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Gefahrstoffmanagement: Wie Sie in Ihrem Betrieb für Sicherheit sorgen

Wer in seinem Betrieb Gefahrstoffe einsetzt, muss seine Mitarbeiter vor möglichen Risiken schützen. Mit den kostenlosen Online-Tools von Würth schützen Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang mit Gefahrstoffen.

01/29/2019

Lesezeit

7 Minuten

Dämmen, kleben, schmieren, reinigen: Bei der Arbeit in handwerklichen Betrieben und Werkstätten können Mitarbeiter mit vielen gefährlichen Stoffen in Berührung kommen. Wer mit dieser Herausforderung unsachgemäß umgeht, gefährdet die Umwelt und seine eigene Gesundheit. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie als Verantwortlicher achten müssen und geben Hinweise für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Mit dabei: Unsere hilfreichen und kostenfreien Online-Tools isi!! Gefahrstoffmanagement und PSA-Management.

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • warum Gefahrstoffmanagement wichtig ist.
  • was Sie über die Gefahrstoffverordnung wissen müssen.welche Gefährlichkeitsmerkmale Sie beachten müssen.
  • alles über Sicherheitsdatenblätter, Lagerung und Gefahrstoffverzeichnis.
  • alles über Tipps & Tricks zur Gefährdungsbeurteilung.
  • wie Sie Ihre Mitarbeiter richtig informieren.
  • worauf es beim Erstellen einer Betriebsanweisung ankommt.
  • welche Vorteile die Online-Tools isi!! Gefahrstoffmanagement und PSA-Management bieten.

1. Warum Gefahrstoffmanagement?

Bei der täglichen Arbeit in handwerklichen Betrieben und Werkstätten kommen Mitarbeiter immer wieder mit Gefahrstoffen in Kontakt. Diese Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse haben gefährliche Eigenschaften. Sie können beispielsweise hochgiftig, explosionsgefährlich oder riskant für die Umwelt sein. Ohne den richtigen Schutz kann der Kontakt mit den Stoffen bei Mitarbeitern sogar akute oder chronische gesundheitliche Schäden verursachen.

Wer bei Bremsenreiniger, Holzstaub, Schweißrauch und anderen gefährlichen Stoffen nicht auf Nummer sicher geht, kann seine Gesundheit gefährden oder Unfälle provozieren. Ein gut organisiertes Gefahrstoffmanagement ist deshalb in handwerklichen Betrieben und Werkstätten unerlässlich. Wir erklären Ihnen den rechtlichen Hintergrund und zeigen, worauf es bei der Umsetzung ankommt.

2. Gefahrstoffverordnung: Was Sie wissen müssen

In Deutschland regelt seit dem 1. Januar 2005 die Gefahrstoffverordnung den richtigen Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb. Dabei müssen alle Umstände berücksichtigt werden, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Weiterhin gibt die Verordnung Anweisungen für einen richtigen und sachgemäßen Umgang mit den Stoffen. Grundsätzlich lässt sich das Regelwerk in drei Bereiche unterteilen:

  • Regelungen: Gefahrstoffe müssen richtig eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden.
  • Maßnahmen: Es müssen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden, um mögliche Gefahrquellen zu reduzieren.
  • Beschränkungen: Die Verwendung von Gefahrstoffen sowie deren Zubereitung und Erzeugnisse sind im Sinne des Arbeitsschutzes zu beschränken.

3. Welche Gefährlichkeitsmerkmale müssen Sie beachten?

Die Palette an unterschiedlichen Gefahrstoffen ist groß. Um der Verordnung gerecht zu werden, müssen Sie als Zuständiger im Betrieb zunächst einmal wissen, welche Merkmale einen Stoff als gefährlich kennzeichnen. Die wichtigsten Merkmale lassen sich in sieben Kategorien einteilen:

