Brandschutz- und Evakuierungshelfer:in
In Deutschland muss jeder Betrieb mindestens 5% der Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfern ausbilden. Das bedeutet, dass es in jedem Unternehmen mindestens einen Brandschutzhelfer geben sollte. Die genaue Anzahl der benötigten Brandschutzhelfer lässt sich außerdem aus der Gefährdungsbeurteilung nehmen.
Betriebliche Brandschutzhelfer dienen dazu, bei einem Brand im Unternehmen schnell zu handeln und das Feuer noch in der Entstehungsphase zu löschen. Außerdem helfen sie bei der Evakuierung und sind in der Lage, die Feuerwehr einzuweisen.
In diesem Seminar erlenen Sie die rechtlichen Grundlagen, die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Brandschutz- und Evakuierungshelfenden sowie die Einleitung von Erstmaßnahmen im Brandfall (Brandmeldung, Bekämpfung von Entstehungsbränden, Räumung/Evakuierung des Gebäudes).
Sie werden nach §10 Abs. 2 ArbSchG, §22 Abs. 2 GUV-V A1, ASR A 2.2 Abschnitt 6.2 und DGUV-I 205-023 praxisorientiert geschult.
Seminarinhalte
- Grundzüge des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
Praxis:
- Betriebliche Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung
- Handhabung eines Feuerlöschers an einem gasbetriebenen Brandsimulationsgerät
Voraussetzungen
keine
Teilnehmerkreis
Die Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer können Mitarbeiter:innen absolvieren, die als Brandschutzhelfer:innen für den Brandschutz in ihrem Unternehmen tätig werden sollen. Beschäftigte von Baustellen, die Arbeiten mit Brandgefährdung ausüben, Hausmeister und haustechnisches Personal sowie Sicherheitsfachkräfte und –beauftragte können mit diesem Seminar ebenfalls ihre Kenntnisse auffrischen und vertiefen.
Bitte loggen Sie sich ein, um die verfügbaren Plätze anzuzeigen und sich zum Seminar anzumelden.
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