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#wissenundpraxis

Arbeitsschutz-Checkliste: Raus aus dem Vorschriftendschungel!

Wie sorge ich für den nötigen Arbeitsschutz im Betrieb? Die Gesetzeslage gleicht oft einem Dschungel an Vorschriften und Regelungen. Mit unserer Checkliste erhalten Sie einen detaillierten Überblick für mehr Sicherheit in jedem Unternehmen.

09/18/2019

Lesezeit

8 Minuten

Gesetze, Verordnungen, Regelungen: Im Arbeitsschutz stehen Sie als Firmeninhaber vor der Herausforderung, eine Vielzahl von gesetzlichen und behördlichen Auflagen umzusetzen. Den Überblick im Paragraphen-Wirrwarr zu behalten, ist nicht immer einfach. Doch Arbeitsschutz muss nicht kompliziert sein. Mit unserer Checkliste machen Sie Ihren Betrieb sicher – Schritt für Schritt. Außerdem erfahren Sie, welche Vorteile der „PSA-Manager“ und das „isii!! Gefahrstoffmanagement“ von Würth bieten.

1. Sicherheitsbeauftragter, Sifa, SiGeKo?

Als Arbeitgeber sind Sie verantwortlich für die Beurteilung von Gefährdungen im Betrieb und die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen. So steht es im Arbeitsschutzgesetz. Viele Aufgaben können oder müssen Sie an fachkundige Mitarbeiter abgeben.

Sicherheitsbeauftragter: Hat Ihr Betrieb 20 Mitarbeiter oder mehr, ist es erforderlich, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen oder ausbilden zu lassen. Er unterstützt Sie bei der Verbesserung des Arbeitsschutzes und berät Ihre Mitarbeiter.

Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa): Bei Betrieben mit bis zu 50 Mitarbeitern können Sie noch mit dem sogenannten Unternehmermodell arbeiten und sich selbst um den Arbeitsschutz kümmern. Darüber ist eine SiFa zwingend notwendig. Ab 10 Mitarbeitern ist die Beratung des Unternehmers durch eine SiFa Pflicht. Die Sifa übernimmt Aufgaben wie Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Betriebsbegehungen.

Sicherheitskoordinator (SiGeKo): Der SiGeKo berät Bauherren und trifft Maßnahmen zum Gesundheitsschutz auf dem Bau. Arbeiten auf einer Baustelle Beschäftigte mit unterschiedlichen Arbeitgebern, ist ein SiGeKo immer Pflicht. Als Firmeninhaber haben Sie drei Möglichkeiten: Sie bestellen einen Sicherheitskoordinator, Sie absolvieren die Ausbildung zum SiGeKo oder Sie lassen einen Mitarbeiter ausbilden.

Um den Arbeitsschutz noch besser zu organisieren, empfehlen wir ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS). Die Anwendung eines AMS ist freiwillig, bietet aber entscheidende Vorteile: Sie erhalten den Überblick über Maßnahmen zum Arbeitsschutz, vermeiden Arbeitsunfälle und werden seltener von Aufsichtsbehörden kontrolliert.

2. Arbeitsplätze mit besonderen Anforderungen

Wer denkt, Arbeitsschutzmaßnahmen seien nur bei der Arbeit mit Kreissäge oder Bohrmaschine nötig, liegt falsch. Sicherheitsvorkehrungen oder Arbeitsplatzanpassungen können auch an scheinbar harmlosen Orten wie dem Büro oder Firmenfahrzeug notwendig sein. §2 ArbStättV gibt detailliert Auskunft, wo Sie überall in der Verantwortung sind.

Ihre Aufgabe ist es, mögliche Gefährdungen zu erkennen und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Unser Tipp: Sichten Sie bei einem Betriebsrundgang alle Arbeitsplätze und befragen Sie Ihre Mitarbeiter, um Gefahren im Betrieb besser einschätzen zu können.

3. Gefahr erkannt, Gefahr gebannt: Gefährdungsbeurteilungen

Lärm am Arbeitsplatz, scharfkantiges Arbeitsmaterial, brennbare Gefahrenstoffe: Vor diesen und weiteren Gefährdungen müssen Sie Ihre Mitarbeiter schützen. Um gefährliche Arbeitsplätze zu erkennen und entsprechende Anpassungen durchzuführen, gibt es die Gefährdungsbeurteilung. Sie ist im Arbeitsschutzgesetz verpflichtend festgeschrieben und dient dazu, Risiken bei der Arbeit zu ermitteln und Unfälle zu vermeiden. Folgende Punkte sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen:

  • Art und Umfang des Risikos
  • Risiko-Dauer
  • Risiko-Wahrscheinlichkeit für den Arbeitnehmer

Viele Verantwortliche sind dennoch unsicher, wie sie die Gefährdungsbeurteilung durchführen sollen. Hier gibt es verschiedene Tools am Markt, mit denen Sie Gefährdungsbeurteilungen erstellen können. Speziell für den Bereich des Gefahrstoff-Managements bietet Würth die Online-Anwendung isi!! (nur nach Anmeldung im Online-Shop verfügbar) an. Diese liefert Ihnen u.a. Checklisten, mit denen Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung übersichtlich und schnell durchführen.

