Willkommen bei Würth Deutschland Nur für Gewerbetreibende Kontakt: +49 7940 15-2400  

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

  • Anwendungsbereich
    • Die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und Auskünften.
    • Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Besteller sowie für zukünftige an ihn zu erbringende Lieferungen und sonstige Leistungen.
    • Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird widersprochen.
    • Wir beliefern ausschließlich Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Private Endverbraucher beliefern wir grundsätzlich nicht.
    • Unsere Produkte sind ausschließlich für den professionellen Einsatz bestimmt und entsprechen grundsätzlich nicht den Anforderungen, die gegenüber privaten Endverbrauchern zu beachten sind.
  • Vertragsabschluss
    Aufträge an uns, Vertragsänderungen und -ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Telefonisch oder in anderer Form erteilte Aufträge gelten als angenommen, wenn Versendung oder Aushändigung der Ware und Rechnung erfolgt.
  • Preise, Preislisten
    • Unsere Preise gelten ab Werk zuzüglich der vom Dualen System erhobenen und aus der untenstehenden Aufstellung ersichtlichen Entsorgungsgebühren. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Die Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird in der jeweils gesetzlichen Höhe gesondert in Rechnung gestellt.
    • Für jede Lieferung wird ein Versandservice in Höhe von 9,90 Euro berechnet.
    • Bei der Inanspruchnahme des masterServices® berechnen wir eine Servicepauschale von 13,80 Euro. Bei Sonderabwicklungen (z.B. sperrigen Gütern, Expressaufträgen, Stückgut) ist Würth berechtigt, höhere Servicepauschalen in Rechnung zu stellen.
    • Wird die Lieferung im Laufe des folgenden Werktages gewünscht, so fällt bei einer Normalsendung eine Expresspauschale von 8,90 Euro zuzüglich Versandkosten an; bei Auslieferung per Spedition beträgt die Expresspauschale 25,00 Euro zuzüglich Versandkosten.
    • Beträgt die vereinbarte Lieferfrist länger als einen Monat ab Vertragsabschluss, sind wir berechtigt, die Preise nach unserer am Tag der Lieferung geltenden Preisliste zu berechnen.
    • Bei Rechnungsstellung werden die Preise je Packeinheit auf volle Cent gerundet (dritte Dezimalstelle größer 4 wird auf-, sonst abgerundet) und mit der Bestellmenge multipliziert.
  • Zahlung
    • Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug.
    • Ist die Adolf Würth GmbH & Co. KG aufgrund eines SEPA-Lastschriftmandats des Bestellers berechtigt, Forderungen gegen den Besteller mittels Lastschrift einzuziehen, erklärt sich der Besteller damit einverstanden, dass ihm die Adolf Würth GmbH & Co. KG spätestens drei (3) Kalendertage vor dem Tag des beabsichtigten Einzugs einer SEPA-Lastschrift (Ausführungsdatum) eine Vorabinformation (Pre-Notification) hierüber zuleitet.
    • Der Besteller gerät in Zahlungsverzug mit Empfang der ersten Mahnung oder ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung gemäß § 286 Abs.3 BGB. Im Falle des Verzuges stehen uns – vorbehaltlich des Nachweises eines weitergehenden Verzugsschadens – Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu.
    • Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Bestellers ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für ein Zurückbehaltungsrecht wegen solcher Gegenforderungen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
  • Lieferung
    • Unsere Lieferverpflichtung besteht unter dem Vorbehalt vollständiger und richtiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch uns verschuldet.
    • Bei Sonderanfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % zulässig und werden in der Rechnung berücksichtigt.
    • Bezüglich der für unsere Liefergegenstände angegebenen Maße behalten wir uns die handelsüblichen Abweichungen vor, es sei denn, wir hätten die Einhaltung der Maße ausdrücklich zugesichert.
    • Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt.
    • Verzögert sich die Versendung der bestellten Liefergegenstände aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
    • Die zuverlässige Versendung der bestellten Ware wird durch von uns beauftrage Frachtführer sichergestellt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass es im Streitfall dem Besteller obliegt, den Nichtzugang einer Lieferung zu beweisen.
