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Gesundheitsrisiko Holzstaub: So schützen Tischler und Schreiner ihre Mitarbeiter

Holzstaub ist gefährlich. Wir sagen Ihnen, wie Sie verhindern, dass Holzstaub die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter gefährdet.

05/28/2018

Lesezeit

4 Minuten

Holzstaub ist gefährlich. Wenn er sich entzündet – und wenn er eingeatmet wird. Feiner Holzstaub kann abhängig von der Holzart zu schweren Gesundheitsproblemen führen – von chronischen Entzündungen bis zum Nasenschleimhautkrebs. Für Tischler, Schreiner und andere holzverarbeitende Betriebe ist Vorsorge daher Pflicht. Von Absaugung bis Atemschutzmaske – wir sagen Ihnen, wie Sie verhindern, dass Holzstaub die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter gefährdet.

 

In diesem Beitrag erfahren Sie:

Welche Berufsgruppen sind besonders durch Holzstaub gefährdet?

In Europa arbeiten schätzungsweise zwei Millionen Beschäftigte in der Holzindustrie, davon allein 660.000 in Deutschland. Prinzipiell kann Holzstaub für jeden von ihnen zur gesundheitlichen Bedrohung werden, wenn auch in unterschiedlichem Maße. Denn die Staubentwicklung in einem Sägewerk mit grober Zerspanung ist geringer als in Tischlereien oder Schreinereien, wo insbesondere bei der Handarbeit viel Holzstaub entsteht. Auch Parkettleger, Treppenbauer oder Fensterbauer, die mit Holz arbeiten, sollten sich um ausreichend Schutz vor Holzstaub bemühen.

Welche Krankheitsbilder ergeben sich durch Holzstaub?

Gerade im Frühjahr denkt niemand über eine ernsthafte Erkrankung der Nase nach, wenn sie juckt oder trocken ist. Viele stellen die Selbstdiagnose Heuschnupfen oder allgemeiner Schnupfen und versuchen, die Symptome mit Nasenspray, Inhalationen oder Antiallergika zu bekämpfen. Solches Verhalten kann dazu führen, dass Nasenkrebs erst spät erkannt wird. Dabei gilt die Nase als besonders krebsgefährdet, ist sie doch täglich zahlreichen Umwelteinflüssen ausgesetzt. Die Nasenschleimhaut filtert schädliche Gase oder Staubpartikel, damit diese nicht in die Lunge gelangen. Allerdings bleiben diese Schadstoffe in der Nasenschleimhaut hängen und können dann neben Krebs auch andere Krankheiten wie Asthma, akute oder chronische Entzündungen der Nasenschleimhaut oder Allergien auslösen.

Anzeichen für Nasenkrebs können häufiges, leichtes Nasenbluten, vermehrte Sekretbildung und Behinderungen der Nasenatmung sein. In diesem Fall sollten Sie dringend einen Arzt aufsuchen.

Was tun im Krankheitsfall?

Die gute Nachricht zuerst: Wird Nasenkrebs früh erkannt, stehen die Heilungschancen sehr gut. Ältere Menschen, die jahrelang in der Holzindustrie gearbeitet haben, sollten sich auch während der Rente regelmäßig durchchecken lassen, da eine Erkrankung auch noch Jahre später auftreten kann. Die Kosten für diese Nachuntersuchung trägt die Berufsgenossenschaft.

Eiche und Buche gelten als besonders gefährlich. Daher wurden für die Arbeit mit Eichen- und Buchenholz detaillierte Regeln aufgestellt. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hält darin etwa fest, dass Vorsorgeuntersuchungen immer dann stattfinden müssen, wenn mit diesen beiden Holzarten gearbeitet und ein dauerhafter Richtwert der Staubkonzentration nicht eingehalten werden kann.

Bei der Erstuntersuchung, die vor Aufnahme der Holzbearbeitung durchgeführt wird, steht die Untersuchung der inneren Nase auf der Checkliste. Im Rahmen der Nachuntersuchungen müssen Beschäftige unter 45 Jahren sich spätestens alle fünf Jahre durchchecken lassen. Arbeiter über 45 müssen alle 18 Monate zur Untersuchung. In Einzel- oder Verdachtsfällen kann auch eine vorzeitige Nachuntersuchung angeordnet werden. Die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Beschäftigen in der Holzindustrie dürfen nur Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ durchführen.

Besteht nach einer solchen Untersuchung der Verdacht auf Nasenkrebs, muss der Fall der zuständigen Berufsgenossenschaft oder dem Staatlichen Gewerbearzt gemeldet werden. Die Berufsgenossenschaft klärt im Einzelfall, ob der Betroffene wirklich einer zu großen Menge Holzstaub ausgesetzt war. Nur dann wird die Erkrankung als berufsbedingt anerkannt.

Wie können Sie sich und Ihre Mitarbeiter vor Holzstaub schützen?

Persönliche Schutzausrüstung

In der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 553 „Holzstaub“ ist geregelt, dass der Schichtmittelwert von Holzstaub am Arbeitsplatz 2 mg/m³ nicht überschreiten soll. Bei manchen Arbeiten, etwa dem Parkettschleifen, ist dieser Wert jedoch nicht einzuhalten. In solchen Fällen müssen Sie als verantwortlicher Schreiner oder Tischler Ihre Mitarbeiter schützen, indem Sie Atemschutzmasken und Schutzbrillen zur Verfügung stellen. Außerdem muss sicher sein, dass Ihre Arbeiter die belastende Tätigkeit nicht zu lange ausüben und auf ein erforderliches Mindestmaß reduzieren.

Geeignete Atemschutzmasken bei Holzstaub

Geeignete Atemschutzgeräte bei Hartholzstaub sind:

  • Halb-/Viertelmasken mit P2-Filtern
  • partikelfiltrierende Halbmasken FFP2
  • Filtergeräte mit Gebläse TM 1P
  • Filtergeräte mit Gebläse und Helm TH2P

Raten Sie Ihren Mitarbeitern stets zu Vorsicht und Vorsorge bei der Arbeit. Machen Sie ihnen die gesundheitlichen Risiken von Holzstaub deutlich und achten Sie auf eine regelmäßige Vorsorgeuntersuchung Ihrer Beschäftigen durch einen HNO-Arzt.

Absauggeräte für Werkstatt oder Maschine

Der vorgeschriebene Schichtmittelwert von Holz am Arbeitsplatz darf nicht überschritten werden. Um das sicherzustellen, müssen Holzstaub und Holzspäne an der Entstehungsstelle abgesaugt werden. Auch die Anforderungen für das Absaugen sind in den bereits genannten Technischen Regeln festgehalten. Des Weiteren müssen Sie darauf achten, dass Ihre Holzbearbeitungsmaschinen regelmäßig gereinigt werden. Dadurch reduzieren Sie die Menge der bereits am Werkzeug haftenden Staubpartikel.

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