Nach dem Erhalt des Fachkundenachweis gemäß 209-093 (ehemals DGUV 200-005) (Informationsschrift: BGI/GUV-I 8686) zur Elektrotechnisch unterwiesenen Person für HV-eigensichere Systeme in Fahrzeugen sind Sie berechtigt, an HV-Fahrzeugen Wartungs- und Reparaturarbeiten an konventionelle Fahrzeugbaugruppen durchzuführen. Darüber hinaus dürfen Sie Bordnetz- sowie Karosseriestrukturarbeiten, jedoch nicht in der Nähe von HV-Komponenten und an solchen selbst, übernehmen. |
Teilnehmerkreis
Personen, die das Bedienen beherrschen sowie nichtelektrotechnische Arbeiten an HV-Fahrzeugen durchführen sollen.
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