Absaugbohrer
Arbeitsschutzprämie:
Pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten, max. 200 EUR
Förderungsgrund:
Gefährdung: Das Gefährdungsspektrum reicht von irritativer oder toxischer Wirkung auf die Atemwege bis zur Verursachung chronisch entzündlicher Prozesse sowie der Bildung von Tumoren.
Auswirkung: Reduzierung der o. g. Gefährdungen durch Erfassung des Bohrstaubs direkt an der Austritts- bzw. Entstehungsstelle. Reduzierung der Silikosefallzahlen.
Weitere Informationen und einen Förderungsantrag finden sie auf der Seite der BG-Bau.
Akku-Pendelsäbelsägen, Akku-Handkreissägen, elektrische Fuchsschwanzsägen
Arbeitsschutzprämie:
Pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten, max. 150 EUR
Förderungsgrund:
Gefährdung: Schnittverletzungen beim Einsatz von Kettensägen bei Schnittführungen auf hochgelegenen Arbeitsplätzen und unter beengten Verhältnissen ohne entsprechende persönliche Schutzausrüstung (PSAgA).
Auswirkung: Reduzierung o. g. Gefährdungen
Weitere Informationen und einen Förderungsantrag finden sie auf der Seite der BG-Bau.
Bau-Entstauber
Arbeitsschutzprämie:
Pro Maßnahme 50% der Anschaffungskosten, max. 300 EUR
Förderungsgrund:
Gefährdung: Silikose, mögliche Krebserkrankungen durch Quarzstaub
Auswirkung: Reduzierung der o. g. Gefährdungen
Vorraussetzung für die Förderung: Um die Förderung zu bekommen, muss neben dem ISS 40 M automatic auch die Bodendüse und 2x das passende verchromte Saugrohr gekauft werden. Alternativ beinhaltet das Set ISS 40-M EDITION alle zur Förderung notwendigen Artikel.
Weitere Informationen und einen Förderungsantrag finden sie auf der Seite der BG-Bau.
Handmaschine mit Absaugung
Arbeitsschutzprämie:
Abgestimmtes System (Handmaschine mit Absaugeinheit sowie Bau-Entstauber)
25 % der Anschaffungskonsten, max. 400 EUR
Maschinen mit Absaugeinheit (wenn Bau-Entstauber aus Liste vorhanden)
25 % der Anschaffungskosten, max. 200 EUR
Absaugeinheit (Nachrüstung für Bestandsmaschinen)
25 % der Anschaffungskosten, max. 50 EUR
Leichte Plattformleiter
Arbeitsschutzprämie:
Pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten, max. 250 EUR
Förderungsgrund:
Gefährdung: Abstürze von Anlege- und Stehleitern bei der Benutzung als hochgelegene Arbeitsplätze
Auswirkung: Reduzierung der Leiterunfälle, Verdrängung der unsicheren Stehleitern und Anlegeleitern
Auswirkungen:
Baustellen zeigen eine hohe Akzeptanz und Zufriedenheit der Benutzer dieses Leitertyps.
Alu-Stufenschiebeleiter
Arbeitsschutzprämie:
Pro Maßnahme 50% der Anschaffungskosten, max. 300 EUR
Pro Maßnahme 50% der Anschaffungskosten, bis zur maximalen Fördersumme
Förderungsgrund:
Gefährdung: Absturz bei der Verwendung von Sprossenanlegeleitern als Verkehrsweg zu hochgelegenen Arbeitsplätzen beim Übersteigen auf andere Bauteile, zum Beispiel Dachflächen sowie bei der Verwendung als Arbeitsplatz (Abrutschen/Ermüdung).
Auswirkung: Reduzierung der Absturzunfälle durch die Verwendung von Stufen-Schiebeleitern als Arbeitsplatz oder Verkehrsweg. Langfristig Verdrängung der Sprossenleitern.
Weitere Informationen und einen Förderungsantrag finden sie auf der Seite der BG-Bau.
