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Brandschott: So finden Sie das passende Abschottungssystem

Brandschutz in der Elektro- und Gebäudetechnik: Erfahren Sie, wie Sie mit passenden Abschottungssystemen Kunden überzeugen, teure Nachbesserungen sowie Schulungen sparen und zusätzliche Einnahmen generieren – inklusive Tipps zur Auswahl zulassungsfreier Lösungen.

09/14/2026

Lesezeit

10 Minuten

Der Brandschutz ist ein heißes Thema für Projektverantwortliche in der Elektro- und Gebäudetechnik. Wer sich in der komplexen Welt der Brandabschottungen auskennt, kann Kunden bei der Abschottung von Kabeln und Rohren einen echten Mehrwert bieten. Erfahren Sie in diesem Beitrag, worauf es beim Brandschutz ankommt, wie Sie das richtige System finden, Nachbesserungen vermeiden und welche Systeme schulungsfrei sind.

Brandabschottungen

Defekte an Elektroinstallationen verursachen rund ein Drittel der Brände in Deutschland, das ergaben Untersuchungen des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e.V. (IFS). Das Institut hat 2024 die Ursachen von rund 1.500 Brände ermittelt. Das Ergebnis macht deutlich: Planer und Installateure haben eine große Verantwortung beim Brandschutz.Die Ziele des Brandschutzes in Gebäuden sind in den Landesbauordungen festgeschrieben. Zu ihnen gehört:

  • Entstehung eines Brandes vorbeugen
  • Ausbreiung von Rauch und Feuer vermeiden
  • Die Rettung von Menschen und Tieren
  • Wirksame Löscharbeiten ermöglichen

Die fachmännische Umsetzung aller Installationen wird bei der Bauabnahme überprüft, bei der Abnahme müssen entsprechende Brandschutznachweise vorliegen.

Wo ist der Brandschutz geregelt? LBO, LAR und aBG im Überblick

Die Anforderungen an den Brandschutz geben in Deutschland die Bauordnungen der Bundesländer, also die Landesbauordnungen (LBO), vor. Das Baurecht bietet über die ebenfalls länderspezifische Verwaltungsvorschrift „Technische Baubestimmung“ Lösungsvorschläge: So lassen sich Abschottungen zum Beispiel über die „Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen“, kurz Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR), realisieren. Alternativ können nach Baurecht so genannte „Klassifizierte Abschottungen“ mit allgemeiner Bauartgenehmigung (aBG) eingesetzt werden. Wichtig: Vor der Ausführung ist der aktuelle Landesstand zu prüfen. In unserem Brandschutz ABC haben wir alles Wissenswerte zum Thema zusammengefasst. Weitere Informationen zur MLAR, dem übergeordneten Muster des Bundes zur den LAR, finden Sie auf der Webseite des DiBt.

Die Verarbeitung der Abschottungssysteme und Kanäle zur Brandlastkapselung sind keinem speziellen Gewerbe zugeordnet. Ob ein Abschottungssystem eine herstellerspezifische Unterweisung oder Schulung benötigt, regelt der so genannte Anwendbarkeitsnachweis. Eine einfache Faustregel besagt, dass reine Kabel- oder Rohrabschottungen ohne Unterweisung errichtet werden dürfen. Kombiabschottungen hingegen sind schulungspflichtig.

Verwendbarkeitsnachweis, ANWENDBARKEITSNACHWEIS, Übereinstimmungserklärung – Drei Dokumente, ein Ziel

Ein Verwendbarkeitsnachweis belegt die mangelfreie Eignung eines Bauprodukts nach dem deutschen Baurecht. Ausgestellt wird er von Prüfstellen oder dem Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt). Beispiele: Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) oder die Europäische Technische Bewertung (ETA) bzw. die dazugehörige Leistungserklärung + CE-Kennzeichnung.

