Leitern- und Fallschutzprüfung in Ihrer Niederlassung
Wir prüfen Ihre Leiter und Ihre Fallschutzausrüstungen direkt bei uns in der Niederlassung.

Leiternprüfung
Auszug aus der DGUV-lnformation 208-016: Prüfung von Leitern und Tritten
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung).
Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen. Die Zeitabstände für die Prüfungen richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
Der Unternehmer hat ferner gemäß § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Person erfüllen muss, die von ihm mit der Prüfung von Leitern zu beauftragen ist.
13,- €/ St. netto

Fallschutzprüfung
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften muss eine Persönliche Schutzausrüstung regelmäßig durch einen Sachkundigen auf ihren einwandfreien Zustand überprüft werden. Diese Prüfung muss mindestens alle 12 Monate bzw. nach Bedarf entsprechend den Einsatzbedingungen und betrieblichen Verhältnissen stattfinden.
Gut zu wissen:
- Komponenten aus textilen Stoffen dürfen maximal 2 Jahre fachgerecht gelagert werden
- Auffanggurt und Verbindungsmittel sollten nach 8 Jahren ausgetauscht werden
- Teile aus textilen Seilen (mitlaufendes Auffanggerät und Verbindungsmittel) sollten nach spätestens 6 Jahren der Benutzung entzogen werden
Für die Berechnung der Ablegereife gilt das Datum des Lieferscheins. Die Kontrolle des Typenschildes gehört zu jeder Sichtprüfung dazu!
19,90 €/ St. netto


