HA-SCHRAUBENGARNITUREN®
Aus hochfestem Aluminium für vorspannbare Verbindungen
Bei Aluminiumkonstruktionen in der Bauindustrie wurden bisher aus Mangel an Alternativen klassische 10.9-HV-Garnituren aus Stahl eingesetzt. Mit den HA-SCHRAUBENGARNITUREN® von ESKA® aus einer hochfesten Aluminiumlegierung können nun auch die Verbindung von Aluminiumkonstruktionen und Aluminiumtragwerken für vorspannbare Verbindungen in Aluminium ausgeführt werden. Leichtbaukonzepte können konsequent, sicher und optisch ansprechend umgesetzt werden.Gründe für die Wahl der HA-SCHRAUBENGARNITUREN® sind Vorteile im Korrosionsschutz, Gewichtseinsparung und eine konstante Vorspannkraft. Verschraubungen mit vergleichbaren HV-Schraubengarnituren aus Stahl können zu kritischen Grenzflächenpressungen durch zu hohe Vorspannkräfte beim Verbau in bestimmten Aluminiumwerkstoffen führen. Es wird ein Fließendes Aluminiumwerkstoffs hervorgerufen. Das führt zu erhöhten Vorspannkraftverlusten. Wird nach dem Lebenszyklus eines Bauwerks das Aluminiumtragwerk recycelt, kann dies ohne den aufwendigen Rückbau von Stahlgarnituren erfolgen. Entsprechend ergeben sich Vorteile in der Nachhaltigkeit beim Einsatz von Aluminium?Schraubengarnituren im Verbund mit Aluminium Konstruktionen.
Die aus Aluminiumlegierungen gefertigten HA SCHRAUBENGARNITUREN® sind geometrisch in Anlehnung an die hochfesten, vorspannbaren Garnituren für Schraubverbindungen des HV Systems aus Kohlenstoffstahl nach DIN EN 14399-4 und -6 ausgelegt. Eine Garnitur besteht analog zu den HV-Garnituren aus Stahl 10.9 aus einer Schraube mit Sechskantkopf, einer Sechskantmutter und zwei Scheiben
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)/Allgemeine Bauartgenehmigung zu den HA-SCHRAUBENGARNITUREN® liegt unter der Nummer Z-14.4-929 vor. Es ist die weltweit erste Aluminium-Systemlösung mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ)/Allgemeine Bauartgenehmigung. Ebenso ist die Berechtigung erteilt, die Garnituren mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) gemäß der Übereinstimmungszeichen-Verordnung (Stand Juni 2018) zu kennzeichnen.
Die zur Erlangung der abZ durchgeführten Untersuchungen bestätigen die Eignung der HA-SCHRAUBENGARNITUREN® zum Einsatz in Schraubenverbindungen der Kategorien A bis E nach DIN EN 1999-1-1 (Eurocode 9: Bemessung und Konstruktion von Aluminiumtragwerken – Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln;). Generell wird ein Einsatz nach diesen befürwortet, da die notwendigen mechanisch-technologischen Eigenschaften in Anlehnung an DIN EN ISO 898-1, -2 und -3 erfüllt sind. HA-SCHRAUBENGARNITUREN® sind für die Verwendung in Schraubenverbindungen im Metallbau, bei denen beim Anziehen ein definiertes Vorspannkraftniveau realisiert werden soll, vorgesehen. Sie können auch in nicht vorgespannten Verbindungen verwendet werden.
Die ermittelten Vorspannparameter in Anlehnung an die DASt-Richtlinie 024 und DIN EN 1090-2 erlauben ein drehmomentgesteuertes Vorspannen auf das Vorspannkraftniveau Fp,C sowie das Vorspannen im kombinierten Anziehverfahren auf Fp,C mit Fp,C = 0,7 · fub · As
Unter anderem konnten für die HA-SCHRAUBENGARNITUREN® ergänzend Abscherkoeffizienten für die Anwendungsfälle Gewinde bzw. Schraubenschaft und Gewinde in der Scherfuge entwickelt werden, was eine Bemessung der Garnituren analog zu DIN EN 1999-1-1 ermöglicht. In Bezug auf Rand- und Lochabstände in den mit den HA- SCHRAUBENGARNITUREN® zu verbindendenden Bauteilen gelten die Bestimmungen in DIN EN 1999-1-1, in Bezug auf das Einbringen der Löcher und die Lochspiele die in DIN EN 1090-3 enthaltenen Regelungen. Die Vorbereitung und Montage der Bauteile erfolgen ebenfalls unter Berücksichtigung von DIN EN 1090-3. Beim Einbau der HA- SCHRAUBENGARNITUREN® wird sowohl unter der Mutter als auch unter dem Schraubenkopf eine Scheibe angeordnet.

Detaillierte Informationen erhalten Sie über die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)/ Allgemeine Bauartgenehmigung Z-14.4-929.
Für weitere Fragen senden Sie uns eine E-Mail.
Die Adolf Würth GmbH & Co. KG erhebt und verarbeitet die in dem Formular angegebenen personenbezogenen Daten, um für Sie die gewünschte Anfrage zu bearbeiten. Bitte beachten Sie bei den Formularen die Markierung der Pflichtfelder. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung, der zwingend erforderlichen Daten, ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Durchführung einer vorvertraglichen Maßnahme. Die Verarbeitung der von Ihnen freiwillig mitgeteilten Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Danach ist eine Verarbeitung zulässig, die zur Wahrung der unserer berechtigten Interessen erforderlich ist. Unser berechtigtes Interesse besteht darin, mit Ihnen, unseren Kunden, Kontakt zu haben, unsere Beratungsqualität zu verbessern und Sie bei möglichen Rückfragen einfacher kontaktieren zu können. Die erhobenen Daten werden von uns nur solange gespeichert, wie es für die Bearbeitung Ihrer Anfrage sowie zur Kontaktaufnahme mit Ihnen erforderlich ist. Danach werden sie gelöscht.
Ergänzende Datenschutzhinweise, insbesondere zu Ihren Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Beschwerde, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.