Zu unterscheiden sind Verwendbarkeitsnachweis und Anwendbarkeitsnachweis: Der Verwendbarkeitsnachweis belegt die Eignung. Der Anwendbarkeitsnachweis regelt, wie das System im Einzelfall zu verbauen ist die sog. Bauart (Bauteildicke, Abstände, Schulungspflicht).

Die Übereinstimmungserklärung bestätigt, dass das Produkt exakt nach den Vorgaben des Anwendbarkeitsnachweises und den Herstellerangaben verbaut wurde. Ausgestellt wird sie vom Handwerksbetrieb oder Unternehmen, der die Arbeiten vor Ort ausführt.

Schulungspflicht – der Anwendbarkeitsnachweis entscheidet

Für die Installation von schulungspflichtigen Abschottungssystemen, etwa für Kombibrandschutzabschottungen, brauchen Installateure eine Schulung oder Unterweisung durch den Hersteller. Die Vorgaben für Schulungen regelt der Anwendbarkeitsnachweis. Würth bietet drei unterschiedliche Verarbeiterschulungen. Ihr Vorteil durch eine solche Weiterbildung: Sie können Ihren Kunden künftig mehr Leistungen anbieten. Mehr Informationen zu unseren Schulungen erhalten Sie hier:

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Feuerwiderstandsklassen EI 30, EI 60, EI 90 – welche Klasse gilt wann?

Die Landesbauordnungen (LBO) stellen je nach Gebäudeklasse, also entsprechend der Höhe des Gebäudes und der Größe der Nutzungseinheiten, unterschiedliche Brandschutzanforderungen an die Bauteile:

EI 30 (feuerhemmend): Hält mindestens 30 Minuten stand
Beispiele: Türen oder Wände in Fluren oder zwischen Wohnungen

EI 60 (hochfeuerhemmend): Hält mindestens 60 Minuten stand
Beispiel: Bei erhöhten Anforderungen im Brandschutzkonzept wie Treppenhäuser und Fluchtwege in Gebäudeklasse 4 (Gebäudehöhe bis 13 m, Nutzungseinheit bis max. 400 qm) wie Mehrfamilienhäuser

EI 90 (feuerbeständig): Hält mindestens 90 Minuten stand
Beispiel: Trennung von Brandabschnitten in Gebäudeklasse 5 (Gebäudehöhe zwischen 13 und 22 m, Nutzungseinheiten größer 400 qm) wie große Mehrfamilienhäuser

Das passende System finden: Brandschutzposter und Brandschutzassist

Für die Auswahl des passenden Systems sind zwei Fragen entscheidend:

  • WO wird die Abschottung eingesetzt?
  • WAS, also welche Medien, werden durch die Abschottung geführt?

Auswahl über das Brandschutzposter

Übersichtlichen Piktogramme leiten Sie anhand der beiden Kriterien „WO“ und „WAS“ zum passenden Brandschutzsystem für Ihre Einbausituation. Die Produkte zur Errichtung des Abschottungssystems finden Sie über die roten Steckbriefnummern unterhalb der Piktogramme. Hier können Sie das aktuelle Brandschutzposter als PDF einsehen und runterladen.

Auswahl mit dem Würth Brandschutzassistent

Der Würth Brandschutzassistent verkürzt die Auswahl deutlich und gib Nutzern die Sicherheit, ein geeignetes System zu wählen.

So funktioniert’s: Anforderungsparameter eingeben, das Online-Tool filtert die geeigneten Brandschutzsysteme. Zu jedem System erhält der Nutzer Hinweise, wo in den Bauartgenehmigungen die Auswahl bestätigt werden kann. Auch für Anwendungssituationen, die noch nicht in den Bauartgenehmigungen integriert sind, werden Lösungshinweise gegeben.

Alle Würth Brandschutzsysteme sowie die dazugehörigen Unterlagen wie Systemsteckbrief, Montageanleitung, Zulassung und Übereinstimmungserklärung finden Sie unter www.wuerth.de/brandschutz.

