AufstiegsBaföG: So kommen Sie an die Förderungen für den Meistertitel im Handwerk
Der Meistertitel lohnt sich, kostet aber zunächst Geld. Mit dem AufstiegsBAföG und weiteren Förderungen unterstützt der Staat angehende Meisterinnen und Meister finanziell. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt.
07/20/2026
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7 Minuten
Im April 2025 verdienten Vollzeitbeschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung im Schnitt 4.125 Euro. Wer einen Meister-, Techniker- oder Fachschulabschluss hat, kam im Durchschnitt auf 5.405 Euro, das teilte das Statistische Bundesamt mit. Der Weg zum Meister lohnt sich also, kostet zunächst aber Geld. So sind laut Handwerkskammer für Unterfranken fast 17.000 Euro für Kurs- und Prüfungsgebühren für den Karosseriebauermeister fällig, Schätzungen für andere Handwerksberufe bewegen sich zwischen 5.000 und 12.000 Euro. Die gute Nachricht: Bis zu 85 Prozent der Kosten kann der Staat übernehmen, möglich machen das AufstiegsBaföG (AFBG-Förderung) und Meisterbonus. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie der Staat Meister im Handwerk fördert und welche Voraussetzungen gelten.
Die Handwerksordnung regelt in § 49 die Zulassung zur Meisterprüfung, im Allgemeinen gelten diese Voraussetzungen: Nötig ist eine abgeschlossene Ausbildung (Gesellenprüfung) in einem Handwerksberuf oder ein gleichwertiger Ausbildungsabschluss. In Einzelfällen ist die Zulassung auch ohne Gesellenbrief möglich, wenn ausreichend Berufserfahrung vorliegt. In welchen Gewerken Sie in Deutschland eine Meisterprüfung ablegen können, können Sie in der Datenbank des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) recherchieren.
Warum sich der Meister im Handwerk lohnt
Neben der persönlichen Weiterentwicklung bringt der Meistertitel weitere Vorteile:
- Existenzgründung: Der Meisterbrief ermöglicht die Selbstständigkeit.
- Ausbildungsberechtigung: Meister dürfen ausbilden und können den Fachkräftenachwuchs sichern.
- Karriere: Meister auf dem Arbeitsmarkt gefragt, was Karrierechancen eröffnet und zu höheren Gehältern führt.
- Akademische Gleichwertigkeit: Der Meistertitel ermöglicht auch ohne Abitur den Zugang zu Hochschulen.
Fördermöglichkeiten auf dem Weg zum Meisterbrief im Handwerk
Finanzielle Unterstützung während der Weiterbildung bietet das AufstiegsBaföG, offiziell Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG, früher oft Meister-BaföG genannt.
Auch nach bestandener Meisterprüfung gibt es Geld vom Staat: 14 von 16 Bundesländern zahlen eine Meisterprämie oder einen Meisterbonus, die Höhe variiert je nach Bundesland und liegt zwischen 1.000 bis 5.000 Euro.
Nur Brandenburg und Schleswig-Holstein zahlen aktuell keine Prämie. Eine Übersicht bietet
https://www.handwerk.com/meisterpraemien-2025-so-viel-zahlen-die-bundeslaender. Als Partner des Handwerks unterstützt auch Würth angehende Meisterinnen und Meister:
Wer aktuell eine Meisterausbildung macht, kann beim Meisterschulenprogramm an bis zu drei Seminaren der Akademie Würth kostenlos teilnehmen und sein Wissen vertiefen.
In jungen Jahren zum Meisterbrief: Stipendien für besonders Begabte
Mit dem Weiterbildungsstipendium unterstützt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt Fachkräfte unter 25 Jahren. Möglich sind bis zu drei Jahre Zuschüsse zu den Kosten der Weiterbildung, insgesamt bis zu 9.135 Euro, verteilt auf drei Förderjahre. Förderfähig ist, wer eine Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als "gut" bestanden hat, bei einem überregionalen Berufswettbewerb einen der ersten drei Plätze erreicht ist oder seine besondere Qualifikation durch den Arbeitgeber oder die Berufsschule nachweist. Auch die Stiftung für Begabtenförderung im Handwerk e. V. vergibt in Ausnahmefällen Stipendien für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von jungen HandwerkerInnen, wenn diese nicht durch sonstige öffentliche Programme gefördert werden können.
Was ist AufstiegsBaföG?
Das AufstiegsBaföG ist eine staatliche Finanzhilfe für berufliche Weiterbildungen in Deutschland. Es fördert über Fortbildungen, darunter auch den Meister, in Voll- oder Teilzeit durch Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen zu Lehrgangskosten und Lebensunterhalt. Die maximale Förderung für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beträgt 15.000 Euro. 50 Prozent der Förderung müssen nicht zurückbezahlt werden, der Rest ist ein zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei Vollzeitmaßnahmen kann ein einkommensabhängiger Zuschuss zum Lebensunterhalt gewährt, bei bestandener Prüfung wird kann ein Teil des Darlehens erlassen werden.
Wer kann das AufstiegsBaföG (AFBG-Förderung) nutzen?
AufstiegsBaföG erhält, wer einen Fortbildungsabschluss zum/zur Handwerks- und IndustriemeisterIn, ErzieherIn, TechnikerIn, BetriebswirtIn oder eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen anstrebt. Es gibt keine Altersgrenze für das AufstiegsBaföG.