    • Im Falle einer Warenrücknahme aus Kulanz sind wir berechtigt, eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 15% des zurückgenommenen Warenwertes, mindestens 15,00 Euro, höchstens 250,00 Euro, zu berechnen.
  • Lieferfrist
    Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, wie beispielsweise Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Vormaterial, und zwar gleichgültig, ob diese Hindernisse bei uns oder bei unserem Zulieferanten eintreten. Derartige Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn wir bereits im Verzug sind. Treten sie ein, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  • Eigentumsvorbehalt
    • Die von uns gelieferten Gegenstände bleiben unser Eigentum, bis alle unsere gegenwärtigen Ansprüche gegen den Besteller, sowie die künftigen, soweit sie mit den gelieferten Gegenständen im Zusammenhang stehen, erfüllt sind.
    • Der Besteller ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Liefergegenstände (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware vor oder nach Verarbeitung weiterveräußert oder ob sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterveräußert oder wird sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden, so gilt die Forderung des Bestellers gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten.
    • Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, dies nicht zu tun, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Besteller von der Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht uns der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu.
    • Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller gemäß § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswertes unserer Ware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Der Besteller wird die neue Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt kostenlos für uns verwahren.
    • Wir verpflichten uns, auf Anforderung die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
    • Nehmen wir Wechsel als Zahlungsmittel entgegen, so besteht unser Eigentumsvorbehalt so lange fort, bis feststeht, dass wir aus diesem Wechsel nicht mehr in Anspruch genommen werden können.
  • Exportkontrolle und Zoll
    • Der Empfänger/Vertragspartner der Adolf Würth GmbH & Co. KG sichert zu, gelieferte Güter, soweit diese der Regelung des Art. 12g Verordnung (EU) 833/2014 unterliegen, weder direkt noch indirekt in die Russische Föderation oder zur Verwendung in der Russischen Föderation zu verkaufen, zu exportieren oder wiederauszuführen.
    • Der Empfänger/Vertragspartner wird sich nach besten Kräften bemühen, dass die Regelung des Absatz (1) nicht durch Dritte in der weiteren Handelskette vereitelt wird, insbesondere nicht durch mögliche Wiederverkäufer.
    • Der Empfänger/Vertragspartner muss einen angemessenen Überwachungsmechanismus einrichten und unterhalten, um Umgehungen der Regelung gemäß Absatz (1) durch Dritte in der weiteren Handelskette oder durch mögliche Wiederverkäufer zu verhindern.
    • Jeder Verstoß gegen die vorstehenden Absätze (1), (2) und (3) stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar und berechtigt die Adolf Würth GmbH & Co. KG die Lieferbeziehung mit sofortiger Wirkung zu beenden sowie bereits zusagte Bestellungen unverzüglich zu stornieren. Darüber hinaus hat der Empfänger/Vertragspartner die Adolf Würth GmbH & Co. KG von sämtlichen Kosten, Ansprüchen Dritter sowie von sonstigen Nachteilen (z.B. Bußgeldern) aufgrund der Verletzung einer Verpflichtung nach den vorstehenden Absätzen (1), (2) oder (3) freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Empfänger/ Vertragspartner diese Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Weiterhin ist die Adolf Würth GmbH & Co. KG berechtigt, vom Empfänger/Vertragspartner eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des Verkaufspreises der Waren, die entgegen den Vorschriften dieser Regelung verkauft wurden, zu verlangen. Eventuell weiter bestehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
    • Der Empfänger/Vertragspartner ist verpflichtet die Adolf Würth GmbH & Co. KG über alle Verstöße gegen Regelungen der Absätze (1), (2) oder (3) zu unterrichten. Der Empfänger/ Vertragspartner stellt auf Anforderung alle Informationen über die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Absätzen (1), (2) und (3) innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung. Die Adolf Würth GmbH & Co. KG wird die zuständige Behörde über alle Zuwiderhandlungen gegen Regelungen der vorstehenden Absätze (1), (2) und (3) unterrichten.
