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Sachkundenachweis für Airbag und Gurtstraffer

Die von der BAM nach §5 SprengG erteilten Zulassungen für Airbag und Gurtstraffereinheiten von Kraftfahrzeugen weisen für diese einbaufertigen Gegenstände eine Zuordnung als Pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke der Kategorien P1 auf. Daher darf nur sachkundig geschultes Personal gemäß Sprengstoffgesetzt im gewerblichen Bereich Arbeiten an Airbag- und Gurtstraffersystemen durchführen.

Seminarinhalte

  • Pyrotechnik im Kfz: neueste Systeme und ältere Besonderheiten
  • Handhabung der sprengstoffgezündeten Insassenschutzsysteme
  • Arbeitsweise und Aufbau der Sicherheitssysteme
  • Mögliche Funktionsfehler und Methoden zu ihrer Behebung
  • Rechtliche Handhabung (Sprengstoffrecht, 2. VO zum SprengG)
  • Zuständigkeit in diesem Bereich
  • Lagerung pyrotechnischer Gegenstände
  • Anzeigeverfahren und Ordnungswidrigkeitsgesetz
  • Testfragebogen zur Erlangung der Sachkunde

Voraussetzungen

Volljährigkeit.

Teilnehmerkreis

Alle Servicemitarbeiter über 18 Jahre, die Wartungen und Reparaturen an Airbag- und Gurtstraffereinheiten ausführen.

 

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Veranstaltungen

Seminargebühr: 300,00 €

Alle Preise in Euro, zzgl. gesetzliche MwSt.

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