Willkommen bei Würth Deutschland Nur für Gewerbetreibende Kontakt: +49 7940 15-2400  
Titelbild

#wissenundpraxis

Einlegesohlen: Wieso & Warum?

Einlegesohlen in Sicherheitsschuhen sind nicht nur ein Komfort-Upgrade. Erfahren Sie, warum sie wichtig sind und wie sie Ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz verbessern können.

12/18/2024

Lesezeit

2 Minuten

Sicherheitsschuhe sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Arbeitskleidung. Doch dort endet der Fußschutz nicht. Einlegesohlen können zusätzlichen Schutz vor Verletzungen bieten. Doch wusstesten Sie, dass orthopädische Einlegesohlen gesetzlichen Volagen unterliegen? Wir erklären Ihnen in diesem Beitrag, was es mit der DGUV Regel 112-191 auf sich hat und was Sie bei der Auswahl von Einlegesohlen für Ihre Sicherheitsschuhe beachten müssen.

Einlegesohle

Was besagt die DGUV Regel 112-191?

Die DGUV Regel 112-191, früher bekannt als BGR 191, ist die Berufsgenossenschaftliche Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Diese Regel schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhe eingelegt werden dürfen. Das bedeutet, dass die Einlagen speziell geprüft und zugelassen sein müssen, um sicherzustellen, dass die Schutzfunktionen der Schuhe, wie Antistatik und Zehenschutz, erhalten bleiben.


Warum orthopädische Einlagen?

Rund 75 % der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen leiden an Rücken- und Kniebeschwerden, die oft durch falsches Schuhwerk verursacht werden. Jedoch wird von den etwa 10 Millionen Paar verkauften Sicherheitsschuhen in Deutschland nur ein Bruchteil mit orthopädischen Einlagen getragen. Das ist problematisch, denn Fußfehlstellungen können zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen führen. Orthopädische Einlagen können hier Abhilfe schaffen und die Gesundheit und Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz verbessern.


Worauf sollte man achten?

Wenn Ihre Sicherheitsschuhe mit einer herausnehmbaren Einlegesohle geliefert wurden, sollte in der Produktbeschreibung klar angegeben sein, dass die Prüfungen mit dieser Einlegesohle durchgeführt wurden. Ein Warnhinweis muss darauf hinweisen, dass die Schuhe nur mit der originalen oder einer vergleichbaren Einlegesohle des Herstellers verwendet werden dürfen. Einlagen aus privaten Schuhen sind tabu, da sie nicht nach DGUV Regel 112-191 geprüft wurden und somit die Funktionen der Sicherheitsschuhe beeinflussen könnten.

Mit den richtigen Einlegesohlen können Sie nicht nur Ihren Komfort erhöhen, sondern auch Ihre Gesundheit schützen und Leistungsfähigkeit steigern. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Einlagen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Ihre Füße werden es Ihnen danken!

Die aktuellsten Neuigkeiten,
Einblicke und Inspiration von Würth.