  • Beanstandungen
    Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich und spezifiziert gerügt werden.
  • Gewährleistung
    Wir räumen dem Besteller trotz gesetzlicher Einschränkungs- und Abkürzungsmöglichkeiten uneingeschränkte gesetzliche Gewährleistungsrechte ein.
  • Ausschluss von Schadenersatzansprüchen
    • Für Schäden, die infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen oder Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten – insbesondere Anleitung zur Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes - , die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur
      • bei Vorsatz
      • bei grober Fahrlässigkeit unserer Organe oder unserer leitenden Angestellten
      • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
      • bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
      • bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen – oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
    • Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall aber begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
    • Bei Schäden wegen verspäteter Lieferung von Express-Aufträgen („Lieferung im Laufe des nächsten Werktages“) haftet Würth bis zu einer Höhe von höchstens 250,- EUR je Auftrag. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden ist ausgeschlossen.
    • Wir übernehmen keine Haftung, wenn der Besteller unsere für den professionellen Einsatz bestimmten Produkte privaten Endverbrauchern zugänglich macht.

    Masterservice

  • Zur Schadensanalyse werden die Maschinen zerlegt. Reparaturen im Rahmen der Gewährleistung erfolgen kostenfrei. Verschleiß und Fehlanwendung stellen keine Gewährleistungsfälle dar.
  • Liegt kein Gewährleistungsfall vor, ermitteln wir den Reparaturbedarf und die hierfür erforderlichen Reparaturkosten. Hat der Besteller vorab kein Angebot gefordert und
    • liegen die Reparaturkosten unterhalb des jeweiligen maschinenabhängigen Reparaturkostenlimits, führen wir die Reparatur auf Kosten des Bestellers sofort durch; dem Besteller werden nur die tatsächlich entstandenen Kosten berechnet; die jeweils aktuellen, maschinenabhängigen Reparaturkostenlimit-Beträge sind unter www.wuerth.de/masterservice veröffentlicht;
    • liegen die Reparaturkosten über dem Reparaturkostenlimit, sind diese aber geringer als der Zeitwert der Maschine (=80% des Neumaschinenpreises), reparieren wir die Maschine, berechnen dem Besteller die Kosten in Höhe des Reparaturkostenlimits und übernehmen die Mehrkosten;
    • bei einem wirtschaftlichen Totalschaden (=Reparaturkosten höher als 80% des Neumaschinenpreises) unterbreiten wir dem Besteller ein Angebot für den Kauf einer Neumaschine.
  • Bei Erstellung eines Angebots wird dieses dem Besteller per Fax und/oder E-Mail zugesandt. Erhalten wir innerhalb von einer Woche keine Rückantwort, erinnern wir den Besteller erneut per Fax und/oder E-Mail. Zwei Wochen nach Erstellung des Angebots und ohne Rückantwort wird dem Besteller schriftlich per Fax und/oder Mail eine Nachfrist von einer Woche gesetzt. Sollte diese Frist verstreichen, wird die Maschine gegen eine Bearbeitungspauschale von 28,00 € unrepariert zum Besteller zurückgesendet. Bei Sonderabwicklungen (z.B. Fallschutz- & Kettenprüfungen, sperrigen Gütern) sind wir berechtigt, zusätzliche Servicepauschalen in Rechnung zu stellen bzw. nach tatsächlichem Aufwand abzurechnen.
  • Falls der Besteller ein Angebot gefordert hat, kommt die Regelung zum Reparaturkostenlimit nicht zur Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn der Besteller die Maschine uns nochmals ohne Angebotsaufforderung zur Reparatur zusendet.
  • Falls der Besteller die Maschine unrepariert zurückverlangt, sind wir aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, die Maschine in einem zerlegten Zustand zurück zu senden. In diesem Falle berechnen wir eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 28,00 €. Die Nutzung der unreparierten, vom Besteller selbst zusammengebauten Maschine erfolgt auf alleiniges Risiko des Bestellers. Für etwaige Schäden haften wir in diesem Falle nicht. Bei Sonderabwicklungen (z.B. Fallschutz- & Kettenprüfungen, sperrigen Gütern) sind wir berechtigt, zusätzliche Servicepauschalen in Rechnung zu stellen bzw. nach tatsächlichem Aufwand abzurechnen.
