicherung
    Umfassendes Sicherungskonzept für Zugang, Übertritt und Dacharbeiten mit zusätzlichen Absturzsicherungen wie Seitenschutz/PSAgA
  • Feste Wetter-Regeln
    Arbeiten im Freien finden nur statt, wenn die Witterung weder Sicherheit noch Gesundheit beeinträchtigt
  • Dokumentation & Kontrolle:
    Ergebnis der GBU, Maßnahmen und Überprüfung sind nachvollziehbar dokumentiert
Fazit

Ein sicherer Dachübergang beginnt mit Planung und endet mit konsequenter Umsetzung. Improvisation hat hier keinen Platz. Die Verwendung von Leitern sind in der BetrSichV klar geregelt, konkrete Hinweise und Einschränkungen geben TRBS 2121 und DGUV Information 208-016.

Quellen:
https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Bericht-kompakt/Absturzunfaelle-Uebersichtsauswertungen
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRBS/TRBS-2121-Teil-2
https://www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/DGUV-Informationen/208_016/208_016.pdf

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