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Prüfung von Ladekabel für Elektrofahrzeuge

Die Nachfrage, Ladekabel in der Elektromobilität zu prüfen, wächst immer mehr. Gewerblich genutzte Fahrzeuge unterliegen Prüfpflichten aus der Betriebssicherheitsverordnung und den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Durch die tägliche Nutzung entstehen Verschleiße, die je nachdem zu einem Sicherheitsrisiko führen können. Diese sollten vorbeugend durch eine wiederkehrende Prüfung einer Fachkraft festgestellt werden.

Diese Messtechnik befähigt den Teilnehmer nach TRBS 1203 in Verbindung mit einer HV-Ausbildung nach der DGUV Information 209-093 mit der Stufe 2S (FHV), die Prüfung unter Verwendung von vorgegebenen Prüfabläufen für die Ladekabel Mode 2 und Ladeeinrichtungen Mode 3 selbstständig in Eigenverantwortung durchzuführen. Das eigenverantwortliche Prüfen ist derzeit nur den Teilnehmern gestattet, deren Unternehmen eine VEFK, also eine Leitungs- und Aufsichtsführende Elektrofachkraft, beschäftigen.

Seminarinhalte

  • Rechtliche Grundlagen (BetrSichV, DGUV, TRBS-1203, VDE)
  • Gefahren des elektrischen Stroms
  • Ladearten / Lademodi
  • Aufbau von Ladepunkten (Ladesäule, Wallbox)
  • Personenschutz beim Laden
  • Steckertypen
  • Widerstandscodierungen von Ladekabeln
  • Kommunikation zwischen Ladeeinrichtung, Ladekabel und Fahrzeug
  • Erprobung der verschiedenen Fahrzeugzustände und Ladeströme nach VDE 0122-1
  • Prüfung elektrischer Ladekabel Mode 2 (ICCPD)
  • Prüfung elektrischer Ladekabel Mode 3
  • Handhabung mit Messgeräten
  • Protokollierung der Prüfung
  • Umfangreiche praktische Übungen an Ladeeinrichtungen und Simulatoren
  • Abschlussprüfung

Voraussetzungen

Das eigenverantwortliche Prüfen der Ladeleitungen ist derzeit nur den Teilnehmern gestattet, deren Unternehmen eine VEFK, also eine Leitungs- und Aufsichtsführende Elektrofachkraft beschäftigen.

Die Teilnehmer benötigen eine abgeschlossene Berufsausbildung: Voraussetzung (Kfz-Mechantroniker:in; Kfz-Mechaniker:in; Kfz-Elektriker:in), so wie die Hochvoltausbildung nach der DGUV  Information 209-093 mit der Stufe 2S (FHV).

 

Teilnehmerkreis

Kfz-Mechaniker:innen, Kfz-Elektriker:innen und Kfz-Mechatroniker:innen, die zusätzlich zu ihrer Berufsausbildung die Qualifikation der Stufe 2S: Fachkundige Person (FHV) besitzen und deren Unternehmen eine VEFK (Verantwortliche Elektrofachkraft) beschäftigen.

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Veranstaltungen

Seminargebühr: 950,00 €

Alle Preise in Euro, zzgl. gesetzliche MwSt.

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