  • Explosionsgefahr: Substanzen, die ohne Einwirkung von Luftsauerstoff explodieren können.
  • Brandgefahr: Gemische, die beim Kontakt mit anderen brennbaren Verbindungen oder Zubereitungen die Gefahr eines Brandes oder die Stärke eines bereits vorhandenen Feuers erhöhen.
  • Giftwirkung: Material, das schon in geringen Mengen akute oder chronische Gesundheitsschäden auslösen kann.
  • Ätzwirkung: Gemische, die durch den direkten Kontakt lebendes Gewebe wie zum Beispiel Haut zerstören können.
  • Reizwirkung: Stoffe, die bei wiederholtem oder andauerndem Kontakt Entzündungen verursachen.
  • Gesundheitsschädlich: Stoffe, die beim Verschlucken, Einatmen oder durch Aufnahme über die Haut beim Menschen akute oder chronische Gesundheitsschäden hervorrufen.
  • Umweltgefährdend: Substanzen, die bei Freisetzung in die Umwelt eine Schädigung des Ökosystems sofort oder später herbeigeführt werden.
isi Gefahrstoffmanagement Software

4. Überblick schaffen mit dem Gefahrstoffverzeichnis und mit isi!!

Über die Gefahrstoffe, welche im eigenen Betrieb zum Einsatz kommen, müssen Sie die Mitarbeiter informieren. Das Führen eines Gefahrstoffverzeichnisses ist deshalb wesentlicher Bestandteil der Gefahrstoffverordnung.

Laut der Verordnung müssen Arbeitgeber eine Übersicht zu allen im Betrieb verwendeten Gefahrstoffen und deren möglichen Gefahren für Mensch und Umwelt erstellen. Das Gefahrstoffverzeichnis muss jederzeit uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Verweise auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter sind ebenfalls Teil des Verzeichnisses. Mehr dazu erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Mit dem Online-Tool isi!! Gefahrstoffmanagement erstellen Sie das Verzeichnis einfacher und schneller. Mehr dazu erfahren Sie unter Punkt 10.

5. Alles auf einen Blick: Das Sicherheitsdatenblatt

Das Sicherheitsdatenblatt enthält grundsätzliche Hinweise für den sicheren Umgang sowie die Gesundheits- und Umweltgefahren der Produkte. Diese Informationen werden in der Regel durch den Hersteller oder Händler selbst zur Verfügung gestellt. Fehlen Sicherheitsdatenblätter, empfiehlt es sich, diese direkt beim Lieferanten anzufordern.

Sind Sie Arbeitgeber oder zuständig fürs Gefahrstoffmanagement, müssen Sie außerdem sicherstellen, dass Sicherheitsdatenblatt und Gefahrstoffverzeichnis den Beschäftigten im Arbeitsalltag uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

Das Online-Tool isi!! Gefahrstoffmanagement stellt Ihnen zu jedem Würth Produkt ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung. Mehr dazu erfahren Sie unter Punkt 10.

6. Tipps & Tricks für die Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung in Betrieben und Werkstätten ist Grundlage für alle weiteren Maßnahmen und Handlungen. Eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen darf erst dann aufgenommen werden, wenn die Beurteilung durchgeführt wurde. Verantwortliche sollten deshalb mit großer Sorgfalt vorgehen. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die Beurteilung durchführen können:

Schritt 1: Gefahrstoffe ermitteln

Erstellen Sie eine Übersicht mit allen gefährlichen Stoffen, die in Ihrem Betrieb oder in Ihrer Werkstatt zum Einsatz kommen. Auch Menge und Art des Einsatzes sind von Bedeutung.

Schritt 2: Gefährdungen beurteilen

Klären Sie, welcher Gefahrstoff an welchem Arbeitsplatz benötigt wird und wie er von den Mitarbeitern im Arbeitsalltag verwendet wird. Anhand dieser Informationen beurteilen Sie, wie hoch das Risiko für den Mitarbeiter ist.

Schritt 3: Maßnahmen festlegen

Definieren Sie in einem weiteren Schritt geeignete Schutzmaßnahmen, etwa in Form neu definierter Arbeitsabläufe, baulicher technischer Veränderungen oder passender persönlicher Schutzausrüstung (PSA).

Schritt 4: Maßnahmen umsetzen

Jetzt geht es an die Umsetzung der Maßnahmen. Dafür empfiehlt es sich, einen Maßnahmenplan mit einer zeitlichen Zielsetzung anzulegen.