Konkrete Tipps: Kabelabschottungen – welches System für welchen Durchbruch?

An Decken- und Wanddurchbrüchen für Kabel mit Anforderung an den Feuerwiderstand haben sich klassifizierte Brandschottungen bewährt. Sie verhindern, dass sich Feuer und Rauch im Gebäude ausbreiten. Eine der einfachsten Kabelabschottungen ist das System D2.1 – Brandschutzkitt intumeszierend von Würth. Die 1-Produkt-Schottlösung ist schulungsfrei, besteht aus einer intumeszierenden, kittartigen Brandschutzmasse und ist für die Abschottung von Kabel bis 21 mm geeignet. Mehr Informationen zum System D2.1 – Brandschutzkitt intumeszierend finden Sie im Produktdatenblatt.

Kabelabschottungen
Tipps für BrandschutzAbschottungen für Elektro- und Kommunikationstechnik
  • Verschließen Sie schmale Einzelkabel mit im Brandfall aufschäumenden Materialien oder mit nichtbrennbaren Materialen wie Brandschutzzement oder Mineralwolle mit einem Schmelzpunkt ≥ 1000°C.
  • Bei komplexeren Kabelabschottungen, zum Beispiel für Bündel oder Hohlleiterkabel, nutzen Sie bauaufsichtlich zugelassene Abschottungssysteme.
  • Kennzeichnen Sie Schottungen mit einem Schild. Angegeben werden müssen mindestens das verwendete Abschottungssystem, die ausführende Firma (inkl. Name des Errichters) und das Datum.
  • Verwenden Sie in einer Rohrbauöffnung nur aufeinander abgestimmte Produkte/Systeme eines Herstellers.
Konkrete Tipps: Rohrabschottungen – Kunststoff, nichtbrennbares Rohr, Kombiabschottungen: Was gilt wann?

Nach § 40 Absatz 1 der Musterbauordnung (MBO) dürfen Rohrleitungen nur durch raumabschließende Bauteile mit vorgeschriebener Feuerwiderstandsfähigkeit geführt werden, wenn eine Brandausbreitung ausreichend lange ausgeschlossen ist oder entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen wurden.

Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) legt unter Punkt 4 die genauen Brandschutzanforderungen fest, dabei gibt es zwei Lösungen:

  • Lösung 1: Leitungen müssen durch Abschottungen verlaufen, die mindestens die gleiche Feuerwiderstandsfähigkeit wie die Bauteile besitzen
  • Lösung 2: Leitungen müssen in Installationsschächten oder -kanälen geführt werden. Diese Schächte oder Kanäle müssen die gleiche Feuerwiderstandsfähigkeit wie die durchdrungenen Bauteile aufweisen und aus nicht brennbaren Materialien bestehen. Das gilt auch für die Verschlüsse von Öffnungen.

Rohrabschottungen sind hauptsächlich bei brennbaren Leitungen wie z.B. Kunststoffrohren erforderlich, da diese im Brandfall schmelzen oder verbrennen und die Gefahr einer Brandweiterleitung auch durch raumabschließende Wände und Decken besteht. Kunststoffrohre ab einem Durchmesser von 32 mm müssen mit einem Klassifizierten System geschottet werden, zum Beispiel der Würth Rohrmanschette RK I.