Leiterzubehör
Arbeitsschutzprämie:
Pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten, max. 100 EUR
Tritte, Arbeits- und Kleinstpodeste
Arbeitsschutzprämie:
Pro Maßnahme 50% der Fremdkosten, max. 300 EUR
Kleinsthubarbeitsbühnen/Lifte
Arbeitsschutzprämie:
- pro Maßnahme 25 % der Anschaffungskosten, maximal 1.500 Euro bzw. 50 % der Mietkosten
- pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten, bis zur maximalen Fördersumme bzw. 50 % der Mietkosten, bis zur maximalen Fördersumme
Förderungsgrund:
Gefährdung: Absturzunfälle von Leitern bei der Verwendung als Arbeitsplatz
Auswirkung: Reduzierung der Absturzunfälle. Verbesserung der Ergonomie. Energielos betriebene Kleinsthubarbeitsbühnen/Lifte können die sonst verwendeten Leitern als Arbeitsplatz ersetzen und gewährleisten sicherere, hochgelegene Arbeitsplätze.
Einsatzbereich:
Als hochgelegener Arbeitsplatz für Arbeiten aller Art im Hochbau, Ausbau und in der Gebäudeunterhaltung.
Weitere Informationen und einen Förderungsantrag finden sie auf der Seite der BG-Bau.
Leiter-Lift-Systeme
Arbeitschutzprämie:
- pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten, maximal 500 Euro
Beitragsunabhängige Förderung:
- pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten, bis zur maximalen Fördersumme
Fördergrund
Gefährdung: Absturz, Sturz, körperliche Belastungen, Gefährdungen aus dem öffentlichen Verkehr
Auswirkung: Reduzierung der Gefährdungen
Einsatzbereich
Sicheres und ergonomisch günstiges Aufladen und Abladen von Podestleitern sowie leichten Plattformleitern auf Nutzfahrzeugdächern
Weitere Informationen und einen Förderungsantrag finden sie auf der Seite der BG-Bau.
Personenschutzschalter PRCD-S 1-phasig
Arbeitsschutzprämie:
Pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten, max. 50 EUR
Pfosten und Zubehörteile
Arbeitsschutzprämie:
- pro Maßnahme 30 % der Anschaffungskosten, maximal 500 Euro
Beitragsunabhängige Förderung:
- pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten, bis zur maximalen Fördersumme
Temporäre Abdeckungen
Arbeitsschutzprämie:
pro Maßnahme 30% der Anschaffungskosten
- maximal 30 Euro pro 50 m Rolle
- maximal 15 Euro pro 25 m Rolle
Förderungsgrund:
- Gefährdungen: Insbesondere Abstürze von Leitern, die auf nicht geeigneten Abdeckungen verrutschen, von verrutschenden oder glatten Abdeckungen auf Treppenstufen oder Stolpern, Rutschen und Stürzen aufgrund von Falten, aufgehenden Stößen oder glatten Oberflächen.
- Auswirkung: Vermeidung der oben genannten Gefährdungen und Reduktion der Unfälle durch die Verwendung von geprüften Abdeckungen.
Einsatzbereich:
- Temporäre Abdeckungen müssen ein sicheres Begehen und Arbeiten gewährleisten und werden zum Schutz der vorhandenen Böden, Treppen im Bereich von Verkehrswegen als auch am Arbeitsplatz in vielen Bereichen des Ausbaus eingesetzt, insbesondere bei den Malern, Putzern, Trockenbauern, Installateuren, Fliesenlegern.
Weitere Informationen und einen Förderungsantrag finden sie auf der Seite der BG-Bau.
Schutzhelm nach DIN EN 397 mit 4-Punkt-Kinnriemen im Bergsteiger-Design
Arbeitsschutzprämie:
Pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten
Helm mit Sonnenschutz: max. 30 EUR
Bitte beachten: Es werden nur noch solche Helme gefördert, die mit einem Nackenschutz als UV-Schutz ausgerüstet sind. Deshalb Nackenschutz (siehe unten) mitbestellen.
Förderungsgrund:
Gefährdung: Kopfverletzungen durch herabfallende oder pendelnde Teile. Verlust des Helmes bei Abstürzen auch aus geringeren Höhen mit der Folge von Kopfverletzungen.
Auswirkung: Reduzierung o.g. Unfälle
Weitere Informationen und einen Förderungsantrag finden sie auf der Seite der BG-Bau.
Sonnenschutzbrillen
Arbeitsschutzprämie:
Pro Maßnahme 50% der Anschaffungskosten.
Für Sonnenbrillen beträgt die Förderung maximal 20 EUR pro Stück.
Förderungsgrund:
Gefährdung: Natürliche UV-Strahlung kann u.a. Sonnenbrand sowie längerfristig Hautkrebs und Augenschäden (Grauer Star) verursachen. Starkes Sonnenlicht kann direkt oder indirekt (über Reflexion) die Augen blenden und damit ggf. Unfälle auslösen.
