Arbeitsschutzprämien der BG Bau: Was sich zum 01.07.2026 geändert hat
Neue Arbeitsschutzprämien der BG BAU: Erfahren Sie, welche Anschaffungen jetzt gefördert werden, welche Prämien auslaufen und wie Sie rechtzeitig einen Antrag stellen, um die Übergangsfrist zu nutzen.
06/29/2026
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Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) reagiert auf die Veränderungen im Handwerk und richtet ihr Förderprogramm neu aus: Es gelten neue Förderbedingungen, Arbeitsschutzprämie gibt auch für Drohnen und Absturzsicherungen. Gleichzeitig laufen Prämien aus, es gelten jedoch Übergangsfristen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was sich seit Juli geändert hat und was Sie tun müssen, um sich noch Ihre Prämie zu sichern.
Vereinfachte Förderung: Neue Beitragsstufen
Viele Unternehmen können jetzt höhere Fördersumme in Anspruch nehmen: Die beitragsabhängige Förderung hat eine neue Struktur. Statt fünf Stufen gibt es seit 1. Juli 2026 nur noch vier. Die maximale jährliche Fördersumme richtet sich nach dem Mitgliedsbeitrag und ist wie folgt gestaffelt:
- Stufe A: Mitgliedsbeitrag 100 bis 1.000 Euro, Förderung bis zu 250 Euro
- Stufe B: Mitgliedsbeitrag 1.001 bis 25.000 Euro, Förderung bis zu 5.000 Euro
- Stufe C: Mitgliedsbeitrag 25.001 bis 100.000 Euro, Förderung bis zu 10.000 Euro
- Stufe D: Mitgliedsbeitrag ab 100.001 Euro, Förderung bis zu 20.000 Euro.
Neue Prämien für Drohnen und Absturzsicherungen
Technische Neuerungen und veränderte Prozesse verändern die Arbeit im Handwerk. Die BG BAU reagiert auf diese Entwicklungen und fördert jetzt auch Drohnen sowie temporäre Absturz- und Durchsturzsicherungen.

Drohnen können auf Baustellen gefährliche Kontroll- und Reinigungsarbeiten übernehmen und so das Absturzrisiko von Personen minimieren. Sie können außerdem an schwer zugänglichen Stellen wie Schächten und Kanälen oder belasteten Bereichen eingesetzt werden. Seit Juli bezuschusst die BG Bau:
- die Anschaffung von Drohnen
- den Erwerb eines Drohnen-Führerscheins
- die Anmeldung von Drohnen beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Die Förderung ist beitragsabhängig und beträgt bis zu 2.000 Euro pro Jahr und Mitgliedsbetrieb.
Temporäre Absturz- und Durchsturzsicherungen: Zwischen 2009 und 2025 kamen 811 Menschen durch Abstürze ums Leben, ein Drittel der insgesamt 2.635 tödlichen Arbeitsunfälle in diesem Zeitraum. Temporäre Absturz- und Durchsturzsicherungen verringern das Risiko schwerer Arbeitsunfälle erheblich. Seit Juli 2026 fördert die BG BAU:
- Absturzsicherungen für Schalungsarbeiten
- Durchsturzsicherungen für Arbeiten an lichtdurchlässigen Dachbauteilen.
Die Förderung kann beitragsabhängig sowie beitragsunabhängig erfolgen. Im Falle einer beitragsabhängigen Förderung erstattet die BG BAU auf Antrag 50 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch 3.000 Euro. Bei einer beitragsunabhängigen Förderung können Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro bekommen.

Diese Prämien laufen aus – Übergangsfrist beachten & Antrag rechtzeitig stellen
Insgesamt 26 Prämien laufen aus, für sie gilt eine Übergangsregelung: Produkte, die vor dem 30. Juni 2026 gekauft wurden, können noch bis ein Jahr nach Kaufdatum gefördert werden.
Die Übergangsfrist gilt für diese Produkte: