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Fenstermontage

Klare Verhältnisse bei der Fenstermontage

Die Anforderungen an den Fenstereinbau steigen stetig. Einzelne Fensterelemente nehmen aufgrund von Wärme- und Schallschutzvorschriften an Gewicht zu, während die Baustoffe durch Dämmstoff-Füllungen immer leichter und weniger tragfähig werden. Verstärkte Dämmmaßnahmen an der Fassade erschweren die Montage zusätzlich. Doch die Würth Fenstermontage bietet Lösungen.

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Magazinbeitrag

Planung und Montage: Raumhohe Fenster absturzsicher befestigen – aber richtig!

Leider keine Selbstverständlichkeit: Wer seinen Wohnraum mit raumhohen Fenstern aufhellen und verschönern möchte, muss dabei auch die Absturzsicherung beachten. Welche Vorschriften gelten dabei? Die Antworten gibt’s in diesem Beitrag.

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Vorfertigung Modularer Bauteile

Magazinbeitrag

Einbruchhemmende Fensterbefestigung: Es kommt auf das Komplettsystem an

Fenster, Wand, Befestigung: Sind diese Elemente einbruchsicher, tun sich Eindringlinge schwer. Bei Planung und Montage gilt es daher, Schwachstellen im Detail zu vermeiden und ein überzeugendes Gesamtsystem zu schaffen.

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Mit den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen bzw. Bauartgenehmigung ist die Verwendbarkeit bzw. Anwendbarkeit des Zulassungsgegenstandes im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen. Dies ermöglicht Ihnen, eine absturzsichernde Fensterbemessung und Montage unter Berücksichtigung aller geltenden Richtlinien und Vorschriften wie die DIN 18008-4, der ETB-Richtlinie, dem Eurocode 1 und dem RAL-Leitfaden zur Montage.

 


FAQ

In erster Linie ist zu prüfen, welcher Untergrund vorliegt und welche Position das Fenster in der Maueröffnung hat (In der Laibung, an der Laibungskante, oder vor der Laibung). Demensprechend ist das Montagemittel zu wählen.

AMO® III, AMO® IV, AMO®-Y, AMO®-COMBI oder ein Konsolensysten z.B. W-ABZ.

Laut der bundesweiten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) gab es im Jahr 2023 über 77.000 Wohnungseinbrüche oder Einbruchsversuche. Dabei entstand ein Schaden in Höhe von 269 Millionen Euro, Beschädigungen nicht mitgerechnet. „Eingebrochen wurde meist über leicht erreichbare Fenster und Wohnungs- bzw. Fenstertüren“, heißt es in der PKS. Die gute Nachricht ist, dass 2023 über 46 Prozent der Einbrüche scheiterten. Neben aufmerksamen Nachbarn sind dafür vor allem bautechnische Maßnahmen verantwortlich.

Bei Planung und Umsetzung von Bauprojekten muss grundsätzlich darauf geachtet werden, dass es Einbrechern nicht zu leicht gemacht wird. Wird das nicht berücksichtigt, drohen nachträgliche Maßnahmen, die wesentlich aufwendiger sind – vom Zumauern von Fenstern bis zur kompletten Nachrüstung. Das Haftungsproblem wird deutlich in der Bauproduktenverordnung aus dem Jahr 2011. Dort heißt es unter dem Punkt „Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung“, „dass ein Bauwerk derart entworfen und ausgeführt sein muss, dass sich bei seiner Nutzung oder seinem Betrieb keine unannehmbaren … Gefahren ergeben.“ Zu diesen Gefahren zählen auch Einbrüche.

Fenster werden geprüft auf Basis der DIN Vornormen DIN V ENV 1627 bis DIN V EN V 1630 und der Normen DIN EN 1627 bis DIN EN 1630. Um einbruchhemmende Eigenschaften zu definieren, kommen Widerstandsklassen zum Einsatz. Ein guter Schutz gegen Einbruch lässt sich danach erreichen, indem bei Neu- und Umbauten Fenster und Türen nach der DIN EN 1627 mindestens der Widerstandsklasse RC 2 (RC = Resistence Class) verwendet werden. In der Charakterisierung heißt es dazu: „Der Gelegenheitstäter versucht, … mit einfachen Werkzeugen wie Schraubendreher, Zange und Keilen das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen.“

Die RC-2-konformen Fenster werden einer praxisgerechten Einbruchprüfung unterzogen. Damit steht fest, dass es in der Gesamtkonstruktion, bestehend aus Rahmen, Beschlag und Verglasung, keinen Schwachpunkt gibt, da das Bauelement aus einem Guss ist.

Laut der DIN EN 1627 sind sechs Klassen definiert, für jede Klasse gibt es speziell definierte Prüfungen:

  • RC 1: Grundschutz gegen Aufbruchversuche und Vandalismus, kaum Schutz gegen Hebelwerkzeuge.
  • RC 2: In der Gesamtkonstruktion, bestehend aus Rahmen, Beschlag und Verglasung, gibt es keinen Schwachpunkt, das Bauelement ist aus einem Guss.
  • RC 3: Schutz gegen Täter, die zwei Schraubendreher und einen Kuhfuß einsetzen.
  • RC 4: Schutz gegen erfahrene Täter, die Sägewerkzeuge oder Schlagwerkzeuge sowie Akkubohrmaschinen einsetzen.
  • RC 5: Schutz gegen erfahrene Täter, die Sägewerkzeuge oder Schlagwerkzeuge sowie Elektrowerkzege, wie z.B. Bohrmaschine, Stich- oder Säbelsäge einsetzen.
  • RC 6: Schutz gegen erfahrene Täter, die leistungsfähige Elektrowerkzeuge einsetzen.

