Befestigung in WHG-Dichtflächen

Befestigung in WHG-Dichtflächen
Befestigung in WHG-Dichtflächen

Grundwissen und Produkte zur Verankerung in abgedichteten Flächen gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz

Befestigung in WHG-Dichtflächen

Grundwissen und Produkte zur Verankerung in abgedichteten Flächen gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Notwendigkeit von speziellen Nachweisen bzw. Produkten

Immer wenn etwas in einer WHG-konformen Fläche verankert werden soll, ist ein entsprechend qualifiziertes Produkt zu verwenden. Da die WHG-konforme Fläche – die als sekundäre Schutzbarriere dient – durch die Bohrung beschädigt bzw. geschwächt wird, sind über die üblichen Tragfähigkeiten hinausgehende Nachweise zur Dichtigkeit notwendig.

Arten von WHG-Dichtflächen

Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von WHG-Dichtflächen.

Verankerung in flüssigkeitsdichter Beton (FD-Beton/FDE-Beton)

Flüssigkeitsdichter Beton
(FD-Beton/FDE-Beton)

Der Beton an sich stellt die abdichtende Grenzfläche dar. Dies wird durch eine Betonrezeptur, die zu einem geringen Kapillarraum und damit einem schwindarmen Beton führt, erreicht. Es gibt flüssigkeitsdichten Beton (FD-Beton) und flüssigkeitsdichten Beton nach Eindringprüfung (FDE-Beton).

Verankerung in beschichtetem Normalbeton

Beschichteter Normalbeton

Die Dichtigkeit wird ausschließlich durch eine geeignete Beschichtung (meist auf Epoxidharzbasis) sichergestellt.

In beiden Fällen gilt: Die WHG-konforme Fläche wird durch die Bohrung beschädigt. Bei FD- und FDE-Beton muss gezeigt werden, dass der Befestigungspunkt keine Schwachstelle darstellt. Bei beschichtetem Beton muss der Verbundmörtel die Beschichtung wieder „reparieren“und die Dichtigkeit wiederherstellen.

 

Einsatzgebiete von WHG-Dichtflächen

WHG-Dichtflächen sind immer dann erforderlich, wenn wassergefährdende Stoffe mit einem Volumen größer als 220 Liter zum Einsatz kommen. Beispiele hierfür sind Hydrauliköl, Chemikalienlager, Wasseranlagen, Tankstellen, chemische Produktionen und viele mehr.

Heizölbehälter

Hierbei wird zwischen einer einmaligen Belastung mit begrenzter Zeit (z. B. Havarie) (LAU Anlagen) und einer intermittierenden Beaufschlagung mit gewisser Häufigkeit (z. B. Tropfen) (HBV-Anlagen) unterschieden.

LAU-Anlagen:

  • Lagern (z. B. Heizölbehälter)
  • Abfüllen (z. B. Tankstellen)
  • Umschlagen (z. B. Logistikzentren)
Lagerregal mit Chemiekalien
Tankstelle
Chemische Produktion

HBV-Anlagen:

  • Herstellen (z. B. chemische Produktion)
  • Behandeln (z. B. Filteranlagen)
  • Verwenden (z. B. Drehmaschinen)

Rechtliche Grundlagen

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) regelt in §62 die Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Hier ist beschrieben, dass Verunreinigungen von Gewässern und Grundwasser auszuschließen sind. WHG-Dichtflächen sollen verhindern, dass wassergefährdende Stoffe in Gewässer oder Grundwasser eindringen können.

Ein Zwei-Barrieren-System ist einzuhalten:

  • Primärschutz = sichere Umschließung der Substanz
  • Sekundärschutz = Bauteil (z .B. Bodenplatte)

Darauf aufbauend greift die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV §17 und 18).

Die technischen Anforderungen werden dann im Merkblatt des DAfStb: „Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (BUmwS) in Abschnitt 7.3.2, sowie in der technischen Regel „DWA-A 786: TRwS TR wassergefährdender Stoffe“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (Kapitel 4) geregelt.

Das eingesetzte Produkt muss eine ETA als Verbundddübel/Injektionssystem vorweisen, um die Tragfähigkeiten und die Gebrauchstauglichkeit nachzuweisen.

Die Anwendung in WHG-Dichtflächen (Dichtigkeit und Beständigkeit) kann über eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) nachgewiesen werden.

Produktlösungen

Anforderungen an Befestigungsprodukte

  • 1. Es dürfen ausschließlich Verbundanker eingesetzt werden.
  • 2. Der Verbundanker muss eine Europäische Technische Bewertung aufweisen (Nachweis Standsicherheit, Gebrauchstauglichkeit)
  • 3. Der Nachweis der WHG-Konformität erfolgt über eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt
ETA-Logo

Geeignete Produkte von Würth

Für die Verankerungen in flüssigkeitsdichtem Beton
(FD- bzw. FDE Beton)

 

Injektionssystem BETON-MULTI WIT-UH 300

Leistungsnachweise:

Für Verankerungen in beschichtetem Normalbeton

 

Injektionssystem PURE EPOXY WIT–PE 1000

Leistungsnachweise:

  • Europäische Technische Bewertung ETA-19/0542
  • Allgemeine Bauartgenehmigung aBG Z-74.8-219 (gilt in Verbindung mit dem Beschichtungssystem „StoCretec WHG System 2“ gemäß Bescheid Nr. Z-59.12-3111)

Weitere Produktlösung bald verfügbar:

Würth arbeitet derzeit an einem Verbundankersystem bestehend aus Betonschraube W-BS 2/A4 und Injektionsmörtel WIT-PE 1000 als zusätzliche Alternative für WHG-konforme Verankerungen in flüssigkeitsdichtem Beton.

Schulung wird benötigt

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) des Verankerungssystems erfordern von der anwendenden Person eine auf diesen Anwendungsfall ausgelegte Schulung. Die Akademie Würth bietet Ihnen dazu das entsprechende Seminar: „Befestigungen in LAU-Anlagen und im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (WHG)“.