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#wissenundpraxis

Neue DIN-Normen für Verbandkästen: So bestücken Sie jetzt richtig!

Update für die Erste Hilfe: Normänderungen bei Verbandkästen im Betrieb. Masken werden Pflicht, auch im Verbandkasten: Wir sagen Ihnen, wie Sie Ihre Verbandkästen künftig bestücken sollten und räumen auf mit Falschinformationen.

03/11/2022

Lesezeit

5 Minuten

Gesichtsmasken und mehr: Die DIN Normen für kleine (DIN 13157) und große (DIN 13169) Betriebsverbandkästen wurden Ende 2021 aktualisiert. Das wirft Fragen auf: Brauche ich neue Betriebsverbandkästen? Welche Materialien müssen drin sein? Und warum sollten die alten Kästen möglichst schnell ausgetauscht oder neu befüllt werden? Die Antworten finden Sie in diesem Beitrag.

1. Wer ist im Betrieb verantwortlich?

Ob Pflaster, Feuchttuch oder Kompresse, wenn Erste Hilfe nötig ist, sollte der Verbandkasten komplett gefüllt sein. Im Betrieb sorgen dafür alle, die für die Sicherheit verantwortlich sind. Das können Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) ebenso sein wie Sicherheitskoordinatoren (SiGeKo), Sicherheitsingenieure, Sicherheitsbeauftragte (SiBe), Betriebsärzte oder Betriebsräte. Sollten Sie zu einer dieser Gruppen gehören, aber nicht ganz sicher sein, ob sie oder ein anderer Mitarbeiter zuständig ist, stimmen Sie sich am besten ab.

2. Ab wann gelten die neuen Normen?

Für Betriebe gelten die aktualisierten DIN 13157 und DIN 13169, mit denen die Verbandkästen an aktuelle medizinische Standards und Entwicklungen angepasst werden, bereits seit 01. November 2021. Es gibt allerdings eine Übergangsfrist, diese endet am 30. April 2022. Bis dahin können die aktuellen Verbandkästen noch problemlos erworben werden. Es besteht auch keine Austausch- oder Nachrüstpflicht.

Sie können daher ihre aktuellen Verbandkästen weiter nutzen oder mit den fehlenden Materialien ergänzen. Würth bietet dazu neben den neuen Kästen auch Ergänzungssets an.

3. Was ist neu bei der Bestückung?

DIN 13157 Kleiner Betriebsverbandkasten DIN 13169 Großer Betriebsverbandkasten Bezeichnung
12 24 - Wundschnellverband 10 cm x 6 cm
6 12 - Fingerkuppenverbände 5 cm x 4 cm
6 12 - Fingerverbände 12 cm x 12 cm
6 12 - Pflasterstrips 7,2 cm x 1,9 cm
12 24 - Pflasterstrips 7,2 cm x 2,5 cm
4 8 Feuchttuch zur Reinigung unverletzter Haut
2 4 Gesichtsmasken, mind. Typ 1, nach DIN EN 14683
Verbandkasten Inhalt

Verbandkästen komplett: Die Tabelle zeigt die erforderlichen Änderungen.

Bei der Neufassung der DIN-Normen 13157 und 13169 wurden Lehren aus der Corona-Pandemie berücksichtigt. Neu im Betriebsverbandkasten sind Gesichtsmasken, diese müssen der DIN EN 14683 entsprechen. Das bedeutet: Alle Masken ab Typ I sind erlaubt. Typ I weist eine bakterielle Filterleistung (BFE) von mindestens 95 Prozent auf.

Auch Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut kommen künftig in den Verbandskasten. Außerdem wurde auf Basis von Erfahrungswerten die Anzahl der Verbände und Pflaster erhöht. Das Aufrüsten lohnt sich, denn mit den Masken und Tüchern senken Sie das Infektionsrisiko für infizierte Mitarbeiter.

Auf der Website der Gesetzlichen Unfallversicherung heißt es: „Vorhandene Verbandkästen können ohne großen Aufwand den neuen Normen entsprechend ergänzt werden.“ Würth hat darum sein Angebot um ein Ergänzungsset nach DIN 13157 erweitert. Zur Aktualisierung von Betriebsverbandkästen mit Inhalt nach DIN 13169 müssen zwei Ergänzungssets nach DIN 13157 beigelegt werden.

Erste Hilfe Rettungszeichen

4. Fazit: Am besten sofort handeln

Ja, es gibt Handlungsbedarf, aber das finale Datum, ab dem nur noch neue Verbandkästen gekauft werden dürfen, ist der 30. April 2022. Experten empfehlen allerdings, sofort zu handeln – aus ganz praktischen Gründen: Da wir nach wie vor in Corona-Zeiten leben, gilt es, das Infektionsrisiko zu verringern. Sie müssen nun nur noch entscheiden, ob sie nachrüsten möchten oder gleich auf neue Betriebsverbandkästen setzen.

 

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