Gehörschutz: von laut bis lautlos
Das Gehör ist eines der wichtigsten und sensibelsten Sinnesorgane. Es wird täglich verschiedensten Lärmbelastungen ausgesetzt und dabei dauerhaft belastet. Lärmschwerhörigkeit aufgrund von chronischer Lärmeinwirkung, gilt als eine der häufigsten anerkannten Berufskrankheiten. Sie entsteht meist schleichend und schmerzfrei - deshalb wird sie häufig zu spät erkannt. Um Schwerhörigkeit vorzubeugen, ist es vor allem in lärmintensiven Umgebungen wichtig, den richtigen Gehörschutz auszuwählen. Dieser muss zu den Arbeitsbedingungen und zur Lautstärke passen.
Bei der Auswahl des Gehörschutzes ist zu achten auf:
- Tragedauer (gelegentlich, regelmäßig, ständig für den 8-Stunden Arbeitsalltag)
- Lärmsituation in der Arbeitsumgebung
- Passgenauigkeit (Bart-/Brillenträger)
- Wirksamkeit (Dichtungskissen)
- Leichte Handhabung
- Kompatibilität zu anderen PSA (z.B. Schutzbrille)
Da Gehörschutz nach der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 zur Kategorie III (schwerwiegende Folgen wie Tod oder irreversible Gesundheitsschäden) gehört, ist eine jährliche Unterweisung verpflichtend.
Was ist eigentlich Lärm?
Lärm gilt als jedes unerwünschte laute Geräusch und ist eine subjektive Wahrnehmung. Geräusche entstehen durch Schwingungen und breiten sich in der Luft als Schallwellen aus. Der Schalldruckpegel lässt sich messen und wird in Dezibel (dB) angegeben. Ab 80 dB muss der Unternehmer geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen. Ab 85 dB ist das Tragen von Gehörschutz Pflicht und Lärmbereiche sind zu kennzeichnen.
