In Deutschland muss jeder Betrieb mindestens 5% der Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfern ausbilden. Das bedeutet, dass es in jedem Unternehmen mindestens einen Brandschutzhelfer geben sollte. Die genaue Anzahl der benötigten Brandschutzhelfer lässt sich außerdem aus der Gefährdungsbeurteilung nehmen.
Betriebliche Brandschutzhelfer dienen dazu, bei einem Brand im Unternehmen schnell zu handeln und das Feuer noch in der Entstehungsphase zu löschen. Außerdem helfen sie bei der Evakuierung und sind in der Lage, die Feuerwehr einzuweisen.
In diesem Seminar erlenen Sie die rechtlichen Grundlagen, die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Brandschutz- und Evakuierungshelfenden sowie die Einleitung von Erstmaßnahmen im Brandfall (Brandmeldung, Bekämpfung von Entstehungsbränden, Räumung/Evakuierung des Gebäudes).
Sie werden nach §10 Abs. 2 ArbSchG, §22 Abs. 2 GUV-V A1, ASR A 2.2 Abschnitt 6.2 und DGUV-I 205-023 praxisorientiert geschult.
Voraussetzungen
Für die Teilnahme an der Brandschutzhelfer-Ausbildung sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich. Alle Mitarbeitenden, die im Unternehmen als Brandschutz- oder Evakuierungshelfende eingesetzt werden sollen, können teilnehmen. Der Kurs eignet sich auch als Unterweisung im Rahmen regelmäßiger Sicherheitsfortbildungen.
Teilnehmerkreis
Die Schulung richtet sich an:
- Mitarbeitende, die als Brandschutzhelfende oder Evakuierungshelfende eingesetzt werden
- Beschäftigte auf Baustellen mit erhöhter Brandgefährdung
- Hausmeisterdienste und haustechnisches Personal
- Brandschutzbeauftragte und Sicherheitsbeauftragte
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Ersthelfende
- Personen, die ihre Kenntnisse im Brandschutz auffrischen möchten
Bitte loggen Sie sich ein, um die verfügbaren Plätze anzuzeigen und sich zum Seminar anzumelden.
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