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Dichheit von Außentüren mit Anforderungen an die Barrierefreiheit

Übersicht Haus Abdichtungen mit Würth Produkte

Durch die stetig steigende Lebenserwartung gewinnt das barrierefreie Bauen immer mehr an Bedeutung. An Außentüren ist eine Schlagregendichtheit zu garantieren. Gleichzeitig soll es keine Schwellenhöhe geben. Die Frage der Schlagregendichtheit kann nicht alleine durch das Türelement beantwortet werden. Ebenso bedeutend ist der fachgerechte Baukörperanschluss.

In der Sanierung ist ein Verzicht auf eine Schwelle nicht immer möglich. Jedoch sollte eine nahezu barrierefreie Zugangsmöglichkeit geschaffen werden. Die DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude) gibt hierzu im Kapitel 4.3.3 den Hinweis, dass untere Türanschläge und -schwellen nicht zulässig sind. Sind sie technisch unabdingbar, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein. Die Voraussetzung für die Dichtheit von Fenstern und Türen stellt die ITT-Prüfung dar. Aufgrund der ermittelten Leistungseigenschaften können die Prüfergebnisse für die objektbezogenen Anforderungen an Fenster und Außentüren nach DIN EN 14351-1 oder DIN 18055 bestimmt werden. Diverse Leistungseigenschaften wie z. B. Luft- und Schlagregendichtheit, Luftdichtheit oder Schallschutz werden hierbei klassifiziert.Des Weiteren sind zugelassene Abdichtungssysteme notwendig, welche den Baukörperanschluss im Schwellenbereich zuverlässig und dauerhaft abdichten.

Normative Grundlagen zur Abdichtung

Im Juli 2017 wurde die DIN 18195 weitestgehend durch die Normenreihe DIN 18531 bis DIN 18535 abgelöst. Für den Baukörperanschluss sind hierbei die DIN 18531 (Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen) und die DIN 18533 (Abdichtung von erdberührten Bauteilen) von Bedeutung. In beide Normenteile wurden eine Vielzahl neuer Abdichtungsstoffe aufgenommen. So sind nun auch flüssig zu verarbeitende Abdichtungsstoffe geregelt und können für die Abdichtung herangezogen werden.

Die DIN 18533 gilt für die Abdichtung von nicht wasserdichten, erdberührten Bauteilen. Hierzu zählen vertikale, horizontale und geneigte Massivbauteile eines Bauwerks wie z. B. erdberührte Außenwände oder erdberührte Querschnittsflächen von Außenwänden wie z. B. der Wandsockel. Als Abdichtungsstoff kann hierbei zwischen bahnenförmigen und flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen gewählt werden. In 18533-1 werden unterschiedliche Planungs- und Ausführungsgrundsätze aufgezeigt. So müssen für eine angemessene Zuverlässigkeit der Abdichtungsschicht die Einwirkungen auf die Abdichtungsschicht beachtet und klassifiziert werden.

Neben dem bekannten Regelwerk der Flachdachrichtlinie des Zentralverbands des deutschen Dachdeckerhandwerks e. V. (ZVDH) steht dem Planer nun auch die DIN 18531 als weiteres Regelwerk zur Verfügung. In der Norm wird grundsätzlich zwischen genutzten und nicht genutzten Dachflächen unterschieden. Weiterführend sind unter anderem folgende Klassifizierungs- und Planungskriterien zu beachten: mechanische Einwirkungen, Thermische Einwirkungen, Einwirkungsklassen, Dachneigung.

Im Bereich von bodentiefen Fenstern und Türen kann die Abdichtungshöhe von 15 cm über Fertigbelag aus dem Wand- und Sockelbereich nicht immer eingehalten werden. Für den Schwellenbereich von Bauelementen sind Schwellenhöhen ≥ 5 cm und ≥ 2 cm geregelt. Eine Verringerung der Abdichtungshöhe ist nur dann möglich, wenn vor dem Element für eine dauerhaft Entlastung gesort wird. Dies kann z. B. durch Entwässerungsrinnen auf voller Breite oder durch zusätzliche, flankierende Maßnahmen wie ein Vordach realisiert werden.

Die Abdichtung zum Baukörper hin, muss mit zugelassenem System erfolgen. Flüssig zu verarbeitende Abdichtungsprodukte müssen durch die ETA 005 Teil 6 bewertet sein. Die Abdichtung kann z. B. mit Würth 1K-Flüssigkunststoff Pro ausgeführt werden. Eine Detailabdichtung mit 1K-Flachdachdicht Pro erfordert lediglich drei Arbeitsschritte: Abdichtungsharz vorlegen, Vliesmaterial blasenfrei einlegen und schließlich noch einmal Harz frisch in frisch nachlegen. Da Würth das Produkt bereits gebrauchsfertig liefert, beschränken sich die vorbereitenden Arbeiten auf das Säubern des Untergrunds sowie das Zuschneiden des Vlieses. Eine vorherige Grundierung des Untergrunds ist in vielen Fällen nicht erforderlich, selbst bei saugenden Untergründen wie Beton, Estrich und Holz kann darauf verzichtet werden. Die Flüssigabdichtung ist sofort nach dem Auftrag funktionssicher, regenfest nach ca. 60 Minuten sowie begehbar nach rund zwölf Stunden.

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