Hitze belastet vor allem das Herz-Kreislauf-System und kann zu Hitzeerkrankungen (Sonnenstich, Hitzeerschöpfung, Hitzschlag) und bei massiver Überhitzung im Extremfall zum Tod führen.
Auswirkung: Schutz vor Sonne bzw./ und geringere Belastung des Körpers durch Erleichterung der Wärmeabgabe.
Weitere Informationen und einen Förderungsantrag finden sie auf der Seite der BG-Bau.
Korrektionsschutzbrillen
Arbeitsschutzprämie:
Pro Maßnahme 50% der Anschaffungskosten, maximal 50 EUR.

Korrektionsschutzbrille 5X9-52
Hier geht's zur Übersicht von Korrektionsschutzbrillen
Fördergrund:
Gefährdung:
1. Die Nichtbenutzung von Augenschutz (z.B. aus Komfortgründen) in Arbeitsbereichen, in denen er erforderlich ist, kann zu Augenverletzungen oder -schäden führen.
2. Das Nichttragen von Korrektionsbrillen Sehhilfen („zur Schonung“) oder das Tragen zerkratzter Sehhilfen beeinträchtigt das Sehvermögen und kann damit zu Unfällen und Qualitätsverlusten bei der Arbeit führen.
Auswirkung der Förderung:
Reduzierung der oben genannten Gefährdungen durch Tragen von Schutzbrillen, die zuverlässiges Sehen und gegebenenfalls notwendigen Augenschutz gewährleisten.
HINWEIS:
Korrektionsschutzbrillen dürfen nur von ausgebildeten Spezialisten vermessen, aufgenommen und bestellt werden, mehr unter www.wuerth.de/arbeitsschutz
UV-Shirts
Arbeitsschutzprämie:
Pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten.
Für Funktionsshirts und Warnschutzshirts mit UV-Schutz beträgt die Förderung maximal 30 € pro Stück.
Förderungsgrund:
Warnshirts mit UV-Schutz und langen Ärmeln gewährleisten einen sicheren UV-Schutz von Oberkörpern sowie Armen und erhöhen die Sichtbarkeit der Beschäftigten, so dass z. B. eine Warnweste als zusätzliche Bekleidungsschicht entfallen kann.
Weitere Informationen und einen Förderungsantrag finden sie auf der Seite der BG-Bau.
Kühlwesten
Arbeitsschutzprämie:
Pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten.
Für Kühlwesten beträgt die Förderung maximal 100 € pro Stück.
Förderungsgrund:
Kühlkleidung trägt im Fall von hohen Umgebungstemperaturen und körperlicher Arbeit zur Aufrechterhaltung einer normalen Körpertemperatur, zur Vermeidung von Hitzeerkrankungen sowie zur Steigerung der Leistungsfähigkeit bei. Hohe Umgebungstemperaturen und körperliche Arbeit führen zu Belastungen des Herz-Kreislaufsystems durch hohen Wärmetransport, die sich durch die Verwendung von Kühlkleidungsstücken (z. B. Westen, Halstücher, Kühlschutzhelmeinsätze) verringern lassen.
Weitere Informationen und einen Förderungsantrag finden sie auf der Seite der BG-Bau.
Höhensicherungsgerät mit PSAgA
Arbeitsschutzprämie
Pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten, max. 250 EUR
Nur in Verbindung einer erfolgreich absolvierten Schulung zum Einsatz von PSAgA nicht älter als 6 Monate.
Förderungsgrund:
Gefährdung: Bei Arbeiten an oder in Konstruktionen z.B. mit Hubarbeitsbühnen oder auf Dachkonstruktionen kommt es immer wieder zu Absturzunfällen.
Auswirkung: Vermeidung der o.g. Gefährdungen durch den Einsatz von geeigneten Systemen aus kleinen modernen Höhensicherungsgeräten mit begrenzter Auszugslänge und PSAgA.
Weitere Informationen und einen Förderungsantrag finden sie auf der Seite der BG-Bau.
Defibrillatoren (AED)
Arbeitsschutzprämie:
Pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten, maximal 700 Euro.
AED können auch auf Antrag leihweise zur Verfügung gestellt werden. Eine Leihgebühr wird nicht erhoben.
Förderungsgrund:
Gefährdung: Plötzlicher Herztod durch Herzkammerflimmern.
Auswirkung: Mit dem AED kann das Herzkammerflimmern beendet werden.