4. Schuhe, Helm und Handschuhe - was gehört zur Persönlichen Schutzausrüstung

Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung entscheiden Sie, welche Schutzmaßnahmen Sie ergreifen müssen. Zentraler Bestandteil dabei - die Persönliche Schutzausrüstung (PSA). Als PSA werden Arbeitsprodukte bezeichnet, die die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter schützen. Dazu gehören insbesondere:

  • Kopfschutz (Schutzhelme oder Anstoßkappen)
  • Gehörschutz (Kapselgehörschutz oder Gehörschutzstöpsel)
  • Augenschutz (Schutzbrillen oder Visiere)
  • Atemschutz (Falt-, Korb- oder Vollmasken)
  • Hautschutz und Schutzhandschuhe
  • Schutzkleidung (Schutzanzüge, Warnschutzwesten) sowie Schweißerschutz
  • Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, den Mitarbeitern die erforderliche PSA bereitzustellen. Ihre Mitarbeiter andererseits haben die Pflicht, die PSA einzusetzen.

Sie sind unsicher, welche Schutzausrüstung notwendig oder sinnvoll ist? Der Sicherheitsbeauftragte und die Fachkraft für Arbeitssicherheit stehen Ihnen beratend zur Seite. Gern beraten auch wir Sie zu geeigneten Produkten oder Lösungen. Der Betriebsrat besitzt ebenfalls Mitspracherecht: Er kann Anregungen für passende Arbeitsschutzprodukte geben und den Einkauf ungeeigneter PSA verhindern.

PSA-Gesamtplan mit PSA auf Werkbank

5. Individuelle PSA-Pläne

PSA-Pläne dienen als Hilfsmittel für den Umgang mit der Persönlichen Schutzausrüstung. Durch den entsprechenden Plan erkennen Ihre Mitarbeiter auf den ersten Blick, wann und wie die persönliche Schutzausrüstung zum Einsatz kommt. Bei welchen Arbeiten ist eine Augenschutzbrille nötig? Das regelt der Augenschutzplan. Wie werden ölverschmierte Hände schonend gereinigt? Mit einem Hand- und Hautschutzplan wissen Ihre Mitarbeiter Bescheid. Sie als Arbeitgeber sparen sich damit Zeit, denn ein mehrmaliges Erklären wird unnötig – Ihren Mitarbeitern geben PSA-Pläne Sicherheit im Arbeitsalltag.

Ihnen fehlen noch die passenden PSA-Pläne für Ihren Betrieb? Mit dem PSA-Manager von Würth gestalten Sie schnell und einfach Ihre individuellen Schutzpläne - von Handschuh-, Hautschutz-, Augenschutz-, Atemschutz-, Gehörschutz- bis hin zu PSA-Gesamtplänen.

6. Unterweisungen für mehr Sicherheit

Sie als Arbeitgeber sind verantwortlich für die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter. In der Regel führt diese Unterweisungen Ihre Sicherheitsfachkraft oder Ihr Sicherheitsbeauftragter durch. In einigen Fällen kann auch der Betriebsarzt Unterweisungen durchführen. Unterweisungsthemen sind z. B. der Umgang mit Gefahrstoffen, dem Führen von Baumaschinen oder dem Gehörschutz. Unterweisungen dienen der Arbeitssicherheit und sind besonders wichtig, wenn ein Mitarbeiter eine Tätigkeit zum ersten Mal durchführt.

Die Prüfung von Arbeitsmitteln, etwa Leitern, kann Teil einer Unterweisung sein. Ihre Mitarbeiter lernen, Arbeitsmittel vor Arbeitsbeginn auf Schäden zu prüfen und Mängel zu melden. Mit praktischen, interaktiven Übungen kontrollieren Sie, ob Ihre Mitarbeiter die Sicherheitsunterweisung verstanden haben. Die Teilnahme an der Unterweisung bestätigt jeder Mitarbeiter mit seiner Unterschrift.

