Klare Verhältnisse bei der Fenstermontage
Die Anforderungen an den Fenstereinbau steigen stetig. Einzelne Fensterelemente nehmen aufgrund von Wärme- und Schallschutzvorschriften an Gewicht zu, während die Baustoffe durch Dämmstoff-Füllungen immer leichter und weniger tragfähig werden. Verstärkte Dämmmaßnahmen an der Fassade erschweren die Montage zusätzlich. Doch die Würth Fenstermontage bietet Lösungen.
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Sichere Befestigung von bodentiefen Fenstern & Co.
Absturzsichernde Befestigung
Raumhohe Fenster werden im Objekt- und Wohnungsbau vermehrt von Bauherren nachgefragt. Die Fensterelemente sollen dabei nicht nur helle Wohn- und Arbeitsräume schaffen, sondern müssen auch zunehmend die Funktion der Absturzsicherung übernehmen.
Die bauliche Sicherung gegen Absturz muss geplant und bemessen werden, wie es beispielsweise auch bei Geländern üblich ist. Grundlage bei Fensterelementen ist die DIN 18008 Teil 4 – Regelungen für die absturzsichernde Verglasungen. Denn das Fensterelement kann nur zuverlässig gegen Absturz sichern, wenn die auftretenden Horizontal- und Anpralllasten nachweisbar in den Verankerungsgrund abgetragen werden. Mit den AMO® Abstandsmontageschrauben und der Fenstermontageschiene W-ABZ bietet Würth bauaufsichtlich zugelassene Befestigungssysteme an, die diesen Anforderungen gerecht werden.
Produktlösungen zur absturzsichernden Fensterbefestigung
Abstandsmontageschraube AMO® IV Für nahezu alle druckfesten Baustoffe |
Abstandsmontageschraube AMO®-Y Für Porenbeton |
Abstandsmontageschraube AMO®-COMBI mit Kunststoff-Rahmendübel W-UR 10 XS/XXL | Fenstermontageschiene W-ABZ Zur Anwendung an der Laibungskante |
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Ø 7,5 mm Ø 11,5 |
Ø 7,5 mm Ø 11,5 mm |
AMO®-COMBI W-UR 10 XS Für Lochsteine mit kleinen Kammern W-UR 10 XXL Für Lochsteine mit großen Kammern |
W-ABZ Zubehör: Konsolenbefestigung T-Winkel Kunststoff-Rahmendübel SHARK® UR 8 mit Panhead |
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-21.1-2097 Allgemeine Bauartgenehmigung Z-9.1-919 |
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-21.2-2017 | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-14.4-728 |
Mit den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen bzw. Bauartgenehmigung ist die Verwendbarkeit bzw. Anwendbarkeit des Zulassungsgegenstandes im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen. Dies ermöglicht Ihnen, eine absturzsichernde Fensterbemessung und Montage unter Berücksichtigung aller geltenden Richtlinien und Vorschriften wie die DIN 18008-4, der ETB-Richtlinie, dem Eurocode 1 und dem RAL-Leitfaden zur Montage.
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