  • Würth bietet Expressreparaturen als zusätzliche, kostenpflichtige Leistung an. Bei einer Abholbeauftragung bis 11 Uhr an einem Arbeitstag (Montag bis Freitag mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen am Abholort und in Baden-Württemberg) erfolgt vorbehaltlich Abholhindernisse seitens des Dienstleisters von Würth eine taggleiche Abholung. Die Zustellung im MASTERSERVICE erfolgt vorbehaltlich Zustellhindernisse am folgenden Arbeitstag.
  • Vorbehaltlich der Verfügbarkeit der für die Reparatur notwendigen Ersatzteile und Betriebsstörungen durch höhere Gewalt oder sonstige Umwelteinflüsse wird die Reparatur der Maschine in der Regel taggleich zur Anlieferung im MASTERSERVICE durchgeführt. Die Rücksendung der reparierten Maschine erfolgt im Rahmen der Expressreparatur als S24-Service.
  • Würth führt eine Expressreparatur nur durch, wenn ein Reparaturkostenlimit für die betroffene Maschine verfügbar ist und bei der Reparaturanmeldung akzeptiert wurde. Das Einfordern eines Kostenvoranschlags ist bei der Expressreparatur nicht möglich. Ebenso kann Würth bei der Angabe falscher Daten (z.B. Materialnummern) keine Expressreparatur zusichern. Die Reparatur wird im Rahmen des Reparaturkostenlimits durchgeführt, sofern die Reparatur wirtschaftlich (=80% des Neumaschinenpreises) ist. Andernfalls wird ein Angebot über eine Neumaschine unterbreitet. Die Berechnung des Expresszuschlags bleibt davon unberührt.
  • Für die Expressreparatur werden zusätzlich zu den Reparaturkosten 30,00 € Expresszuschlag und in kostenpflichtigen Reparaturaufträgen zzgl. die aktuell geltende Servicepauschale berechnet. Der Expresszuschlag wird auch bei Vorliegen eines Gewährleistungs-/MASTERPLUS- oder ORSYfleet-Falls berechnet.
  • Bei allen kostenpflichtigen Reparaturaufträgen wird eine Service- und Handlingspauschale in Höhe von 15,90 € berechnet. Bei Sonderabwicklungen (z.B. Fallschutz- & Kettenprüfungen, sperrigen Gütern, Expressaufträgen) sind wir berechtigt, zusätzliche Servicepauschalen in Rechnung zu stellen bzw. nach tatsächlichem Aufwand abzurechnen. Im Rahmen von Fallschutz- & Kettenprüfungen werden dem Besteller die Kosten für die Prüfung in Rechnung gestellt, auch wenn das Gerät die Prüfung nicht besteht.
  • Die Gewährleistungszeit für die reparierten/ausgetauschten Ersatzteile beträgt 12 Monate, endet aber nicht vor Ablauf der ursprünglichen, vertraglichen Gewährleistungszeit. Darüber hinaus reparieren wir die Maschine kostenlos, falls innerhalb von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der vorgenommenen Reparatur ein (auch anderer bzw. zusätzlicher) Schaden festgestellt wird; ausgenommen sind Schäden, die auf Verschleiß oder Fehlanwendung zurückzuführen sind. Ebenfalls ausgenommen sind Folgereparaturen, bei denen sich der Besteller für eine vorherige Teilreparatur entschieden hat.
  •  

    Abo-Aufträge

  • Abo-Aufträge stellen eine dauerhafte und regelmäßige Belieferung in einem vom Besteller festgelegten Intervall sicher. Das Anlegen eines Abo-Auftrages stellt ein Angebot des Bestellers dar, das von uns am jeweils gewählten Tag der Ausführung durch eine Bestellbestätigung per E-Mail angenommen wird. Mit der Ausführung des Abo-Auftrags wird eine Bestellung getätigt, die Ware kommissioniert und per Standardversand an die angegebene Adresse versendet.