Auch bei Baustoffen greift die DIN EN 1627. Zudem werden die Anforderungen in den Montageanleitungen der Hersteller beschrieben. Da im privaten Bereich meist die Widerstandsklassen RC 2 und RC 3 zum Einsatz kommen, reicht das herkömmliche Mauerwerk für gewöhnlich aus. In den Planungen sollte der Einbruchschutz dennoch frühzeitig diskutiert werden. Das gilt insbesondere für Gewerbeobjekte.

Fenster sind Öffnungen, die in Mauern eingebaut werden. Daraus ergibt sich eine Angriffsfläche, die insbesondere professionelle Einbrecher kennen: Ist die Mauer nicht tragfähig genug, lässt sich ein Fenster leicht überwinden. Dies ist etwa bei Häusern der Fall, in denen Ziegel vermauert werden. Früher waren diese hohl und stabil. Heute werden sie für eine bessere Dämmung mit mineralischen Dämmstoffen gefüllt und porös gebrannt. Dies geht zu Lasten der Tragfähigkeit.

Zugleich führen Vorschriften rund um Energieeffizienz und Schallschutz dazu, dass aktuelle Fenster immer schwerer werden. Die Dreifachverglasung ist mittlerweile Standard, selbst vier Scheiben sind keine Seltenheit mehr. Damit steigen die Anforderungen beim Fenstereinbau, das gilt für die Monteure ebenso wie für die Befestigungselemente.

Fenster können ausgegraben, ausgebrochen oder ausgehebelt werden. Letztendlich muss daher schon in der Planung entschieden werden: Welches Gesamtsystem aus Fenster, Wand und Befestigung erfüllt am besten die Anforderungen, die sich aus RC 2 oder RC 3 ergeben? An gesetzlichen Regelungen können sich Planer und Monteure hier nicht orientieren, da die Widerstandsklassen nicht für Gesamtsysteme gelten. Die genannten DIN Normen gelten eben nur für Fenster, nicht für den Rest.

In der Regel entscheidet daher der Monteur auf Basis seiner Erfahrung und der Anforderungen des Bauherrn. Die Vorgaben in den Montageanleitungen berücksichtigt er. Das macht Sinn, denn die Hersteller der Systeme führen für gewöhnlich eigene Prüfungen durch und arbeiten dabei mit den Baustoffherstellern oder – Verbänden zusammen. Diese Prüfungen orientieren sich den DIN Normen DIN EN 1627 bis DIN EN 1630. Ergebnisse werden in Prüfberichten festgehalten. Durchgeführt werden solche Prüfungen beispielsweise beim Institut für Fenstertechnik (ift) in Rosenheim.

Geht es um die Sicherung von Fenstern, sind Umwehrungen erforderlich, wenn begehbare Flächen an Flächen grenzen, die mindestens 50 bis 100 cm tiefer liegen. Die Höhe der Brüstung wird vom höchsten begehbaren Punkt gemessen. Die exakten Vorgaben stehen in den Landesbauordnungen. In der Musterbauordnung sind zwar bei Absturzhöhen von bis zu 12 Metern generell 80 Zentimeter Brüstungshöhe und 90 Zentimeter für Umwehrungen vorgeschrieben. Doch es gibt Abweichungen, etwa in Bayern: Dort ist bereits ab einer Absturzhöhe von 50 Zentimetern eine 80 cm hohe Brüstung erforderlich.

Außerdem gibt es strengere Vorschriften für Umwehrungen: Bis zu einer Absturzhöhe von 12 Metern müssen diese für gewöhnlich mindestens 90 cm hoch sein.

Die genannten Werte sollten aber in der Bauplanung auf jeden Fall geprüft werden. Denn die Landesbauämter regeln nicht nur die Mindesthöhen. Es können auch Vorschriften dazukommen, die Materialien oder Befestigungslösungen betreffen. Geplant werden sollte auf jeden Fall mit professionellen Komplettsystemen zur Absturzsicherung, denn diese sind für gewöhnlich regelkonform: Sie entsprechen der seit 1985 geltenden ETB-Richtlinie und sind entsprechend geprüft.

Die einfachste Lösung ist der Einsatz eines Produkt mit einer entsprechenden allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt). Damit ist die Verwendbarkeit bzw. Anwendbarkeit des Zulassungsgegenstandes im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen. Das ermöglicht eine absturzsichernde Fensterbemessung und Montage unter Berücksichtigung aller geltenden Richtlinien und Vorschriften wie die DIN 18008-4, der ETB-Richtlinie, dem Eurocode 1 und dem RAL-Leitfaden zur Montage. Somit werden sämtliche Anforderungen zur Bemessung und Montage absturzsichernder Fenster erfüllt und damit auch alle Glieder der geforderten Nachweiskette.

Zum Vergleich: Ein Befestigungsprodukt, das einzig nach ETB-Richtlinie geprüft wurde, deckt nicht alle Glieder der geforderten Nachweiskette ab. Denn die ETB-Richtlinie schließt nur Anpralllasten ein.

 

 

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