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Ausbildung zur befähigten Person, zur Prüfung von Fahrzeugen gem. DGUV Vorschrift 70

Die Teilnehmer werden in theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalten zur Prüfung von Fahrzeugen gem. DGUV Vorschrift 70 ausgebildet. Mit erfolgreichem Abschluss der Wirksamkeitskontrolle können die Teilnehmer "Fahrzeuge" auf ihren Betriebssicheren Zustand überprüfen und die dazugehörige Dokumentation wirksam anlegen.

Betroffen sind Beispielhaft folgende Fahrzeuge:

  • Firmenfahrzeug PKW
  • Kleintransporter und Nutzfahrzeuge
  • Anhänger und Auflieger 

 

 

Seminarinhalte

  • Rechtliche Grundlagen
  • Technische Regeln
  • Prüfpflichten
  • Die befähigte Person
  • Die Prüfung allgemein
  • Dokumentation
  • Prüfnachweis gem. DGUV 70 und 71
  • Anwendung der Prüflisten gem DGUV 70 und 71
  • Prüfbefunde gem. DGUV 70 und 71
  • Prüfplakette
  • DGUV Grundsatz 314-003
  • DGUV Grundsatz 314-005

Voraussetzungen

Laut §75 Abs. 1

Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnik hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsvorschiften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik so weit vertraut ist, dass er den betriebssicheren Zustand von Fahrzeugen beurteilen kann

KFZ Mechatroniker, KFZ Mechaniker, KFZ Techniker, KFZ Meister, Servicemitarbeiter des Herstellers,  Mitarbeiter mit anerkannter Ausbildung im Bereich der Fahrzeug / Nutzfahrzeugtechnik.

 

Teilnehmerkreis

KFZ-Mechaniker / Mechatroniker, KFZ Meister / Techniker /Servicetechniker, Nutzfahrzeugmechaniker, Landmaschinenmechaniker. Sowie vergleichbare Ausbildungsgänge /Berufsabschlüsse die als kraftfahrtechnisches Personal anerkannt werden.

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Veranstaltungen

Seminargebühr: 395,00 €

Alle Preise in Euro, zzgl. gesetzliche MwSt.

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