Erleichterungen für die Leitungsführung

Es gibt Ausnahmen: Rohrabschottungen sind nicht erforderlich in Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2, also innerhalb von Wohnungen sowie innerhalb derselben Nutzungseinheit mit nicht mehr als insgesamt 400 m² in nicht mehr als zwei Geschossen. Gemäß der sog. „Erleichterungen“ der MLAR gelten unter Beachtung der erforderlichen Abstände , der Mindestdicken der durchdrungenen Bauteile (30 Minuten = 60 mm / 60 Minuten = 70 mm / 90 Minuten = 80 mm) sowie der Ausfüllung des Restverschlusses unter anderem weitere Ausnahmen für:

  • Rohrleitungen mit einem Außendurchmesser bis 160 mm aus nicht brennbaren Baustoffen
  • Rohrleitungen für nicht brennbare Medien und Installationsrohre für elektrische Leitungen mit einem Außendurchmesser bis 32 mm aus brennbaren Baustoffen
  • Einzelne Elektrische Leitungen ohne Durchmesserbegrenzung
Tipps für BrandschutzAbschottungen für Heizung- und Sanitärtechnik
  • Achten Sie bei Rohrdurchbrüchen auf die richtige Isolierung.
  • Kunststoffrohre bis Außendurchmesser 32 mm, nichtbrennbare Rohre bis Außendurchmesser 160 mm und einzelne Elektrische Leitungen ohne Durchmesserbegrenzung dürfen nach MLAR abgeschottet werden.
  • Für den Ringspaltverschluss bringen Sie Mineralwolle A1 mit einem Schmelzpunkt ≥1000°C oder einen nicht brennbaren Baustoff ein.
  • Bei aufgesetzten Brandschutzmanschette benötigen Sie bei Wanddurchbrüchen links und rechts je eine Manschette. Bei Deckendurchbrüchen ist eine Manschette an der Unterseite der Decke nötig.
Kombischottungen

Für Kombiabschottungen, also die gemeinsame Durchführung von Kabeln und Rohrleitungen, gelten besondere Regelungen: Die Musterbauordnung (MBO) § 40 Abs. 1 legt fest: Leitungen dürfen nur durch raumabschließende Wände und Decken geführt werden, wenn eine Brandausbreitung ausreichend lange nicht zu befürchten ist. Die Feuerwiderstandsklasse des Schotts muss mindestens der des Bauteils entsprechen. Jedes System einer Kombiabschottung benötigt einen gültigen Nachweis. In der Regel ist eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) oder Allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) einer bauaufsichtlich anerkannten Stelle (z.B. einer Materialprüfanstalt) zwingend erforderlich.

Jedes Kombischott muss dauerhaft direkt neben dem Schott mit einem Schild gekennzeichnet werden. Pflichtangaben sind: Hersteller des Schottsystems, Name des Errichters (Fachbetrieb), Systembezeichnung und Zulassungsnummer (z.B. aBG), Feuerwiderstandsklasse (z. B. EI 90) und Monat/Jahr der Errichtung. Kombiabschottungen dürfen nur von sachkundigen Fachkräften oder spezialisierten Fachbetrieben installiert werden. Die Hersteller der Schottsysteme bieten hierfür spezielle System-Schulungen an, die für den rechtssicheren Verbau oft zwingend vorausgesetzt werden.

Brandlastkapselung in Flucht- und Rettungswegen

Bei einem Brand müssen Rettungswege ausreichend lange zugänglich sein, das gibt §36 MBO vor. Elektrische Leitungen und brennbare Isolierungen stellen hier ein erhöhtes Brandrisiko dar. Deshalb gilt für notwendige Flure grundsätzlich die Anforderung „nicht brennbar“ bzw. brandlastfrei halten. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass „brennbare“ Leitungen, die nicht dem Betrieb des Flures dienen, mit geeigneten Maßnahmen vom Rettungsweg zu trennen oder zu kapseln sind.

Mit dem Würth Brandschutzkanal (I-Kanal) sind Sie auf der sicheren Seite. Die dämmschichtbildende Innenbeschichtung schäumt im Brandfall auf und verhindert die Brandweiterleitung. Die vorgefertigten Kanäle können einfach und schnell zusammengesteckt werden und eignen sich für die Ein-Mann-Montage. Der I-Kanal ist als zwei-, drei- oder vierseitiger Kanal und als verschiedene Formteile erhältlich. Mehr Informationen zum System E4 – Brandschutzkanal I finden Sie auf der Produktseite.

