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#wissenundpraxis

Checkliste Erste Hilfe: So bereiten Sie sich für den Ernstfall vor

Erste Hilfe rettet Leben. In Betrieben und auf Baustellen ist es wichtig bei einem Unfall richtig zu reagieren. Wir zeigen, wie Sie richtig handeln.

01/08/2020

Lesezeit

5 Minuten

Brüche, Schnittverletzungen, Vergiftungen: Bei einem Unfall im Betrieb kann schnelles Handeln im Zweifelsfall Leben retten! Als Inhaber*in oder Sicherheitsverantwortliche*r sind Sie dafür verantwortlich, dass der Arbeitsschutz Ihrer Mitarbeiter gewährleistet ist. Zugleich müssen Ihre Angestellten im Notfall auch selbst wissen, was zu tun ist. Das Bereitstellen von Erste-Hilfe-Material liegt ebenso in Ihrem Verantwortungsbereich wie die Ausbildung von Ersthelfern. Wir zeigen Ihnen, was bei der Organisation von Erste-Hilfe-Maßnahmen für Ihren Betrieb noch berücksichtigt werden muss.

Gesetzliche Grundlage

Das Wichtigste vorab: Bei einem Notfall müssen Sie Erste Hilfe leisten. So steht es im § 323c des Strafgesetzbuches. Wer keine Erste Hilfe leistet, dem drohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafe. Als Betriebsinhaber gehört zu Ihren Aufgabenbereichen aber noch mehr als die eigenständige Erste-Hilfe-Leistung. Sie sind für den Arbeitsschutz verantwortlich. Das bedeutet: Sie müssen Sachmittel, etwa Verbandskästen und Pflaster bereitstellen und sich um Ersthelfer in Ihrem Betrieb kümmern.

Je nach Betriebsgröße und -art gibt es unterschiedliche Anforderungen an die Erste-Hilfe-Ausstattung im Betrieb. Informieren Sie sich in der Arbeitsstättenverordnung und im Regelwerk der DGUV, um alle Voraussetzungen zu erfüllen und im Notfall optimal vorbereitet zu sein.

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Lassen Sie Ersthelfer ausbilden

Ihr Unternehmen beschäftigt zwei oder mehr Arbeitnehmer? Dann müssen Sie einen Ersthelfer nachweisen. Je größer das Unternehmen, desto mehr Ersthelfer müssen Betriebsinhaber bereitstellen. Denken Sie daran, dass diese Helfer alle zwei Jahre an einer Fortbildung teilnehmen müssen, um weiterhin im Betrieb eingesetzt werden zu dürfen. Die Kosten dafür übernimmt in der Regel die Berufsgenossenschaft beziehungsweise der Unfallversicherungsträger. Gibt es in Ihrem Betrieb besondere Gefährdungen, die nicht Teil der allgemeinen Ausbildung zum Ersthelfer sind, können zusätzliche Aus- und Fortbildungen notwendig sein.

Ihr Betrieb hat mehr als 1.500 Mitarbeiter? Dann ist zusätzlich ein Betriebssanitäter notwendig. Er kennt sich mit der „erweiterten Erste Hilfe“ aus und weiß zum Beispiel, wie ein Sauerstoffbehandlungsgerät funktioniert. Auf Baustellen ist ein Betriebssanitäter bereits ab 100 Mitarbeitern Pflicht, in Betrieben mit besonders hohem Unfallrisiko ab 250 Mitarbeitern.

Schulen Sie Ihre Mitarbeiter

Vorsorge ist besser als Nachsorge: Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter dabei, im Notfall schnell und richtig zu reagieren. Unsere Tipps:

  • Hängen Sie Erste-Hilfe-Plakate an den Arbeitsplätzen aus.
  • Zeigen Sie Ihren Mitarbeitern, wo sich Verbandskästen und -schränke befinden.
  • Bringen Sie Telefone mit gut sichtbaren Notrufnummern an und erklären Sie Ihren Mitarbeitern, welche Fragen beim Telefonat mit der Rettungszentrale beantwortet werden sollten:
    1. Wo ist es passiert?
    2. Was ist passiert?
    3. Wie viele Verletzte?
    4. Welche Art von Verletzungen?
    5. Warten auf Rückfragen!

Stellen Sie Erste-Hilfe-Material bereit

Verband, Pflaster, Kompressen: Wichtige Utensilien finden Sie im Erste-Hilfe-Koffer. Damit dieser im Notfall schnell griffbereit und immer gefüllt ist sowie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Platzieren Sie die Erste-Hilfe-Koffer an einer gut einsehbaren und schnell zugänglichen Stelle.
  • Denken Sie daran, Erste-Hilfe-Koffer sofort nach dem Verbrauch von Materialien wieder aufzufüllen und sie bei Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (5 Jahre ab Herstellung) umgehend zu entsorgen. Unser Tipp: Legen Sie einen Mitarbeiter fest, der sich darum kümmert.
  • Beachten Sie, dass die Anzahl an vorgeschriebenen Erste-Hilfe-Koffern abhängig ist von Betriebsart und Zahl der Beschäftigten. In der untenstehenden Tabelle zeigen wir Ihnen, wie viele Erste-Hilfe- Koffer in Ihrem Betrieb zur Verfügung stehen müssen. Dabei gilt: Ein Erste-Hilfe-Koffer nach DIN 13169 kann grundsätzlich durch zwei Koffer nach DIN 13157 ersetzt werden.
Art Ihres BetriebsDIN 13157DIN 13169 
BaustellenDIN 13157Einer bis 10 BeschäftigteEiner für 11 bis 50 BeschäftigteEin weiterer je 50 weitere Beschäftigte
Herstellungs- und VerarbeitungsbetriebeEiner bis 20 BeschäftigteEiner für 21 bis 100 BeschäftigteEin weiterer je 100 weitere Beschäftigte
Verwaltungs- und HandelsbetriebeEiner bis 50 BeschäftigteEiner für 51 bis 300 BeschäftigteEin weiterer je 300 weitere Beschäftigte
Übrige BetriebeEiner 
PSA-Box von Würth

Denken Sie an besondere Rettungsmittel

In vielen Betrieben gehört der Umgang mit Gefahrstoffen zum Arbeitsalltag. Dort können besondere Rettungsgeräte und Rettungsmittel notwendig sein, um im Notfall eine bestmögliche Versorgung zu garantieren. Etwa Chemikalienschutzhandschuhe, Schutzbrillen oder Augenduschen. Ob und welche Rettungsmittel benötigt werden, regelt die Gefährdungsbeurteilung.

Besondere Rettungsmittel können Sie einzeln erwerben oder in fertig zusammengestellten Koffern kaufen. Mit Vollsichtschutzbrille, Augenspüllösung und vielen weiteren Materialien rund um den persönlichen Schutz ist etwa die PSA-Box von Würth ausgestattet.

Vergessen Sie nicht die Unfalldokumentation

Verbandbuch, Meldeblock, Dokumentationsbogen für Erste-Hilfe-Leistungen: Wo Sie aufzeichnen, ist zweitrangig. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie jeden Unfall zuverlässig dokumentieren, um sicherzustellen, dass die Versicherung Ihre Kosten übernimmt. Auch kleine Verletzungen müssen konsequent notiert werden.

Gut organisiert, optimal ausgestattet

Eine gut organisierte Erste Hilfe kann bei Arbeitsunfällen im Betrieb Leben retten. Würth unterstützt Sie bei der Umsetzung von Erste-Hilfe-Maßnahmen mit Verbandskästen, Pflastern und PSA-Koffern. Weitere Informationen rund um das Thema Arbeitsschutz erhalten sie hier.

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