Die Förderung ist möglich für Personen, die:
- die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung oder die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung erfüllen
- einen Bachelor oder vergleichbarem Hochschulabschluss haben
- StudienabbrecherInnen sind
- eine erforderliche Berufspraxis, aber keinen Erstausbildungsabschluss haben
Ausnahmen: Wer bereits einen Masterabschluss, einen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulabschluss hat, kann keine AFBG-Förderung erhalten.
Wie fördert das Aufstiegs-BAföG angehende Meister im Handwerk?
Die Förderung mit AFBG umfasst Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Zusätzlich können Sie ein zinsgünstiges KfW-Darlehen aufnehmen, das die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag deckt. Die Zuschussanteile variieren je nach Maßnahmekosten und persönlichen Umständen wie Unterhaltsbedarf.
Was wird gefördert?
Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhalten Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag von maximal 15.000 Euro. 50 Prozent der Förderung erhalten Sie als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme bietet die KfW ein zinsgünstiges Bankdarlehen an.

Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.
Außerdem gelten zeitliche und qualitative Anforderungen:
- Förderfähig sind nur Lehrgänge bei zertifizierten Anbietern mit entsprechendem Qualitätssicherungssystem.
- Bei Vollzeitmaßnahmen müssen in der Regel je Woche mindestens 25 Unterrichtsstunden an 4 Werktagen stattfinden. Vollzeitfortbildungen dürfen höchstens drei Jahre dauern.
- Bei Teilzeitmaßnahmen müssen die Lehrveranstaltungen monatlich im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden umfassen. Teilzeitmaßnahmen dürfen höchstens vier Jahre dauern.
- Fernlehrgänge können als Teilzeitmaßnahme gefördert werden, wenn sie die Förderungsvoraussetzungen des AFBG erfüllen und zusätzlich den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen.
- Mediengestützte Lehrgänge können ebenfalls gefördert werden, wenn sie durch Präsenzunterricht oder einer vergleichbaren verbindlichen mediengestützten Kommunikation ergänzt werden und regelmäßige Erfolgskontrollen durchgeführt werden. Reine Selbstlernphasen sind nicht förderfähig.

Was brauche ich für den Antrag auf AufstiegsBaföG?
Sie können Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz in allen 16 Bundesländern digital beantragen. Dafür gibt es den Antragsassistenten „AFBG Digital“: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/ihr-weg-zur-foerderung/antrag-stellen/antrag-stellen.html
Alternativ können Sie Antrag und Nachweise bei der zuständige Behörde Ihres Bundeslandes einreichen. In der Regel brauchen Sie dazu:
- Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung (Formblatt A)
Dieses Formular füllen Sie aus, es enthält persönliche Daten, Angaben zur Fortbildung, zum Einkommen und zur Familiensituation. - Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte /die Teilnahme an einem Fernunterrichtslehrgang /mediengestützten Lehrgang (Formblatt B)
Die Bildungsstätte bestätigt, dass der Kurs die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. - Teilnahmenachweis (Formblatt F)
Die Bildungsstätte bestätigt Kursname, Dauer, Kosten, Prüfung und Trägeranerkennung. - Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen (Formblatt Z)
Dieses Formular liefert die prüfende Stelle wie die Handwerkskammer. Es bestätigt, dass Sie zur Abschlussprüfung zugelassen sind.
Die entsprechenden Formulare können Sie auf https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/ihr-weg-zur-foerderung/antragsformulare/antragsformulare_node.html herunterladen.
Die Meisterprämie muss separat beantragt werden, hier sind Landesministerien zuständig.
Unterstützung bei den Anträgen für AufstiegsBaföG und Meisterprämie bieten die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung, die Handwerkskammern, Weiterbildungseinrichtungen und kommerzielle Anbieter.
Checkliste für den Antrag auf AufstiegsBafög
Vor der Antragstellung:
Überprüfen Sie die Förderrichtlinien in Ihrem Bundesland, insbesondere zur Höhe der Meisterprämie.
Überprüfen Sie, ob Ihr Bildungsträger (Seminaranbieter, Meisterschule) anerkannt ist.
Ermitteln Sie die zuständige Stelle für das AufstiegsBafög über Postleitzahlenfinder.
Tipp: Reichen Sie den Antrag rechtezeitig vor Beginn der Weiterbildung ein, die Bearbeitungszeiten betragen häufig mehrere Wochen.
Notwendige Unterlagen für den Erstantrag:
- Formblatt Z von der zuständigen Prüfungsstelle, zum Beispiel der Handwerkskammer
- Formblatt F vom Bildungsträger
- Formblatt A, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Kopie /Scan des Personalausweises
- Ausbildungszeugnis oder Nachweis über Berufserfahrung
- Kursvertrag oder Anmeldebestätigung
- Bankverbindung
- unterschriebene Erklärungen
Fazit
Das AufstiegsBafög lohnt sich auf alle Fälle: Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhalten Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der Gebühren bis maximal 15.000 Euro. 50 Prozent der Förderung erhalten Sie als Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Beantragen können Sie in der Regel bei Ihrem kommunalen Amt für Ausbildungsförderung. Fördergelder gibt es für Prüfungsgebühren, Materialkosten und bei Vollzeitmaßnahmen auch zur Sicherung des Lebensunterhalts.