  • Ein Abo-Auftrag kann vom Besteller jederzeit kostenlos im Würth Online-Shop angelegt, geändert, deaktiviert und gelöscht werden. Der Besteller kann insbesondere das Bestellintervall sowie die Lieferanschrift ändern. Eine Löschung, Änderung oder Deaktivierung am Tag der Ausführung ist nicht möglich. Ein Abo-Auftrag kann für verschiedene Artikel, aber jeweils nur mit einem Lieferrhythmus und einer Lieferanschrift angelegt werden. Mehrere Abo-Aufträge müssen einzeln gelöscht werden. Abo-Aufträge können auch schriftlich gekündigt werden. Mit der Löschung eines Benutzers im Würth Online-Shop werden sämtliche von diesem angelegte Abo-Aufträge dauerhaft gelöscht.
  • Wir behalten uns vor, Abo-Aufträge mit einer Frist von 30 Tagen zu kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  • Wir erstellen für jede Lieferung eine Rechnung zu den jeweils vereinbarten Konditionen. Sofern eine Preisbindung nicht vereinbart ist, können wir die Preise mit einer Ankündigungsfrist von zwei Wochen ändern.
  •  

    Würth.ONE

  • Bei der Nutzung von Würth.ONE geltenden die nachfolgenden Abweichungen zu den Verkaufs, -Liefer, -und Zahlungsbedingungen:
    • Innerhalb des Würth Online-Shop (https://www.wuerth.de/) hat der Kunde die Möglichkeit, über eine OCI-Schnittstelle bzw. die Suchmaske bei entsprechender Betätigung auf einen externen angeschlossenen Drittshop/Drittlieferanten bzw. Drittsortimente zu gelangen und dort Produkte in den jeweiligen Warenkorb zu legen, dessen Inhalt dann in den WÜRTH.ONE Warenkorb entsprechend übertragen wird. Die Adolf Würth GmbH & Co. KG übernimmt sowohl für die inhaltliche Korrektheit der Produktinformationen -und Daten als auch für die fehlerfreie Übertragung aus dem jeweiligen Drittshop keine Gewähr.
    • Bei einem Einkauf über Würth.ONE-Sortimente sind für den Kunden keine zusätzlichen Versandservices, wie bspw. Expresslieferungen, möglich. Die Auslieferung der Produkte erfolgt per Standardversand direkt von den Drittlieferanten. Der Kunde wird über den Auftragseingang informiert und erhält gegebenenfalls eine Lieferbestätigung. Je nach Drittlieferant stehen für die entsprechenden Würth.ONE Sortimente keine Trackinglinks zur Verfügung.
    • Der Kunde stimmt zu, dass im Rahmen der Nutzung von Würth.ONE seine Kundendaten aus dem Würth-Onlineshop (https://www.wuerth.de/) auch an einen Drittshop/Drittlieferanten unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Gesetze und Bestimmungen weitergegeben werden dürfen. Ergänzend gelten die datenschutzrechtlichen Regelungen auf www.wuerth.de/datenschutz
    • Im Falle mangelhafter über Würth.ONE gekauften Waren, steht es der Adolf Würth GmbH & Co. KG frei, die Ware bis zu einer Wertgrenze von 35,00 EUR (netto) pro Gesamtbestellung gegen eine entsprechende Gutschrift beim Kunden zu belassen. Der Kunde sichert in diesem Fall gegenüber der Adolf Würth GmbH & Co. KG zu, dass er die betroffenen Waren aus der Gesamtbestellung zerstört bzw. die fachgerechte Entsorgung veranlasst. Auf Anfrage der Adolf Würth GmbH & Co. KG hat der Kunde einen entsprechenden Nachweis zu führen.
    • Bei über Würth.ONE gekauften Waren ist eine Warenrücknahme aus Kulanz generell ausgeschlossen.
