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Information der Öffentlichkeit nach § 8A Störfallverordnung (12. BIMSCHV)

Informationen zu Betriebsbereichen der unteren Klassen

  • Name oder Firma des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereichs
    Adolf Würth GmbH & Co.KG, Reinhold-Würth-Str.12-17, 74653 Künzelsau
  • Bestätigung, dass der Betriebsbereich den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Absatz 1 und bei Betriebsbereichen der oberen Klasse der Sicherheitsbericht nach § 9 Absatz 1 vorgelegt wurde.
    Die Adolf Würth GmbH & Co. KG unterliegt den Vorschriften der unteren Klasse diese Verordnung.
  • Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich.
    Am Campus Gaisbach ist die Logistik, der Masterservice, die Retoure, die Forschung und Entwicklung sowie die Verwaltung ansässig. Die Prozesse und Bauten leiten sich aus der Entwicklung des Unternehmens ab. Am Campus Gaisbach sind die drei F-Läger die Bereiche in dem die Gefahrstoffe verweilen. Es werden keine Stoffe verarbeitet, abgefüllt vermischt oder vermengt. Es werden Güter in erkaufsverpackungen angeliefert und so an unsere Kunden versendet.
  • Bezeichnung oder Gefahreneinstufung der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften in einfachen Worten
    Es werden hauptsächlich Produkte mit der Gefahrenklasse Entzündbar (GHS 02), Gesundheitsgefahr (GHS 07/08), Ätzend (GHS 05) sowie Umweltgefährlich (GHS 09). Der Großteil der Gefahrstoffe sind brennbare Flüssigkeiten und Aerosole die eingelagert und umgeschlagen werden. Bei den brennbaren Flüssigkeiten handelt sich es um Produkte wie Scheibenklar, Enteiser und sonstige Alkohole zum Reinigen. Bei den Aerosolen sind es die typischen Vertreter (Bremsenreiniger, Universalreiniger, Farben und Öle).
  • Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 oder Hinweis, wo diese Information elektronisch zugänglich ist;
    Die letzte Störfallinspektion wurde am 07.07.2021 durch das Regierungspräsidium durchgeführt.
  • Unterrichtung darüber, wo ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen auf Anfrage eingeholt werden können.
    Die letzte Störfallinspektion wurde am 07.07.2021 durch das Regierungspräsidium durch das Regierungspräsidium Stuttgart durchgeführt. Weitere Informationen erhalten Sie beim Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart; Tel.: 0711/904-0 oder E-Mail: abteilung5@rps.bwl.de
  • Beim Eintreten eines Störfalls ist mit einer möglichen Gefahr für Mensch oder Umwelt zu rechnen. Sollte sich das Schadensereignis über das Betriebsgelände auszubreiten droht, werden Sie über Lautsprecher durch Polizei oder Feuerwehr informiert. Die direkten Anwohner werden telefonisch über die Leitstelle der Adolf Würth GmbH & Co. KG in Kenntnis gesetzt. Die Lautsprecherdurchsagen der
  • Einsatzkräfte (Feuerwehr, Polizei, etc.) beachten und auf Radioinformationen reagieren. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Warn App NINA. Bitte Schalten Sie auch das Radio und Fernsehen ein und warten auf die nächsten Informationen.
    • Schließen Sie Türen und Fenster. Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen aus.
    • Informieren Sie auch Ihre Nachbarn.
    • Verlassen Sie den Gefahrenbereich gegen den Wind und begeben Sie sich in geschlossene Gebäude.
Dennis Roob

Dennis Roob
Störfallbeauftragter

Adolf Würth GmbH & Co. KG
Reinhold-Würth-Str. 12-17
74653 Künzelsau

T +49 7940 15-6112
F +49 7940 15-56112
M +49 173 230 9 110

 

Erstellt am 21.11.2023
Version: 23/02