Ausbildung zur befähigten Person, zur Prüfung von Fahrzeugen gem. DGUV Vorschrift 70
Die Teilnehmer werden in theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalten zur Prüfung von Fahrzeugen gem. DGUV Vorschrift 70 ausgebildet. Mit erfolgreichem Abschluss der Wirksamkeitskontrolle können die Teilnehmer "Fahrzeuge" auf ihren Betriebssicheren Zustand überprüfen und die dazugehörige Dokumentation wirksam anlegen.
Betroffen sind Beispielhaft folgende Fahrzeuge:
- Firmenfahrzeug PKW
- Kleintransporter und Nutzfahrzeuge
- Anhänger und Auflieger
Seminarinhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Technische Regeln
- Prüfpflichten
- Die befähigte Person
- Die Prüfung allgemein
- Dokumentation
- Prüfnachweis gem. DGUV 70 und 71
- Anwendung der Prüflisten gem DGUV 70 und 71
- Prüfbefunde gem. DGUV 70 und 71
- Prüfplakette
- DGUV Grundsatz 314-003
- DGUV Grundsatz 314-005
Voraussetzungen
Laut §75 Abs. 1
Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnik hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsvorschiften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik so weit vertraut ist, dass er den betriebssicheren Zustand von Fahrzeugen beurteilen kann
KFZ Mechatroniker, KFZ Mechaniker, KFZ Techniker, KFZ Meister, Servicemitarbeiter des Herstellers, Mitarbeiter mit anerkannter Ausbildung im Bereich der Fahrzeug / Nutzfahrzeugtechnik.
Teilnehmerkreis
KFZ-Mechaniker / Mechatroniker, KFZ Meister / Techniker /Servicetechniker, Nutzfahrzeugmechaniker, Landmaschinenmechaniker. Sowie vergleichbare Ausbildungsgänge /Berufsabschlüsse die als kraftfahrtechnisches Personal anerkannt werden.Bitte loggen Sie sich ein, um die verfügbaren Plätze anzuzeigen und sich zum Seminar anzumelden.
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