Unterweisung von verantwortlichen Personen gem. Kapitel 1.3 ADR
Mit der verpflichtenden Unterweisung von verantwortlichen Personenkreisen, hat der Betreiber gem. Kapitel 1.3 ADR, seinen verantwortlichen Personenkreis, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind anlassbezogen auf die Tätigkeiten im Umgang mit dem Gefahrgut zu unterweisen. Diese Unterweisung trägt dazu bei, die Gefahrgutvorschriften für den Verkehrsträger Straße in die Praxis umzusetzen und somit Unfall- bzw. Haftungsrisiken zu minimieren.
Die Möglichkeit der individuellen Ausrichtung an den verantwortlichen Personenkreis bietet sich hier besonders an, vor allem bei der Ausrichtung auf ein Unternehmen mit mehreren Verantwortlichkeiten, z.B. Verpacken, Kennzeichnen, Verladen und Transportieren
Seminarinhalte
- Grundlagen und allgemeine Bestimmungen
- Definitionen und Aufgaben der verantwortlichen Personenkreise (personalisiert auf den Verantwortungskreis)
- Klassifizierungen
- Verpackungen
- Tanks, lose Schüttungen
- Begrenzte und freigestellte Mengen
- Kennzeichnung und Bezettelung
- Begleitpapiere
- Be und Entladen / Ladungssicherung /Transport
- Ausrüstung
- Sicherung
- Verkehrsträger- übergreifende Transporte
- Gefahren
- Maßnahmen bei Vorfällen
Teilnehmerkreis
Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind und gemäß Kapitel 1.3 unterwiesen werden müssen.
Verpacker, Befüller, Verlader, Beförderer, Fahrer (ohne ADR Schein), Empfänger, Entlader, Betreiber, Verkehrsleiter, Untergliederte Verantwortlichkeitsbereiche (Kennzeichnung von Versandstücken, Verpacken von Versandstücken, Verladen von Versandstücken)
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