  • Software
    An den Programmen und den dazugehörenden Dokumenten und nachträglichen Ergänzungen wird dem Besteller ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Benutzerrecht zum internen Gebrauch mit den Produkten, für die Programme geliefert werden, eingeräumt. Alle sonstigen Rechte an den Programmen und an den Dokumentationen, einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen, bleiben bei unserem Unternehmen. Der Besteller hat sicherzustellen, dass diese Programme und Dokumente ohne vorherige Zustimmung unseres Unternehmens Dritten nicht zugänglich sind. Kopien dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Die Überlassung von Quellprogrammen bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Sofern die Originale einen auf Urheberschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser Vermerk vom Besteller auf das Original anzubringen. Soweit nichts anderes vereinbart, gilt das Benutzungsrecht mit Auftragsablieferung und Lieferung der Programme, Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen als erteilt. Änderungen der Programme sind unzulässig; werden vom Besteller oder von Dritten geänderte Programme verwendet, ist unser Unternehmen für Schäden nicht haftbar.
    Der Besteller wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand Fehler im Softwareprogramm nicht völlig ausgeschlossen werden können. Der Besteller wird die Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und unserem Unternehmen offensichtliche Fehler unverzüglich schriftlich mitteilen. Unser Unternehmen übernimmt die Gewährleistung dafür, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Beschreibung in der Dokumentation bzw. den Festlegungen in der Auftragsbestätigung entspricht. Darüber hinaus sichert unser Unternehmen weder bestimmte Eigenschaften der Softwareprogramme noch ihre Tauglichkeit für Kundenzwecke oder Kundenbedürfnisse zu. Unser Unternehmen haftet nicht für Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass unser Unternehmen deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Besteller sichergestellt hat, dass diese Daten aus dem Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form festgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden kann.
    Soweit Haftungsausschlüsse gemäß vorstehender Absätze nur unter Vollkaufleuten rechtsverbindlich vereinbart werden können, verbleibt es bei einem Geschäft mit einem Nichtkaufmann bei der gesetzlich zulässigen Möglichkeit des weitgehenden Haftungsausschlusses.
  • Beschaffenheitsmerkmale
    Die in Prospekten, Katalogen, Anzeigen und Preislisten oder in den zu einem Angebot gehörigen Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, Muster, Prospekte, technischen Angaben und Kataloge und sonstige technische Daten, Verwendungsempfehlungen sind unverbindlich, sie befreien den Besteller nicht von der Prüfung der Ware auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke, Verfahren und Einsatzfälle. Sie werden erst Vertragsbestandteil, wenn und soweit sie von uns ausdrücklich als verbindlich bestätigt sind. Beschaffenheitsgarantien sind nur diejenigen, die in der Auftragsbestätigung als solche ausdrücklich bezeichnet sind. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der bezogenen Ware liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Bestellers. An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
  • Datenschutz
