Was ist E-Procurement?
E-Procurement, die elektronische Beschaffung, beschreibt den Kauf von Produkten oder Dienstleistungen über digitale Systeme wie ERP-, Dealer-Management-Systeme oder Plattformen. Diese Systeme ermöglichen Ihnen Ihre Einkaufsprozesse im Handumdrehen zu automatisieren - von der Anfrage bis zur Zahlung.
Durch den Einsatz von E-Procurement-Technologien profitieren sowohl Sie als auch Ihre Lieferanten. Die unternehmensübergreifende Zusammenarbeit wird verbessert und der Datenaustausch effizienter. Starten auch Sie jetzt mit E-Procurement Lösungen durch und machen Sie Ihren Einkauf zukunftssicher.
Welche E-Procurement Systeme gibt es?
Es gibt verschiedene E-Procurement-Systeme, die Unternehmen dabei helfen, ihre Beschaffungsprozesse zu digitalisieren und zu automatisieren. Wir bei Würth arbeiten mit einer Vielzahl an Anbietern aus den folgenden Bereichen zusammen. Durch diese Zusammenarbeit können wir Ihnen bestmöglichst eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre Beschaffungsanforderungen bieten.
Wo wird E-Procurement eingesetzt?
E-Procurement wird in verschiedenen Bereichen eingesetzt, darunter:
- Beschaffung von Rohstoffen und Materialien
- Digitale Verwaltung des Lagers
- Verwaltung von Lieferantenbeziehungen
- Automatisierung von Bestellprozessen
- Kontrolle und Transparenz der Kosten
- Source-to-Pay Beschaffungsprozesse
Für wen ist E-Procurement geeignet?
E-Procurement ist ideal für alle Unternehmen, die ihre Beschaffungsprozesse digitalisieren und optimieren möchten. Sowohl große Unternehmen und Konzerne als auch kleine und mittelständische Unternehmen profitieren von der Automatisierung und Effizienzsteigerung.
Einsatz im Handwerk
Auch Handwerksbetriebe können E-Procurement optimal nutzen. Sie profitieren dabei vor allem von:
- Kosteneinsparungen: Effizientere Beschaffungsprozesse sparen Kosten
- Zeitersparnis: Mehr Zeit für das Kerngeschäft durch optimierte Prozesse
- Bestandsverwaltung: Automatisierte Nachbestellungen und optimale Bestandsverwaltung
- Projektplanung: Bessere Planung und Umsetzung von Projekten durch digitalisierte Materialbeschaffung und Lagerverwaltung
- Rechnungsprüfung und Buchhaltung: Ab dem 01.01.2025 müssen Handwerksbetriebe in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen, zu archivieren und zu verarbeiten. Dies erfordert die Einhaltung bestimmter Standards und Normen, wie z.B. das Format der E-Rechnung gemäß EN16931.
Welche Voraussetzungen müssen für E-Procurement erfüllt sein?
Um ein E-Procurement-System erfolgreich einzuführen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:
- Technische Infrastruktur: Sorgen Sie für eine zuverlässige Netzwerkverbindung und geeignete Hardware. Nutzen Sie bestehende IT-Systeme optimal, indem Sie auf die Kompatibilität mit E-Procurement-Lösungen achten. Dies ermöglicht die nahtlose Implementierung von Software für elektronische Bestellungen, Rechnungen und Zahlungen.
- Systemeinführung: Gegebenenfalls müssen Sie Ihre aktuellen Bestellvorgänge an die neuen Beschaffungsprozesse anpassen. Dadurch können Sie aber Ihre Arbeitsabläufe optimieren und vereinfachen.
- Schulung der Mitarbeiter: Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden im Umgang mit Ihrem E-Procurement-System. So stellen Sie sicher, dass neue Prozesse effizient und korrekt angewendet werden.
- Rechtliche Anforderungen: Ab dem 01.01.2025 müssen Handwerksbetriebe in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen, zu archivieren und zu verarbeiten. Dies erfordert die Einhaltung bestimmter Standards und Normen, wie z.B. das Format der E-Rechnung gemäß EN16931.
- Wartung und Updates: Halten Sie Ihr E-Procurement System durch Updates auf dem neuesten Stand.
Welche Vorteile bietet E-Procurement für Handwerker?
E-Procurement bietet Ihnen zahlreiche Vorteile, die den Beschaffungsprozess effizienter und kostengünstiger gestalten.
Die Adolf Würth GmbH & Co. KG erhebt und verarbeitet die in dem Formular angegebenen personenbezogenen Daten, um für Sie die gewünschte Anfrage zu bearbeiten. Bitte beachten Sie bei den Formularen die Markierung der Pflichtfelder. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung, der zwingend erforderlichen Daten, ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Durchführung einer vorvertraglichen Maßnahme. Die Verarbeitung der von Ihnen freiwillig mitgeteilten Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Danach ist eine Verarbeitung zulässig, die zur Wahrung der unserer berechtigten Interessen erforderlich ist. Unser berechtigtes Interesse besteht darin, mit Ihnen, unseren Kunden, Kontakt zu haben, unsere Beratungsqualität zu verbessern und Sie bei möglichen Rückfragen einfacher kontaktieren zu können. Die erhobenen Daten werden von uns nur solange gespeichert, wie es für die Bearbeitung Ihrer Anfrage sowie zur Kontaktaufnahme mit Ihnen erforderlich ist. Danach werden sie gelöscht.
Ergänzende Datenschutzhinweise, insbesondere zu Ihren Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Beschwerde, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.