Sachkundenachweis für Airbag und Gurtstraffer
Die von der BAM nach §5 SprengG erteilten Zulassungen für Airbag und Gurtstraffereinheiten von Kraftfahrzeugen weisen für diese einbaufertigen Gegenstände eine Zuordnung als Pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke der Kategorien P1 auf. Daher darf nur sachkundig geschultes Personal gemäß Sprengstoffgesetzt im gewerblichen Bereich Arbeiten an Airbag- und Gurtstraffersystemen durchführen.
Seminarinhalte
- Pyrotechnik im Kfz: neueste Systeme und ältere Besonderheiten
- Handhabung der sprengstoffgezündeten Insassenschutzsysteme
- Arbeitsweise und Aufbau der Sicherheitssysteme
- Mögliche Funktionsfehler und Methoden zu ihrer Behebung
- Rechtliche Handhabung (Sprengstoffrecht, 2. VO zum SprengG)
- Zuständigkeit in diesem Bereich
- Lagerung pyrotechnischer Gegenstände
- Anzeigeverfahren und Ordnungswidrigkeitsgesetz
- Testfragebogen zur Erlangung der Sachkunde
Voraussetzungen
Volljährigkeit.
Teilnehmerkreis
Alle Servicemitarbeiter über 18 Jahre, die Wartungen und Reparaturen an Airbag- und Gurtstraffereinheiten ausführen.
Bitte loggen Sie sich ein, um die verfügbaren Plätze anzuzeigen und sich zum Seminar anzumelden.
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