    Die Firma Adolf Würth GmbH & Co. KG ist Mitglied einer Schutzgemeinschaft für Warenkreditgeber, der verschiedene Firmen der Bau-, Metall- Chemie- und Befestigungstechnik angehören. Die Firma Adolf Würth GmbH & Co. KG ist berechtigt, folgende auf den Besteller bezogene Daten zu speichern und der Schutzgemeinschaft für Warenkreditgeber, bei der sie Mitglied ist, zu übermitteln: Adressdaten, Mahnbescheidsantrag oder Klage gegen den Besteller bei unbestrittener Forderung (mit Datum der Einreichung beim Gericht), Insolvenzantrag (mit Datum der Antragsstellung), Entscheidungen des Insolvenzgerichts über den Insolvenzantrag (mit Datum), bereits durchgeführte Zwangsvollstreckung (Datum des jeweiligen Antrags, Art der Maßnahme), Erlass eines Haftbefehls im Rahmen der Zwangsvollsteckung (mit Datum) Anordnung eines Termins zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder bereits erfolgte Abnahme der selben (mit Datum), Anzahl der Tage der Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels, Bestehen eines Haftbefehls wegen vermögensrechtlichen Delikten. Die Weitergabe dieser Daten an die Schutzgemeinschaft erfolgt jedoch im Einzelfall nach vorheriger Prüfung nur, soweit dies zur Wahrung unserer berechtigten Interessen, der berechtigten Interessen eines Vertragspartners der Schutzgemeinschaft oder der Allgemeinheit erforderlich ist. Die Schutzgemeinschaft für Warenkreditgeber speichert diese Daten und gibt sie nach vorheriger Prüfung der Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses ausschließlich an andere Mitglieder der Schutzgemeinschaft weiter. Zweck ist ausschließlich der Schutz der dieser Gemeinschaft angeschlossenen Unternehmen vor Zahlungsunfähigkeit der Schuldner bei Vorleistung des Verkäufers. Es werden ausschließlich die oben im Einzelfall aufgeführten objektiven Daten ohne subjektive Werturteile an die Schutzgemeinschaft übermittelt und von dort weiter übermittelt. Der Besteller kann Auskunft über die ihn betreffenden bei der Schutzgemeinschaft gespeicherten Daten erhalten, die Adresse der Schutzgemeinschaft und eine Liste der dieser angeschlossenen Unternehmen wird auf Wunsch von der Servicestelle der Firma Würth mitgeteilt.
  • Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
    • Erfüllungsort ist Künzelsau.
    • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus unserer Rechtsbeziehung zum Besteller ist Künzelsau. Wir sind jedoch berechtigt, auch am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.
    • Es gilt deutsches Recht, im Ausnahmefall darüber hinaus UN-Kaufrecht.

Entsorgung:
Kanister Kunststoff: bis 1,5 Liter € 0,13; ab 1,6 Liter - 3,5 Liter € 0,25; ab 3,6 Liter – 10 Liter € 0,37; ab 11 Liter – 17 Liter € 0,84; ab 18 Liter – 30 Liter € 1,49; ab 31 Liter € 4,03 - Kanister Weißblech: bis 3,5 Liter € 0,11; ab 3,6 Liter – 10 Liter € 0,37; ab 11 Liter – 30 Liter € 0,44; ab 31 Liter – 100 Liter € 1,23; ab 101 Liter € 5,50 - Kartusche Kst.: bis 150ml € 0,03; ab 151ml - 300ml € 0,08; ab 301ml € 0,09 - Kartusche Alu: bis 120ml € 0,02; ab 121ml - 400ml € 0,03; ab 401ml € 0,06 - Dose Weißblech: bis 350ml € 0,02; ab 351ml - 730ml € 0,03; ab 731ml - 900ml € 0,04; ab 901ml - 1500ml € 0,05; ab 1501ml - 1850ml € 0,06; ab 1851ml € 0,07 - Aerosoldose Weißblech: bis 90ml € 0,02; ab 91ml - 250ml € 0,03; ab 251ml -350ml € 0,04; ab 351ml -550ml € 0,05; ab 551ml € 0,06 - Aerosoldose Alu: bis 100ml € 0,03; ab 101ml € 0,04 - Tube Alu: bis 90ml € 0,01; ab 91ml € 0,02 - Tube Kst.: bis 10ml € 0,01; ab 11ml - 50ml € 0,02; ab 51ml - 120ml € 0,07; ab 121ml - 200ml € 0,1; ab 201ml - 300ml € 0,11; ab 301ml € 0,12 - Flasche/Dose Kst.:bis 40ml € 0,01; ab 41ml - 100ml € 0,03; ab 101ml - 300ml € 0,05; ab 301ml - 400ml € 0,06; ab 401ml - 550ml € 0,08; ab 551ml - 700ml € 0,09; ab 701ml - 930ml € 0,12; ab 931ml € 0,17 - Eimer Kst.: bis 4,5kg € 0,35; ab 4,6kg - 7kg € 0,38; ab 7,1kg - 20kg € 1,11; ab 21kg € 1,77 - Sack Kst.: € 0,12 - Hülse Alu: € 0,02 - Beutel Kst.: bis 1500ml € 0,01; ab 1501ml € 0,05.

Stand: März 2022