11.2.7 Allgemeine Schulung des Sicherheitsbewusstsein
Nach erfolgreich absolvierter Schulung dürfen Sie alleinigen Zutritt zu sicheren Luftfrachtsendungen erhalten. Als Fahrer eines behördlich zugelassen Transporteurs dürfen sichere Luftfrachtsendungen transportieren. Zudem können Zutrittsberechtigungen (bspw. Schlüssel / Chips) an die Sie vergeben werden (bspw. für Personal des Qualitätswesen oder für Instandhaltungskräfte). Sie müssen nicht mehr begleitet werden und dürfen sich unbeobachtet in den Räumlichkeiten aufhalten.
Voraussetzung: Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 Luftsicherheitsgesetz
Seminarinhalte
- Überblick zum Thema Terrorismus
- Rechtsvorschriften, Ziele und Struktur der Luftsicherheit
- Sicherheitsbezogene Bereiche und Maßnahmen
- Verbotene / gefährliche Gegenstände
- Schutz- / Beförderungs-anforderungen für Fracht und Post
Voraussetzungen
gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 Luftsicherheitsgesetz
Teilnehmerkreis
Personen mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht, wenn diese keine Sicherheitskontrollen durchführen, z. B. Kraftfahrer/innen von Transportunternehmen, die Luftfracht/-post befördern oder Betriebspersonal, das physischen Zugang zu Bordvorräten sowie Luftfracht/-post hat.
Bitte loggen Sie sich ein, um die verfügbaren Plätze anzuzeigen und sich zum Seminar anzumelden.
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