Einsatzbereich:
Auf Großbaustellen ab 100 Beschäftigte bzw. auf Baustellen mit besonderen elektrischen Gefährdungen oder besonderen Rettungssituationen (zum Beispiel Tunnel).
Weitere Informationen und einen Förderungsantrag finden sie auf der Seite der BG-Bau.
Wer ist antragsberechtigt?
- Antragsberechtigt sind gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU ab einem Beschäftigten mit einem BG-Beitrag ab 100 €.
- Unternehmer ohne Beschäftigte können bei Bestehen einer freiwilligen Versicherung bei der Berufsgenossenschaft BAU über eine Fördersumme bis zu einer Höhe von 250 € je Kalenderjahr verfügen.
Alle Informationen zu den Arbeitsschutzprämien und dem Stand der verfügbaren Fördermittel sowie Antragsformulare erhalten Sie hier.
Die Arbeitsschutzprämien können nur beantrangt werden, solange Fördermittel zur Verfügung stehen. Dazu müssen die vollständigen Antragsunterlagen einschließlich Rechnungskopie bei der Berufsgenossenschaft BAU eingereicht werden. Eine Laufzeit der Initiative ist nicht bekannt.
Anspruch auf Förderung und Nachweis:
- Gefördert werden umgesetzte Maßnahmen, die noch nicht von der BG BAU bezuschusst worden sind, wenn die jeweiligen Bedingungen eingehalten sind.
- Es werden Maßnahmen nur in dem Jahr gefördert, in dem sie auch durchgeführt / gekauft und beantragt wurden. Maßgebend ist das Rechnungsdatum des laufenden Kalender- und Förderjahres, sowie Fotos, Foto-CDs, Videos, Rechnungskopien, Belege, Zertifikate, Urkunden.
- Gefördert werden auch Miet-oder Leasinggeräte oder Geräte im Flottenmanagement
Wie hoch ist die jährliche Fördersumme meines Unternehmens?
* Bemessungsgrundlage ist der Umlagebeitrag für den Bedarf der BG (ohne Zuschlag und ohne ASD der BG BAU) des jeweiligen Unternehmens des Vorjahres.
Rechtliche Hinweise
Es besteht kein Anspruch auf Förderung - Das Prämiensystem ist eine freiwillige Leistung Ihrer BG BAU. Deshalb besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung unter anderem:
- bei Beitragsrückständen oder Insolvenz des Unternehmens.
- bei Überschreitung der individuellen Förderhöchstsumme des Unternehmens.
- bei Ausschöpfung der Haushaltsmittel für Arbeitsschutzprämien.
Nicht in Anspruch genommene Fördermittel des laufenden Kalenderjahres können nicht ausbezahlt und auch nicht in das folgende Kalenderjahr übertragen werden.
Zuschüsse müssen zurück erstattet werden, sofern innerhalb des ersten Jahres nach der Beschaffung das bereits geförderte Arbeitsmittel weiterverkauft wird.
Haftungsausschluss: Für Schäden, die im Zusammenhang mit Beschaffung, Einbau, Montage, Erprobung, Benutzung, Prüfung, Sicherheitsmaßnahmen bei Betriebsstörung, Wartung, Um- und Abbau sowie Transport des geförderten Arbeitsmittels stehen, übernimmt die BG BAU keine Haftung.
Alle Informationen erhalten Sie hier.
Die Adolf Würth GmbH & Co. KG erhebt und verarbeitet die in dem Formular angegebenen personenbezogenen Daten, um für Sie die gewünschte Anfrage zu bearbeiten. Bitte beachten Sie bei den Formularen die Markierung der Pflichtfelder. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung, der zwingend erforderlichen Daten, ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Durchführung einer vorvertraglichen Maßnahme. Die Verarbeitung der von Ihnen freiwillig mitgeteilten Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Danach ist eine Verarbeitung zulässig, die zur Wahrung der unserer berechtigten Interessen erforderlich ist. Unser berechtigtes Interesse besteht darin, mit Ihnen, unseren Kunden, Kontakt zu haben, unsere Beratungsqualität zu verbessern und Sie bei möglichen Rückfragen einfacher kontaktieren zu können. Die erhobenen Daten werden von uns nur solange gespeichert, wie es für die Bearbeitung Ihrer Anfrage sowie zur Kontaktaufnahme mit Ihnen erforderlich ist. Danach werden sie gelöscht.
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