Checkliste zu Kennzeichnung, Nachweise, Abnahme – so läuft es reibungslos

1. Vorsicht ist besser als Nachsicht: Brandschutz ist Planungssache und muss direkt in der Planung berücksichtigt werden.

2. Kommunikation aller am Bau Beteiligten: Planer, Elektro- und Sanitärinstallateur sowie Bauherr sollten sich eng abstimmen, um brandschutztechnischen Mängeln gewerkübergreifend vorzubeugen.

4. Kennzeichnung direkt am Schott bei klassifizierten Abschottungen: Hersteller, Systembezeichnung, Nachweis-Nummer (Zulassungs-, Bauartgenehmigungs- oder Prüfzeugnisnummer, zum Beispiel aBG, oder abP), Feuerwiderstandsklasse, Errichtungsdatum, Name des ausführenden Handwerksbetriebs oder Fachunternehmens.

5. Korrekte Nachweise und Dokumentation: Nötig sind unter anderem Übereinstimmungserklärung, gültiger Anwendbarkeitsnachweis wie allgemeine Bauartgenehmigung (aBG), oder Prüfzeugnis (abP) sowie eine eindeutiger Identifikationsnummer (ID) pro Schott, die Verortung im Grundrissplan sowie eine Fotodokumentation.

6. Abnahme: Prüfsachverständige oder Fachbauleiter prüfen die Schotte unter anderem auf diese Kriterien:

  • Systemreinheit: Wurden ausschließlich Komponenten eines zugelassenen Systems verwendet?
  • Einhaltung des maximalen Belegungsgrades einer Öffnung (60/40 Regel)
  • Abstände: Sind die Mindestabstände zwischen den einzelnen Leitungen innerhalb des Schotts sowie zu den Rändern korrekt?
  • Abhängung: Sind Kabeltrassen und Rohre vor dem Schott statisch abgefangen, damit sie im Brandfall nicht reißen?
  • Restspaltverschluss: Sind alle Ringspalte bei Rohrdurchführungen lückenlos mit dem vorgeschriebenen Dämmstoff oder Mörtel verschlossen?
  • Bauteilstärke: Passt die Dicke der Wand oder Decke zu den Vorgaben im Prüfzeugnis des Schotts?

Seminare

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Sie erbringen den von der Gesetzgebung erforderlichen Nachweis, dass Sie vom Hersteller der bauaufsichtlich zugelassenen Systeme geschult sind.

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Service und Beratung – von der Planung bis zur Dokumentation

Unsere erfahrenen Brandschutzspezialisten beraten Sie am Telefon, per E-Mail oder persönlich vor Ort. Schicken Sie uns einfach die ausgefüllte Erste Hilfe Checkliste, wir empfehlen Ihnen das passende System für Ihre Anwendung. Bei Großbaustellen beraten Würth-Mitarbeiter Sie auch gerne vor Ort.

Auf Wunsch begleiten Sie die erfahrenen Brandschutzspezialisten von Würth während der gesamten Bauzeit – von der Planung bis zur Dokumentation und Umsetzung.

Zu unserem Service-Angebot zählen:

  • Analyse der Begebenheiten vor Ort
  • Abgleich mit aktuellen Richtlinien
  • System- und Produktauswahl
  • Sonderlösungen passend für Ihr Projekt
  • Unterstützung bei gutachterlichen Stellungnahmen
  • Einzigartige, flexible Software für die Planung und Dokumentation
  • Lückenlose Nachvollziehbarkeit von der Planung bis zur Ausführung

So erreichen Sie uns:

Service-Hotline

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie unsere
Service-Hotline.

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Oder kontaktieren Sie unsere Experten per E-Mail an Produkt-Anwendungsberatung@wuerth.com.