Schritt 5: Wirksamkeit prüfen

Als Arbeitgeber oder Verantwortlicher prüfen Sie in angemessenem Zeitraum, ob die von Ihnen festgelegten Maßnahmen ausreichen, um den Schutz der Mitarbeiter zu gewährleisten. Ist das Ergebnis der Wirksamkeitskontrolle negativ, müssen neue Maßnahmen festgelegt werden.

Schritt 6: Dokumentation

Die einzelnen Schritte und Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sollten schriftlich festgehalten und je nach Änderung fortgeschrieben werden.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat auch eine ausführliche Information zum Thema Gefahrstoffen veröffentlicht.

7. Passende persönliche Schutzausrüstung finden und umsetzen

Ob die persönliche Schutzausrüstung passt, hängt vom jeweiligen Einsatz ab. Werden die Gefahrstoffe eingeatmet oder ist ein direkter Kontakt mit der Haut möglich? Ein ausreichender Schutz muss immer exakt auf die entsprechende Arbeitssituation abgestimmt sein. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt, Ihre Mitarbeiter zu schützen:

  • Augenschutz: Schutzbrillen schützen Netzhaut und Auge beispielsweise vor leichtem bis starkem Funkenflug. Auch Varianten, die speziell für das Arbeiten mit Chemikalien oder Staub ausgelegt sind, finden Sie in der Würth-Produktpalette.
  • Atemschutz: Atemschutzgeräte bieten Mitarbeitern den nötigen Schutz vor Gasen oder Partikeln. Je nach Anwendungsbereich muss eine geeignete Filterklasse gewählt werden. Weitere Informationen zur Auswahl der richtigen Maske finden Sie in unserem Beitrag: „Atemschutz im Metallbau: Die große Checkliste für Sicherheitsbeauftragte“
  • Gehörschutz: Um das Trommelfell vor zu lautem Lärm zu schützen, können Verantwortliche im Betrieb je nach Einsatzgebiet zwischen drei Arten wählen: Gehörschutzstöpsel, Kapselgehörschutz oder Bügelgehörschutz. Die Auswahl richtet sich nach Dauer und Intensität des Lärms.
  • Handschutz: Haut und Hände müssen vor dem direkten Kontakt mit Chemikalien oder anderen gefährlichen Stoffen geschützt werden. Auch Handschuhe speziell für Tätigkeiten mit Schnittgefährdungen können als geeigneter Körperschutz gewählt werden.
  • Hautschutz: Wird die Haut bei bestimmten Tätigkeiten stark beansprucht, reicht die herkömmliche Seife nicht aus. Neben einer speziellen Reinigungslotion bedarf es auch vor und nach der Tätigkeit einer ausgewogenen Pflege etwa mit einer Pflege- oder Hautschutzlotion.

Alle PSA-Produkte sowie Erste-Hilfe-Sets finden Sie in unserem Online-Shop.

8. Lagerung von Gefahrstoffen

Die TRGS 510 hält Regelungen für die richtige Aufbewahrung von Gefahrstoffen bereit. Werden bestimmte Stoffe im Betrieb nicht innerhalb von 24 Stunden genutzt, müssen sie sachgemäß gelagert werden. Folgende Grundsätze sind hierbei zu beachten:

  • Gefahrstoffe dürfen nur in Behältern aufbewahrt werden, deren Material den zu erwartenden Beanspruchungen standhält. Aller Regel nach entsprechen Originalgefäße diesen Anforderungen. Dennoch sollten sie in regelmäßigem Abstand geprüft werden.
  • Keine Lagerung in Lebensmittelbehältern.
  • Gefahrstoffe, die gefährliche Gase, Dämpfe, Nebel oder Rauche entwickeln, müssen in Schränken oder baulich zugelassenen Räumen mit wirksamer Lüftung aufbewahrt werden.

Geeignete Sicherheitsschränke gemäß DIN EN 14470-1 finden Sie in unserem Online-Shop.