Sprühdosen mit Gefahrstoffen im Regal

7. Umgang mit Gefahrstoffen

Laugen, Säuren, Benzin: Gefährliche Stoffe erfordern eine entsprechende Lagerung, Kennzeichnung und Handhabung. Den richtigen Umgang mit Gefahrstoffen regelt zum Beispiel die Gefahrstoffverordnung. Bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen bieten Sicherheitsdatenblätter einen wertvollen Beitrag zum Arbeitsschutz. Mit einem Sicherheitsdatenblatt identifizieren Ihre Mitarbeiter einen Stoff und können geeignete Vorkehrungen treffen. Die Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern ist daher ein wichtiges Element im Arbeitsschutz. Fehlt Ihnen selbst die Zeit, diese Aufgabe zu übernehmen, ziehen Sie am besten einen fachkundigen Mitarbeiter hinzu. Mit dem Online-Tool isii!! haben Sie alle Sicherheitsdatenblätter immer im Blick. Mit der zugehörigen App auch unterwegs.

8. Sind die Betriebsanweisungen auf dem neuesten Stand?

„Keine Getränke am Arbeitsplatz!“, „Betreten des Lagerraums nur mit Schutzweste!“, „Fahren von Hubwägen nur mit Sicherheitsschuhen gestattet!“: Viele Unfälle können durch konkrete Anweisungen vermieden werden. Betriebsanweisungen regeln, wie sich Ihre Mitarbeiter im betrieblichen Arbeitsablauf verhalten sollen. Wer erstellt die Betriebsanweisungen? Dafür sind Sie als Arbeitgeber oder z.B. Ihre Sicherheitsfachkraft oder Ihr Sicherheitsbeauftragter zuständig.

Betriebsanweisungen müssen immer auf dem aktuellen Stand sein! Gibt es Änderungen im Betrieb sollten Sie die Betriebsanweisungen zügig aktualisieren, ansonsten reicht eine Aktualisierung alle 1-2 Jahre.

9. Pläne für den Notfall

Wussten Sie, dass das Aushängen von Flucht- und Rettungswegeplänen nicht in jedem Betrieb verpflichtend ist? Laut Arbeitsstättenverordnung müssen Flucht- und Rettungswegepläne vorhanden sein „wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern“. Konkret heißt das, dass Flucht- und Rettungswegepläne notwendig sind, wenn Ihr Betrieb groß, weitläufig oder unübersichtlich ist. Auch wenn sich häufig Betriebsfremde, zum Beispiel Lieferanten oder Kunden auf dem Gelände befinden, müssen Sie Flucht- und Rettungswegepläne aushängen.

Ob Pflicht oder nicht: Ein Sammelplatz ist immer sinnvoll. Denn er garantiert, dass sich bei Gefahr kein Mitarbeiter mehr im Betrieb befindet. Wählen Sie den Sammelplatz in sicherer Entfernung zur Gefahrenzone und weisen Sie Ihre Mitarbeiter darauf hin, sich im Ernstfall dort einzufinden. Der Sammelplatz ist mit einem deutlich sichtbaren Rettungskennzeichen „Sammelplatz“ kenntlich zu machen.

Ein Notfallplan ist in Aufzügen gesetzlich verpflichtend, sorgt aber auch andernorts für sicheres Handeln. Extremsituationen wie Brand, Unwetter oder Unfälle erfordern schnelles und richtiges Reagieren. Der Notfall-Katalog mit Handlungsanweisungen enthält alle wichtigen Informationen für Sie und Ihre Mitarbeiter.

10. Ersthelfer für Ihren Betrieb

Vom kleinen Kratzer bis zum Kreislaufkollaps: Ersthelfer und Erste-Hilfe-Materialien sind in jedem Betrieb verpflichtend. Die Anzahl und der Umfang richten sich nach der Betriebsgröße und der Art des Betriebs. Die Ausbildung zum Ersthelfer ist zum Beispiel beim Deutschen Roten Kreuz möglich. Denken Sie daran, dass spätestens nach zwei Jahren ein Auffrischungstraining absolviert werden muss.

Das Dreamteam: Gefährdungsbeurteilung, PSA & Betriebsanweisung

Die aktuelle Gefährdungsbeurteilung sollte nicht nur auf dem Papier dokumentiert werden, sondern entsprechende Schutzmaßnahmen nach sich ziehen. Und ohne den passenden PSA-Plan weiß ein Mitarbeiter womöglich nicht, wie er seine PSA richtig einsetzt. Eine gut durchdachte Betriebsanweisung nützt nichts, wenn die passende Schutzausrüstung nicht parat liegt. Betrachten Sie alle Teile des Arbeitsschutzes daher immer im Gesamten. Nur dann können Sie erreichen, dass Ihre Mitarbeiter bei der Arbeit rundum geschützt sind.

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