Fazit: Die Wahl des richtigen Brandschotts hängt von Einbauort (WO) und durchgeführtem Medium (WAS) ab. Jedes System benötigt einen gültigen Awendbarkeitsnachweis: Die Übereinstimmungserklärung muss bei der Bauabnahme vorliegen. Ob eine Schulung erforderlich ist, regelt der systemspezifische Anwendbarkeitsnachweis, der vor jeder Ausführung zu prüfen ist. Würth unterstützt Sie mit einer breiten Produktpalette an Brandschutzsystemen von der Abschottung über die Brandlastkapselung bis hin zum Funktionserhalt. Unser Leitsystem und unser Expertenteam helfen Ihnen, auch bei komplexen Brandschutz-Anforderungen einen kühlen Kopf zu bewahren.

FAQ: Die häufigsten Fragen zum Brandschott

Wann brauche ich für ein Brandschott eine Schulung?

Ob eine Schulung oder Unterweisung durch den Hersteller erforderlich ist, regelt der Anwendbarkeitsnachweis des jeweiligen Systems. Als Orientierung gilt: Reine Kabel- oder Rohrabschottungen sind häufig schulungsfrei, Kombiabschottungen in der Regel schulungspflichtig. Verbindlich ist immer die Aussage im systemspezifischen Anwendbarkeitsnachweis, dieser muss vor jeder Ausführung geprüft werden.

Was ist der Unterschied zwischen Anwendbarkeitsnachweis und Übereinstimmungserklärung?

Der Anwendbarkeitsnachweis, in der Regel eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), belegt, dass ein Abschottungssystem bauaufsichtlich zugelassen ist. Die Übereinstimmungserklärung bestätigt, dass das konkret eingebaute System den Anforderungen dieser Zulassung entspricht. Beide Dokumente müssen bei der Bauabnahme vorliegen.

Welche Feuerwiderstandsklasse muss ein Brandschott erfüllen?

Die erforderliche Feuerwiderstandsklasse (z. B. EI 30, EI 60 oder EI 90) ergibt sich aus dem Brandschutzkonzept des Gebäudes und der jeweiligen Landesbauordnung. Die Klasse gibt an, wie viele Minuten ein Bauteil im Brandfall seine Funktion erfüllen muss. Welche Klasse für einen konkreten Einbaufall gilt, legt die Planung fest – nicht die ausführende Firma.

Was muss auf dem Kennzeichnungsschild einer Schottung stehen?

Jede ausgeführte Schottung muss mit einem Schild gekennzeichnet werden. Darauf müssen mindestens das verwendete Abschottungssystem (inkl. Zulassungsnummer), die ausführende Firma (Errichter) sowie das Datum der Ausführung angegeben sein. Die Kennzeichnungspflicht gilt unabhängig davon, ob das System schulungsfrei oder schulungspflichtig ist.

Dürfen Kunststoffrohre nach MLAR ohne klassifiziertes Schottsystem abgeschottet werden?

Kunststoffrohre bis einem Durchmesser von 32 mm dürfen nach MLAR ohne klassifiziertes Schottsystem abgeschottet werden, sofern die weiteren Anforderungen der MLAR erfüllt sind. Ab einem Durchmesser von mehr als 32 mm ist ein klassifiziertes Schottsystem wie eine Brandschutzmanschette erforderlich. Für nichtbrennbare Rohre gilt diese Grenze bei 160 mm. Einzelne Elektrische Leitungen dürfen sogar ohne Durchmesserbegrenzung hindurchgeführt werden. Die jeweiligen Anforderungen sind in der MLAR geregelt, deren Aktualität vor der Ausführung geprüft werden sollte.

Hinweis: Dieser Beitrag gilt der allgemeinen Orientierung. Die darin enthaltenen Informationen können eine individuelle Beratung durch Fachpersonal oder das genaue Studium der jeweiligen technischen Bedienungsanleitungen nicht ersetzen.

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