Sicherheit auf Schritt und Tritt: Absturzsicherer Übergang aufs Steildach
Abstürze sind die häufigste Ursache tödlicher Arbeitsunfälle. Besonders riskant: der Überstieg aufs Steildach. Erfahren Sie, was BetrSichV & TRBS 2121 fordern und wie Dachzugangssysteme sicher und normgerecht schützen.
05/04/2026
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Ein Fehltritt kann tödlich enden: Zwischen 2009 und 2025 kamen 811 Menschen durch Abstürze ums Leben, ein Drittel der insgesamt 2.635 tödlichen Arbeitsunfälle in diesem Zeitraum. Das ergab eine Analyse der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) . Zu den besonders kritischen Stellen bei Arbeiten auf Dächern gehört der Übergang auf die Dachfläche. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum der Überstieg vom Zugang auf die Dachfläche Gefahren birgt, welche Sicherheitsvorkehrungen an dieser Stelle zu treffen sind und warum Dachübergangssysteme eine sichere Alternative zu Leitern bieten.

Im Spannungsfeld aus Zeit- und Kostendruck sind auf Baustellen pragmatische Lösungen gefragt. Für den Zugang zum Dach wird deshalb oftmals kein Gerüst gestellt, sondern eine Leiter verwendet. Dabei können schnell gefährliche Situationen entstehen:
- Keine definierten Austrittspunkte
- Keine Sicherungen am Übergang von der Leiter zum Dach
- Weg- und Abrutschgefahr beim Übertritt aufgrund der Dachneigung
Deshalb erlaubt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Verwendung einer Leiter beim Aufstieg für Dacharbeiten nur unter bestimmten Voraussetzungen. Es dürfen keine Dacharbeiten von einer Leiter aus ausgeführt werden. Vorab ist eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) Pflicht. Sie muss belegen: Andere, sicherere Arbeitsmittel sind unverhältnismäßig. Zu- und Abstieg sind sicher möglich. Darüber hinaus ist die Leiter als Zugang zum Dach zu sichern, die Standsicherheit muss jederzeit gewährleistet sein. An entsprechend gefährdeten Stellen müssen Absturzsicherungen vorhanden sein. Auch die Witterungsverhältnisse müssen berücksichtigt werden.
Die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121 Teil 2 schließt Leitern als Verkehrsweg für Höhen über fünf Meter ausdrücklich aus. Einen praxisnahen Rahmen zur Verwendung von Leitern bietet die DGUV Information 208-016, Verwendung von Leitern und Tritten. Leitern, die als Aufstieg verwendet werden, müssen unter anderem:
- Mindestens einen Meter über die Austrittsstelle hinausragen, sofern nicht andere Vorrichtungen ein sicheres Festhalten erlauben
- Auf einer ausreichend großen und tragfähigen sowie unverschiebbaren und rutschhemmenden Fläche aufgestellt werden
- Regelmäßig auf ihren Zustand überprüft werden

Eine Alternative zur Leiter ist ein Fanggerüst. Es bietet zwar ein hohes Maß an Sicherheit, ist jedoch vergleichsweise teuer und mit erheblichem Aufwand für Transport, Lagerung und Aufbau verbunden. Zusätzlich können bauliche oder örtliche Gegebenheiten das Stellen eines Fanggerüsts erschweren oder sogar unmöglich machen. Zugangssysteme mit aufeinander abgestimmten Komponenten wie Tower PROTECT Dachzugangssystem können helfen, Improvisationen am Überstieg zu reduzieren. Es ermöglicht ein einfaches, sicheres und normgerechtes Übersteigen auf Steildächer und verbindet hohe Sicherheit mit hoher Wirtschaftlichkeit. Grundlage des Systems sind die bewährten fahrbaren Arbeitsbühnen (Fahrgerüste) der Würth Serie Tower PROTECT, die weiterhin klassisch als Arbeitsbühnen eingesetzt werden können. In Kombination mit den speziell entwickelten Komponenten des Dachzugangs-Sets werden die Fahrgerüste zum Tower PROTECT Dachzugangssystem erweitert. So entsteht ein DGUV-geprüfter Dachzugang nach DIN EN 13374, Klasse C, der für Dachneigungen bis zu 60° ausgelegt ist.
FAQ Sicherer Übergang aufs Dach
Dieser Praxis-Check hilft, typische Gefahrpotenziale am Dachübergang zu erkennen und konkrete Verbesserungen abzuleiten – unabhängig davon, ob der Zugang über Leiter, Gerüst oder ein Dachzugangssystem erfolgt.
Ein sicherer Dachübergang beginnt mit Planung und endet mit konsequenter Umsetzung. Improvisation hat hier keinen Platz. Die Verwendung von Leitern sind in der BetrSichV klar geregelt, konkrete Hinweise und Einschränkungen geben TRBS 2121 und DGUV Information 208-016.
Quellen:
https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Bericht-kompakt/Absturzunfaelle-Uebersichtsauswertungen
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRBS/TRBS-2121-Teil-2
https://www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/DGUV-Informationen/208_016/208_016.pdf