Fachkundig unterwiesene Person nach DGUV I 209-093 / Stufe 1S
Nach dem Erhalt des Fachkundenachweis gemäß 209-093 (ehemals DGUV 200-005) (Informationsschrift: BGI/GUV-I 8686) zur Elektrotechnisch unterwiesenen Person für HV-eigensichere Systeme in Fahrzeugen sind Sie berechtigt, an HV-Fahrzeugen Wartungs- und Reparaturarbeiten an konventionelle Fahrzeugbaugruppen durchzuführen. Darüber hinaus dürfen Sie Bordnetz- sowie Karosseriestrukturarbeiten, jedoch nicht in der Nähe von HV-Komponenten und an solchen selbst, übernehmen.
Seminarinhalte
- Bedienen von Fahrzeugen und der zugehörigen Einrichtungen
- Durchführung allgemeiner Tätigkeiten, die keine Spannungsfreischaltung des HV-System erfordern
- Lage und Kennzeichnung der HV-Komponenten und Leitungen im und am Fahrzeug
- Durchführung aller mechanischen Tätigkeiten am Fahrzeug (aber: "Hände weg von orange!")
- Festlegen der anzusprechenden Person bei Unklarheiten (z.B. Fachkundiger für HV-eigensichere Systeme)
- Unzulässige Arbeiten am Fahrzeug
- Organisationsablauf bei elektrotechnischen Arbeiten, die unter Leitung und Aufsicht eines Fachkundigen für Hochvoltsysteme durchgeführt werden
- Zusätzliche Fach- / Lackspezifische Themen und zu beachtende Besonderheiten an HV-Fahrzeugen in Lackierkabinen
Voraussetzungen
Es handelt sich hier um den Hochvolt-Lehrgang Stufe 1 (1S). Der Hochvolt-Lehrgang Stufe 2 (2S) und Stufe 3 (3S) werden in einem separaten Seminar angeboten. Der Besuch des Lehrgangs 2S und 3S ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang 1S.
Eine KFZ-technische Ausbildung ist von Vorteil, aber nicht zwingend notwendig.
Teilnehmerkreis
Personen, die das Bedienen beherrschen sowie nichtelektrotechnische Arbeiten an HV-Fahrzeugen durchführen sollen.
Bitte loggen Sie sich ein, um die verfügbaren Plätze anzuzeigen und sich zum Seminar anzumelden.
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