Brandschutz

TGA-Befestigungskonstruktionen in Rettungswegen am Holztragwerk

Gutachterliche Stellungnahme für Würth ASSY® Holzschrauben unter Brandbelastung

Der Holzbau liegt im Trend und erobert immer mehr Bereiche des Hochbaus. Immer häufiger werden größere Gebäude in Holzbauweise errichtet. Mit den höher und größer werdenden Gebäuden und der Nutzung auch für Sonderbauten wie Hotels oder Schulen steigt die Anforderung an den Brandschutz. Gemäß § 40 Abs. 2 MBO sind Leitungsanlagen in Flucht- und Rettungswegen nur zulässig, wenn eine Nutzung im Brandfall ausreichende lange möglich ist. Aus dieser Forderung folgt eine sehr eingeschränkte Möglichkeit hier brennbare Materialien zu verwenden. Die Befestigungskonstruktionen für diese Leitungen müssen ebenfalls den Anforderungen des Brandschutzes genügen. In der Regel müssen sie in notwendigen Fluren eine Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten gewährleisten. Dies gilt auch an weiterführenden Tragwerken aus Holz.

Für die Befestigungskonstruktion aus Rohrschellen und Montageschienen stellt Würth Ihnen umfangreiche Prüfzeugnisse und damit verknüpft Auslegungsregeln bereit. Die Weiterleitung in Beton oder Mauerwerk ist über den Dübel geklärt – für Beton beschreibt die DIN EN 1992-4 ein Bemessungsverfahren, für Mauerwerk stellt Würth Prüfzeugnisse bereit. Grundsätzlich ist zu empfehlen im Brandfall nach Möglichkeit den Ankergrund Beton zu suchen. Die Bemessungsregeln für Holzschrauben klammern den Lastfall Brand aktuell aus. Der Holzbau bewertet das Tragverhalten der tragenden Holzbauteile unter Berücksichtigung der Abbrandraten.

An Holz/ Holz-Anschlüssen kann die schützende Wirkung des Holzes auch für Holzschrauben genutzt werden – über ausreichende Überdeckung kann so die ausreichende Tragwirkung auch im Brandfall sichergestellt werden. An Stahl/Holz Anschlüssen ist diese konstruktive Maßnahme meist nicht möglich. Die Köpfe der Holzschrauben sind meist direkt beflammt. Mit der gutachterlichen Stellungnahme Nr.

TGA-Befestigungskonstruktionen in Rettungswegen am Holztragwerk

GA-2021/028 der IBB GmbH schließt Würth diese Lücke für die Befestigung von Installationsleitungen und liefert damit dem Planenden eine Bewertungsgrundlage.

Mit Bezug auf Tabelle 3.1 der DIN EN 1995-1-2 kann auf der sicheren Seite liegend für Vollholz eine ideelle Abbrandgeschwindigkeit von 0,8 mm/min angenommen werden. Es ergibt sich somit bei einer 30-minütigen Brandbeanspruchung eine ideelle Abbrandtiefe von 24 mm. In der gutachterlichen Stellungnahme wird ein seitlicher Randabstand von 35 mm zum Befestigungsmittel und eine Mindestsetztiefe von 60 mm empfohlen. Durch Hinterlegung mit Brandschutzplatten kann dieser Wert reduziert werden.

In der statischen Bemessung im Brandfall ist gemäß der gutachterlichen Stellungnahme sicherzustellen, dass im Kernquerschnitt der Schraube die Zugspannung nicht mehr als 9 N/mm² beträgt bzw. die Scherspannung nicht mehr als 15 N/mm².

geforderter
Feuerwiderstand
Randabstand
A (mm)
Einbindelänge
ohne Hinterlegung
L1 [mm]
Einbindelänge
mit Hinterlegung
L2 [mm]
Überstandsmaß
Ü [mm]
Dicke der
Hinterlegung
D [mm]
F 30 (E30) ≥ 35≥ 60≥ 40≥ 35≥ 20

Beispiel:

An einem Holzbalken 12/20 cm wird eine über Gewindestangen abgehängte Montageschienen Konstruktion befestigt. Im Brandfall ist eine Zuglast im Gewindestab Nfi,k von 0,5 kN gegeben. Die Lasteinleitung in den Holzbalken erfolgt über eine Grundplatte mit aufgeschweißter Mutter und zwei Würth ASSY® 4 COMBI Stahl verzinkt mit Teilgewinde und. Kombikopf Durchmesser 10 mm, 100 mm Länge und 60 Gewindelänge ohne zusätzliche Hinterlegung mit einer Brandschutzplatte. Der Kernquerschnitt der Schraube ist 40,7 mm². Somit ergibt sich Zugspannung von 6,1 N/mm². Die Bedingungen aus der Feuerwiderstandsdauer F30 mit einem Mindestrandabstand von 35 mm und einer Mindesteinbindetiefe von 60 mm sind eingehalten. Auf Basis der gutachterlichen Stellungnahme Nr. GA-2021/028 der IBB GmbH kann die Situation mit herkömmlichen Würth ASSY® Holzschrauben ohne zusätzliche Maßnahmen realisiert werden.

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Online-Seminar

Brandschutz im Holzbau

Alte Planungsgrenzen haben sich verschoben – Sie erfahren von den neuesten Entwicklungen und baurechtlichen Regelungen, um bei der Planung und Ausführung rechtssicher im Holzbau zu agieren. Neue Landesbauordnungen, neue Muster-Holzbaurichtlinie – erweiterte Anwendungsmöglichkeiten für Holz als brennbaren Baustoff.

Inhaltliche Schwerpunkte

  • Holzbau jetzt auch in Gebäudeklasse 5 – Was sind die neuen Voraussetzungen?
    • Musterbauordnung MBO 2019 → neue Landesbauordnungen
  • Wohin haben sich die Grenzen verschoben?
    • MHolzBauRL („Holzbaurichtlinie“) als neue technische Regel (21. Juni 2021/DIBt-Mitteilungen)
  • Wie funktioniert Brandschutz im Holzbau?
    • Grundprinzipien/Schutzziele/Anforderungen
  • Wie führe ich als Planer die Nachweise?
    • Technische Baubestimmungen (technische Regeln), Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweise
  • Wichtige Ausführungsdetails an Beispielen
    • Abschottungen, Befestigungen an Holzbauteilen, …


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