Schütze dich bei der Arbeit.
Auch ihnen zuliebe.
Erste Hilfe Lösungen
Schütze dich bei der Arbeit.
Auch ihnen zuliebe.
Erste Hilfe Lösungen
Erste Hilfe Konzepte und Produkte - Wir unterstützen Sie für den Notfall
Verletzungen gehören im Handwerk zum Arbeitsalltag. Umso wichtiger ist es, dass Sie im Ernstfall richtig reagieren! Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ein umfassendes Erste Hilfe Konzept mit erforderlichen Sachmitteln, sowie Ersthelferinnen und Ersthelfern, zu implemetieren. Denn im Ernstfall zählt ein schneller und richtiger Ablauf der Rettungskette.
Bei uns finden Sie professionellen Arbeitschutz. Von einzelnen Produkten bis hin zum Gesamtkonzept.

Helfen, Schulen, Ausrüsten
Wer ist Ersthelfer? Wo befinden sich die Verbandskästen? Wie reagiere ich im Notfall?
Bei einem Unfall im Betrieb kann schnelles Handeln im Zweifelsfall Leben retten. Erste Hilfe umfasst das Absetzen eines Notrufs, die Befreiung aus der Gefahrenlage und die Erstversorgung bis zum Eintreffen professioneller Hilfe.
Ein vorschriftsmäßig bestückter Erste-Hilfe-Koffer und passende Notfallsets, gut sichtbar und in Griffweite platziert, unterstützen Sie dabei.

Erste Hilfe Kurzcheck
Erste-Hilfe Material soll auf die Arbeitsstätte so verteilt sein, dass es von ständigen Arbeitsplätzen höchstens 100m Wegstrecke oder höchstens ein Stockwerk entfernt ist.
Unseren Komplettlösungen und Erste Hilfe Sets:
Checkliste für Ihr Erste Hilfe Konzept:
Ist ein Betriebsarzt schriftlich bestellt?
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat jedes Unternehmen schon ab einem einzigen Arbeitnehmer die Pflicht, einen Betriebsarzt zu bestellen
Sind die Ersthelfer innerhalb der Betriebsstätte vorhanden und auch bekannt?
Das Gesetz gibt vor, dass bei jedem Betrieb mit 2-20 Mitarbeitern ein betrieblicher Ersthelfer vorhanden sein muss. Hat das Unternehmen mehr als 20 Beschäftigte, müssen, je nach Branche, 5-10% der Mitarbeiter zum Ersthelferteam gehören.
Sind Erste Hilfe Einrichtungen (Verbandkasten, -buch, Notfall-plan, etc.) vorhanden und gekennzeichnet?
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen (DGUV Vorschrift 1) , dass Mittel zur Ersten Hilfe jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich in geeigneten Behältnissen, gegen schädigende Einflüsse geschützt, in ausreichender Menge bereitgehalten sowie rechtzeitig ergänzt und erneuert werden. Erste-Hilfe-Material soll auf die Arbeitsstätte so verteilt sein, dass es von ständigen Arbeitsplätzen höchstens 100 m Wegstrecke je Stockwerk entfernt ist.
Die Adolf Würth GmbH & Co. KG erhebt und verarbeitet die in dem Formular angegebenen personenbezogenen Daten, um für Sie die gewünschte Anfrage zu bearbeiten. Bitte beachten Sie bei den Formularen die Markierung der Pflichtfelder. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung, der zwingend erforderlichen Daten, ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Durchführung einer vorvertraglichen Maßnahme. Die Verarbeitung der von Ihnen freiwillig mitgeteilten Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Danach ist eine Verarbeitung zulässig, die zur Wahrung der unserer berechtigten Interessen erforderlich ist. Unser berechtigtes Interesse besteht darin, mit Ihnen, unseren Kunden, Kontakt zu haben, unsere Beratungsqualität zu verbessern und Sie bei möglichen Rückfragen einfacher kontaktieren zu können. Die erhobenen Daten werden von uns nur solange gespeichert, wie es für die Bearbeitung Ihrer Anfrage sowie zur Kontaktaufnahme mit Ihnen erforderlich ist. Danach werden sie gelöscht.
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