Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) in der betrieblichen Praxis
Seminarinhalte
- Aufgaben und Pflichten nach VDE 1000-10
- VDE 0105-100
- DGUV Vorschrift 1 (BGV A1)
- DGUV Vorschrift 3 (BGV A3)
- ArbStättV
- Betriebssicherheitsverordnung inklusive den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
- Rechtssichere Übertragung von Pflichten
- Anhalten von Mitarbeiter:innen zur korrekten Ausführung Ihrer Aufgaben
- Umsetzungsvorschläge aus der Praxis für die Praxis
Voraussetzungen
Für die Qualifikation einer Elektrofachkraft ist in der Regel mit dem Abschluss einer der nachstehend genannten fachlichen Ausbildungen des jeweiligen Arbeitsgebietes der Elektrotechnik vorhanden:
- Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zum Gesellen/ zur Gesellin oder zum Facharbeiter/ zur Facharbeiterin
- Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker/zur staatlich geprüften Technikerin
- Ausbildung zum Industriemeister/zur Industriemeisterin
- Ausbildung zum Handwerksmeister/zur Handwerksmeisterin
- Ausbildung zum Diplomingenieur/zur Diplomingenieurin, Bachelor oder Master
Teilnehmerkreis
Verantwortliche Elektrofachkräfte und solche die es werden wollen, Fach- und Führungskräfte.
Betreiber, Anlagenbetreiber, Anlagenverantwortliche
Elektrofachkräfte
Techniker, Meister, Ingenieure, Master und Bachelor im Fachgebiet der Elektrotechnik
Fachkräfte für Arbeitssicherheit
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