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Rauchmelder: Die wichtigsten Antworten zu Austausch und Betrieb

Eine funktionierende Rauchmeldeanlage kann im Ernstfall Leben retten und Millionenschäden verhindern. Dazu gehört, sich über die aktuellen gesetzlichen Vorgaben zu informieren. Wir sagen Ihnen warum und bringen Sie auf den aktuellen Stand.

10/22/2023

Lesezeit

6 Minuten

4,1 Menschen werden durchschnittlich pro Tag durch Rauchmeldeanlagen in Deutschland vor Verletzungen oder dem Tod gerettet. Das hat die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ ermittelt. Gut also, dass Einbau und Betrieb der Geräte im privaten Wohnraum längst in allen Bundesländern verpflichtend sind. Weniger bekannt ist, dass nach der geltenden DIN-Norm 14676 die Warnanlagen nach zehn Jahren und höchstens weiteren sechs Monaten ausgetauscht werden müssen. Beispiel Baden-Württemberg: Hier gilt die Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten seit 2013. Mitte 2024 läuft daher die Frist zum Umtausch für sämtliche Anlagen ab, die mit Einführung der Pflichtregelung installiert wurden. Wann in welchen Bundesländern die Rauchmeldeanlagen getauscht werden müssen, erfahren Sie hier auf einen Blick.

Funkrauchwarnmelder

Welche Arten von Rauchmeldeanlagen gibt es?

Die Bezeichnungen für Anlagen, die bei Brandgefahr Alarm auslösen, lassen sich nicht einfach unterscheiden. Der Begriff „Brandmelder“ ist ein Oberbegriff für alle Geräte und Anlagen, die bei Brandgefahr Alarm schlagen. Dazu gehören auch die klassisch roten Feuermelder, bei denen eine Glasscheibe eingeschlagen werden muss, um den Alarm per Hand auszulösen.

Unterschieden wird außerdem zwischen Rauchwarnmeldern und Rauchmeldern. Die Rauchwarnmelder schla-gen für gewöhnlich im privaten Bereich Alarm, wenn es zu Rauchentwicklung kommt. Rauchmelder sind Teil einer Brandmeldeanlage, wie sie in öffentlichen Gebäuden zu finden ist – also etwa in Fabrikhallen, an Flughäfen oder in Krankenhäusern. Die Anlage ist so aufgebaut, dass die Rauchmelder ein Signal an eine interne Brandmeldezentrale senden. Über diese wird der Alarm ausgelöst und im Ernstfall die Feuerwehr alarmiert.

Im Alltag hat sich der Begriff „Rauchmelder“ durchgesetzt, er schließt sowohl diese als auch die privat verwen-deten Rauchwarnmelder ein. Zwei Typen sind technisch zu unterscheiden: Der Rauchmelder ist ein einzelnes Gerät. Ein Funkrauchmelder besitzt zusätzlich ein Funkmodul, mit dem sich die in allen Räumen installierten Melder vernetzen lassen. Sie schlagen Alarm, wenn einer von ihnen aktiviert wird. Weitere Infos zu Rauchmeldern mit und ohne Funk finden Sie im Würth-Shop.

Warum müssen die Rauchmelder ausgetauscht werden?

Für einen Austausch gibt es zunächst rein funktionale Gründe: Zu Störungen kann es kommen, wenn die Messtechnik einen Defekt hat und wenn die Messkammer verstaubt oder verschmutzt ist. Rauchmelder, wie sie etwa von Würth angeboten werden, verfügen über eine Prüftaste, die einen Signalton abgibt. Bleibt dieser aus, ist die Funktion gestört. Die in den Rauchmeldern verbauten Batterien sollten ohnehin einmal jährlich – bei Lithiumbatterien alle zehn Jahre – oder gemäß der Angabe des Herstellers ausgetauscht werden. Ist der Batteriewechsel fällig, geben die Geräte zudem einen Signalton ab.

Der baurechtlich vorgeschriebene Austausch der Rauchwarnmelder im Privatbereich ist in der DIN-Norm DIN 14676 geregelt. Sie gilt als „Anwender-Norm“, weil sie Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung vorgibt. Die europaweit gültige Gerätenorm für Rauchwarnmelder, DIN 14604, ist für die Zertifizierung notwendig.

Für die in Unternehmen und öffentlichen Gebäuden eingesetzten Brandmeldeanlagen gilt die DIN-Norm DIN 14675.

Feuer

Wer ist für den Austausch zuständig?

Die laufende Wartung der Rauchmelder wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Zuständig sind entweder der Mieter oder der Vermieter beziehungsweise der Eigentümer. Bundesweit einheitlich ist dagegen die Regelung für die erste Installation und den Austausch: Hier sind immer Vermieter oder Eigentümer verantwortlich.

Deutschland

Wann muss in welchem Bundesland getauscht werden?

Die Zehnjahresfrist für den Austausch gilt ab dem Tag der Installation. Es ist daher sinnvoll, sich dieses Datum zu merken. Meist lässt es sich der Betriebsanleitung entnehmen oder steht auf der Verpackung. Wer ganz sicher gehen möchte, kann ein Wartungsprotokoll führen. Dort lassen sich auch die Überprüfungstermine eintragen.

Die Rauchmelderpflicht gilt in allen Bundesländern bei Neu- und Umbauten. Auch Bestandsbauten müssen seit 2022 auf jeden Fall nachgerüstet werden. Wann die Zehnjahresfrist für den Austausch in den einzelnen Bundesländern endet, lässt sich der folgenden Tabelle entnehmen – gerechnet vom Zeitpunkt an, zu dem die Installationspflicht für Neu- und Bestandsbauten in Kraft getreten ist:

Bundesland Austausch bei Neubauten Austausch bei Bestandsbauten
Baden-Württemberg Juni 2024 Juni 2026
Bayern Juni 2024 Juni 2028
Berlin Juni 2028 Juni 2032
Brandenburg Juni 2027 Juni 2032
Bremen seit Juni 2021 (Pflicht 2010 eingeführt) Juni 2027
Hamburg seit Juni 2017 (Pflicht 2006 eingeführt) seit Juni 2022 (Pflicht 2011 eingeführt)
Hessen seit Juni 2016 (Pflicht 2005 eingeführt) Juni 2026
Mecklenburg-Vorpommern seit Juni 2017 (Pflicht 2006 eingeführt) seit Juni 2021 (Pflicht 2010 eingeführt)
Niedersachsen seit Juni 2023 (Pflicht 2012 eingeführt) Juni 2027
Nordrhein-Westfalen Juni 2024 Juni 2028
Rheinland-Pfalz seit Juni 2014 (Pflicht 2003 eingeführt) seit Dezember 2022 (Pflicht zum Juli 2012 eingeführt)
Saarland seit Juni 2015 (Pflicht 2004 eingeführt) Juni 2028
Sachsen Juni 2027 spätestens 31.12.2023
Sachsen-Anhalt seit Juni 2020 (Pflicht 2009 eingeführt) Juni 2027
Schleswig-Holstein seit Juni 2016 (Pflicht 2005 eingeführt) seit Juni 2022 (Pflicht 2011 eingeführt)
Thüringen seit Juni 2019 (Pflicht 2008 eingeführt) Juni 2030
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