Klimaanlage mit Sachkundenachweis nach EG 307/2008
Seit Anfang 2015 dürfen treibhausschädigende Kältemittel wie z.B. R134a nur an Unternehmen verkauft werden, die über sachkundiges Personal gem. EG Verordnung 307/2008 (ChemKlimaschutzV) verfügen. Einhergehend müssen neu zugelassene PKW und Kleintransporter ab 2017 mit einem Kältemittel befüllt sein, die geringe Auswirkungen auf den Treibhauseffekt besitzen. Dies führt zu einer Veränderung der Anforderungen der Werkstatt bei Reparaturen und Service an Klimaanlagen. Sie lernen, wie man sach- und fachgerecht den Klimaservice durchführt.
Seminarinhalte
- Aufbau und Funktion von Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen
- Auswirkungen von Treibhausgasen auf die Klimaerwärmung
- Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen (Kyoto-Protokoll)
- Eigenschaften und Auswirkungen von Kältemittel (R134a, R1234yf, R744) auf die Umwelt
- Maßnahmen der Europäischen Union zur Reduzierung von fluorierten Treibhausgasen (EG-Verordnung 517/2014 und EG Richtlinie 2006/40/EG)
- Richtiger Umgang mit Kältemittelflaschen
- Korrektes Arbeiten an Kfz-Klimaanlagen mit Kältemittel R134a und R1234yf
- Testfragebogen zur Erlangung der Sachkunde
Voraussetzungen
keine
Teilnehmerkreis
Alle Servicemitarbeiter, die Wartungen und Reparaturen an KFZ-Klimaanlagen durchführen.
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