9. Alles im Griff: Mitarbeiterunterweisung und Betriebsanweisung

Ein weiterer Bestandteil der Gefahrstoffverordnung ist die schriftliche Betriebsanweisung. Sofern in Ihrem Betrieb Tätigkeiten mit hoher Gefährdung vorliegen, müssen auftretende Gefahren, erforderliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln in einer arbeitsbereichs- und stoffbezogenen Betriebsanweisung festgelegt werden. Die Anweisung enthält folgende Informationen:

  • Gefahren für Mensch und Umwelt
  • Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln mit betriebsspezifischen Erläuterungen zur Schutzausrüstung
  • Verhalten im Gefahrfall sowie Angaben zum Fluchtweg
  • Erste Hilfe mit Angaben zum Ersthelfer
  • Entsorgungshinweise

Das Online-Tool isi!! Gefahrstoffmanagement von Würth stellt Ihnen vorgefertigte Betriebsanweisungen zur Verfügung. Ebenfalls erhalten Sie ergänzende Informationen zur Mitarbeiterunterweisung, wie z. B. Unterweisungsfilme und vorgefertigte Präsentationen. Mehr dazu erfahren Sie im nächsten Abschnitt dieses Beitrags. Oder schicken Sie uns einfach eine E-Mail.

10. Wir unterstützen Sie: isi!! Gefahrstoffmanagement und PSA-Management

Die vorgeschriebene Durchführung und Dokumentation rund um das Thema Gefahrstoffe nimmt viel zeitlichen und organisatorischen Aufwand in Anspruch. Das isi!! Gefahrstoffmanagement sowie das PSA-Management von Würth unterstützen Sie bei dieser Aufgabe effizient. Wir zeigen Ihnen, welche Vorteile die Online-Tools bieten und wie Sie davon profitieren können:

isi!! GefahrstoffmanagementPSA-Management
Verwaltung aller relevanten DokumenteIndividuelle Unterstützung bei der Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung
E-Mail-Service bei der Aktualisierung der SicherheitsdatenblätterErstellung von arbeitsplatzbezogenen Augen-, Gehör-, Atem- und Hautschutz- sowie Handschuhplänen
Vorgefertigte BetriebsanweisungenKonkrete Empfehlungen für jeweils passende Produkte zur persönlichen Schutzausrüstung
Unternehmenseigene und arbeitsplatzbezogene Gefahrstoffverzeichnisse onlineAbbilden des Firmenlogos in den PSA-Plänen
Mitarbeiterunterweisung: Zugriff auf unterschiedliche Unterweisungsfilme und vorgefertigte PräsentationenÜbersicht und Informationen zu den einzelnen Produkteigenschaften
EMKG: Erstellung von produktbezogenen Gefährdungsbeurteilungen mit Hilfe des einfachen Maßnahmenkonzepts für Gefahrstoffe 
Ihre Vorteile:
  • hoher Komfort bei allen Dokumentationsprozessen
  • reduziert den administrativen Aufwand deutlich
  • spart Zeit dank vorgefertigter Arbeitsmaterialien
  • Konzentration aufs Kerngeschäft
  • online und offline mit der isi!! App auf alle Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen zugreifen


Ihre Vorteile:
  • betriebsorientierte Unterstützung bei gesetzlichen Anforderungen
  • minimiert Gefährdungspotentiale
  • erhöht Anwendersicherheit und Umweltschutz

11. An alles gedacht? Ihre Basis-Checkliste.

Um Ihr Gefahrstoff-Management effizient und wirksam zu gestalten, müssen Sie zahlreiche Faktoren einbeziehen. Diese Punkte sind auf jeden Fall zu berücksichtigen:

  • Sicherheitsdatenblätter
  • Betriebsanweisungen
  • Schutzmaßnahmen
  • Gefahrstofflagerung
  • Gefahrstoffverzeichnis
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Mitarbeiterunterweisung

12. Umfassender und individueller Service

Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der systematischen Auswahl geeigneter Produkte zum Schutz vor Gefahrstoffen und Gefahren bei mechanischen Tätigkeiten. Mit der Erstellung individueller und auf die betriebliche Situation angepasster PSA-Pläne leisten wir einen aktiven Beitrag zum Gewinn an Sicherheit und Produktivität.

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