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Planung und Montage: Raumhohe Fenster absturzsicher befestigen – aber richtig!

Leider keine Selbstverständlichkeit: Wer seinen Wohnraum mit raumhohen Fenstern aufhellen und verschönern möchte, muss dabei auch die Absturzsicherung beachten. Welche Vorschriften gelten dabei? Die Antworten gibt’s in diesem Beitrag.

08/18/2024

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4 Minuten

Freie Sicht und Sonne satt: Bauherren wünschen sich immer häufiger raumhohe Fenster. Die schaffen helle Räume und sehen gut aus, doch es gibt eine Hürde: Die Fensterelemente müssen ausreichend gegen die Gefahr von Abstürzen gesichert sein. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf es bei der Fensterbefestigung ankommt.

Welche Absturzsicherungen gibt es?

Fünf Varianten von absturzsicheren Verglasungen, die den gesetzlichen Regelungen entsprechen, stehen zur Verfügung. Sie sind festgelegt in der DIN 18008-4, die im Jahr 2015 vollständig bauaufsichtlich eingeführt wurde. Die Norm definiert die fünf Kategorien wie folgt:

Kategorie A: Verglasungen ohne lastabtragenden Holm.

Kategorie B: Bodenseitig eingespannte Brüstungsverglasungen mit Handlauf.

Kategorie C1: Glasausfachungen von Geländerkonstruktionen mit lastabtragendem Holm.

Kategorie C2: Verglasungen unterhalb eines in erforderlicher Höhe angeordneten lastabtragenden Querriegels. Dazu gehört zum Beispiel die Brüstungsverglasung einer bodentiefen, absturzsichernden Fensterkonstruktion.

Kategorie C3: Dieselbe Verglasung wie in Kategorie A, jedoch mit einem in erforderlicher Höhe vorgesetzten lastabtragenden Holm.

Brüstungen sind massiv ausgeführte Wände, zu ihnen zählen etwa das Unterlicht eines bodentiefen Fensters oder geschlossene Platten. Luftigere Geländer oder Gitter werden unter dem Begriff „Umwehrungen“ einsortiert.

In der Praxis werden für die Absturzsicherung am häufigsten die Kategorien A und C2 eingesetzt. Bei bodentiefen Fenstern werden besonders gern diese Varianten verwendet:

Französicher Balkon
  • Französischer Balkon: Traditionell eingesetzte Metallkonstruktion, die in der Hauswand verankert wird. Ein Fensterflügel lässt sich auf der gesamten Fensterhöhe komplett öffnen (Kategorie A). Vorteil: Nur das Geländer muss statisch gegen Absturz bemessen und entsprechend befestigt werden. Beim Fenster ist das nicht nötig.
  • Glasscheiben: Neue Variante, bei der die Scheiben mit speziellen Haltekonstruktionen direkt auf den Fensterrahmen geschraubt werden. Auch hier lässt sich ein Fensterflügel öffnen. Durch die direkte Verschraubung muss allerdings das gesamte Fensterelement gegen Absturz bemessen und sachgerecht befestigt werden.
  • Fensterelemente der Kategorie C2 (siehe oben).

Verantwortlich für die regelgerechte und damit absturzsichere Montage sind Fachunternehmer, Tragwerksplaner und Statiker. Die Konsequenzen einer nicht sachgemäßen Befestigung reichen von der Pflicht nachzubessern über Nachweisführung bis zum möglichen Rück- oder Neubau. Dabei kann enormer wirtschaftlicher Schaden entstehen.

Wann ist eine Absturzsicherung erforderlich?

Geht es um die Sicherung von Fenstern, sind Umwehrungen erforderlich, wenn begehbare Flächen an Flächen grenzen, die mindestens 50 bis 100 cm tiefer liegen. Die Höhe der Brüstung wird vom höchsten begehbaren Punkt gemessen. Die exakten Vorgaben stehen in den Landesbauordnungen. In der Musterbauordnung sind zwar bei Absturzhöhen von bis zu 12 Metern generell 80 Zentimeter Brüstungshöhe und 90 Zentimeter für Umwehrungen vorgeschrieben. Doch es gibt Abweichungen, etwa in Bayern: Dort ist bereits ab einer Absturzhöhe von 50 Zentimetern eine 80 cm hohe Brüstung erforderlich.

Außerdem gibt es strengere Vorschriften für Umwehrungen: Bis zu einer Absturzhöhe von 12 Metern müssen diese für gewöhnlich mindestens 90 cm hoch sein.

Planung

 

Worauf muss bei der Planung geachtet werden?

Die genannten Werte sollten aber in der Bauplanung auf jeden Fall geprüft werden. Denn die Landesbauämter regeln nicht nur die Mindesthöhen. Es können auch Vorschriften dazukommen, die Materialien oder Befestigungslösungen betreffen. Geplant werden sollte auf jeden Fall mit professionellen Komplettsystemen zur Absturzsicherung, denn diese sind für gewöhnlich regelkonform: Sie entsprechen der seit 1985 geltenden ETB-Richtlinie und sind entsprechend geprüft.

Hinweis: Die ETB-Richtlinie gilt für nichttragende Bauteile, die außer ihrer Eigenlast nur auf ihre Fläche wirkende Lasten aufnehmen und auf andere Bauteile übertragen. Diese Bauteile haben darüber hinaus die Aufgabe, einen von ihnen umschlossenen Raum oder Raumabschnitt so zu sichern, dass Personen und Gegenstände, die auf diese Bauteile einwirken, nicht gefährdet werden.

Montage

 

Worauf muss bei der Montage geachtet werden?

Grundlage der baulichen Sicherung von Fensterelementen ist DIN 18008-4 (siehe oben).
Der physikalische Hintergrund der Verordnung: Das Fensterelement kann nur zuverlässig gegen Absturz sichern, wenn die auftretenden Horizontal- und Anpralllasten nachweisbar in den Verankerungsgrund abgetragen werden. Das Fenster muss gegen einen plötzlichen Aufprall ebenso gesichert sein wie gegen Wind und Wetter.

Entscheidend ist dafür die Wahl der Befestigungsmittel. Zur Wahl stehen etwa Schrauben oder Schienen zur Fenstermontage. Alle Teile müssen auf jeden Fall über einen für die Absturzsicherung geltenden Leistungsnachweis verfügen.

Wie finde ich am leichtesten die passenden Produkte?

Die einfachste Lösung ist der Einsatz eines Produkt mit einer entsprechenden allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt). Damit ist die Verwendbarkeit bzw. Anwendbarkeit des Zulassungsgegenstandes im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen. Das ermöglicht eine absturzsichernde Fensterbemessung und Montage unter Berücksichtigung aller geltenden Richtlinien und Vorschriften wie die DIN 18008-4, der ETB-Richtlinie, dem Eurocode 1 und dem RAL-Leitfaden zur Montage. Somit werden sämtliche Anforderungen zur Bemessung und Montage absturzsichernder Fenster erfüllt und damit auch alle Glieder der geforderten Nachweiskette.

Zum Vergleich: Ein Befestigungsprodukt, das einzig nach ETB-Richtlinie geprüft wurde, deckt nicht alle Glieder der geforderten Nachweiskette ab. Denn die ETB-Richtlinie schließt nur Anpralllasten ein.

Fachbuch

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