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Sicherheitsbeauftragte Person nach SGB VII Grundseminar

Sie unterstützen die Unternehmer:innen bei ihren Maßnahmen zu Verhinderung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen, insbesondere mit Blick auf Vorhandensein und Einsatz von Schutzeinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung. Darüber hinaus wirken sie bei Unterweisungen mit und regen die Mitarbeitenden zu einem sicheren und gesundheitsgerechten Verhalten an.

 

Wann ist ein Sicherheitsbeauftragter Pflicht?

Ab 20 Beschäftigten, müssen Sicherheitsbeauftragte schriftlich bestellt werden. Die Sicherheitsbeauftragte werden in einem festgelegten Arbeitsbereich aktiv. Sie sind ehrenamtlich tätig und unterstützen Führungskräfte in Fragen der Arbeitssicherheit.

Seminarinhalte

  • Sozialversicherungen und die Geschichte des Arbeitsschutzes in Deutschland
  • Pflichten und einzelne Funktionsträger im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzorganisation)
  • Die DGUV und ihre Berufsgenossenschaften
  • Konsequenzen im Arbeitsschutz (Haftung und Versicherungsschutz)
  • Erste Hilfe
  • Arbeitsunfälle
  • Gefährdungsbeurteilung und Risikobewertung
  • Erstellen von Betriebsanweisungen
  • Wirksame Unterweisungen und deren Bedeutung
  • Brandschutz
  • Leistungsfeststellung 

Teilnehmerkreis

Mitarbeitende aus allen Unternehmen und Bereichen, welche die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen möchten.

 

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Veranstaltungen

Seminargebühr: 735,00 €

Alle Preise in Euro, zzgl. gesetzliche MwSt.

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